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Eintragung Aquatropolis - Druckversion

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Eintragung Aquatropolis - Nara - 03.09.2006

Ich möchte, die Kritik des Herrn Goldmann aufgreifen, denn ich denke die Kartenregeln sind uneindeutig.

Ich habe auch zuerst bei dem Antrag gestutzt und war der Meinung des Kollegen Goldmann, daß eine Eintragung von Hoheitsgewässern nicht möglich sei, habe dann allerdings nochmals die Kartenregeln überflogen und nirgends einen Hinweis darauf gefunden, daß nur Landgebiete eingetragen werden können.

Es wird bis auf eine Stelle immer nur von Gebieten, Territorium oder Flächen gesprochen.

Daher wäre der Schluß, daß man auch Wassergebiete eintragen lassen kann, nicht falsch und würde auch mit der Präambel nicht in Konflikt geraden.

Es ist, denke ich, auch nicht logisch zulässig, aus der Tatsache, daß noch nie jemand die Eintragung von Wasserterritorien beantragt hat, zu schließen, daß dies nicht gestattet wäre.


Jedoch wird an einer Stelle, in § 5 von "Landmasse" gesprochen:
Zitat:6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Aus diesem Absatz könnte man implizit schließen, daß Staatsgebiete immer Landmassen sein müssen.
Explizit wird dies jedoch in den Kartenregeln nicht gefordert.


Das Kartenregelwerk ist hier nicht ganz eindeutig und auch die Präambel hilft bei der Auslegung nicht weiter.

Ich denke, der Beirat muß sich mit dieser Sache befassen und eine Entscheidung dahingehend treffen, daß entweder der Begriff "Landmasse" aus §5 Abs. 6 verändert wird oder irgendwo explizit erwähnt wird, daß es sich bei der Eintragung von Staatsgebieten nur um Landmassen handeln kann.

Auch hier meine Bitte an Aquatropolis einfach eine Regelwerksänderung zu beantragen, die den letzten Stein zu ihrer Eintragung (den Begriff "Landmasse") aus dem Weg räumt.


- Herzog von Kurland - 03.09.2006

Es geht dabei doch um die Eintragung von Inseln...oder irre ich mich...das schließt die Eintragung eines Seegebietes doch nicht aus?


- Stanislav Goldmann - 03.09.2006

Werte Kollegin Nara,

Ihrer Argumentation folgend, wären also die eingetragenen Hoheitsgewässer einer Landeintragung gleichzusetzen?
Wie verhält es sich dann mit zukünftigen Eintragungen innerhalb dieser Hoheitsgewässer? Ist das dann nur noch Sache des reservierenden Landes? Oder des Direktoriums? Oder gelten auch dann Vetorechte? Welche? Und wo in den Kartenregeln ist das alles geregelt? Schon die Begrifflichkeit "Hoheitsgewässer" kommt da ja gar nicht vor ...


- Nara - 04.09.2006

Zitat:Original von Herzog von Kurland
Es geht dabei doch um die Eintragung von Inseln...oder irre ich mich...das schließt die Eintragung eines Seegebietes doch nicht aus?
Es geht um die Eintragung von Gebieten oder Territorien, von Inseln ist in §5 Abs. 6 keine Rede, es könnte sich auch um eine Exklave auf dem Festland handeln oder um ein Stück Land auf der anderen Seite einer Bucht (so einen Fall hatten wir schon mal).

Nun werden laut diesem Absatz alle diese Gebiete als eine Landmasse gewertet, obwohl es sich nach dem Rest des Kartenregelwerkes auch um Seegebiete handeln könnte. Da man aber ein Seegebiet schlecht als Landmasse werten kann, müßte man daraus implizit schließen, daß nur die Eintragung von Landgebieten zulässig ist.

Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ihrer Argumentation folgend, wären also die eingetragenen Hoheitsgewässer einer Landeintragung gleichzusetzen?
Wenn man das Kartenregelwerk dahingehend interpretiert, daß auch die Eintragung von Seegebieten möglich ist - ja.

Zitat:Wie verhält es sich dann mit zukünftigen Eintragungen innerhalb dieser Hoheitsgewässer?
Wäre nicht möglich, da eine Eintragung nur in freien Gebieten zulässig ist.

Zitat:Ist das dann nur noch Sache des reservierenden Landes?
Oder des Direktoriums? Oder gelten auch dann Vetorechte? Welche?
Es würden die gleichen Regeln gelten, wie für die Teile des Staatsgebietes die mit Land bedeckt sind.

Zitat:Und wo in den Kartenregeln ist das alles geregelt? Schon die Begrifflichkeit "Hoheitsgewässer" kommt da ja gar nicht vor ...

Sie haben recht die Begrifflichkeit Hoheitsgewässer kommt nicht vor. Im Kartenregelwerk wird immer von Gebiet, Staatsgebiet oder Territorium gesprochen, doch nirgendwo steht, daß dieses Gebiet nur aus Land bestehen darf (Mit Ausnahme von §5 Abs. 6, wo Staatsgebiet mit Landmasse gleichgesetzt wird. Wobei man beachten sollte, daß dieser Absatz erst später hinzugefügt wurde.).
Die Begriffe Gebiet, Staatsgebiet oder Territorium sind in Hinblick auf das, was sich auf diesem Gebiet befindet (Land oder Wasser) völlig neutral, daher kann man alle Regelungen in den Kartenregeln auf Seegebiete ebenso anwenden, wie auf Landgebiete, weil das Regelwerk da einfach keinen Unterschied macht.

Wenn Sie mich fragen, wo denn die ganzen Regeln für die Seegebiete sind, muß ich Sie fragen, wo sind denn die ganzen Regeln für die Landgebiete?
Sie werden sie nicht finden, denn es gibt nur Regeln für Gebiete!


- Herzog von Kurland - 05.09.2006

Sie haben's ja sicher mitbekommen Exellenz Goldmann, der große Neptunius hat sie zum Geächteten seines Volkes erklärt...


- Stanislav Goldmann - 05.09.2006

Ich bin beeindruckt! Wink