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[Widerspruchsfrist] Löschung von Drull, Riegsee-Rieden und Caledonien - Druckversion

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RE: [Widerspruchsfrist] Löschung von Drull, Riegsee-Rieden und Caledonien - Bernhard vom Kyffhäuser - 13.11.2006

wer ist denn berechtigt wiederspruch einzulegen ?


RE: [Widerspruchsfrist] Löschung von Drull, Riegsee-Rieden und Caledonien - Flavian Bolled - 13.11.2006

Zitat:Original von Bernhard vom Kyffhäuser
wer ist denn berechtigt wiederspruch einzulegen ?
(Ehemalige) Spieler der Länder. So wurde es jedenfalls bisher gehandhabt.


- Stanislav Goldmann - 13.11.2006

Die genaue Regelung ist wie folgt:
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
[...]
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.



- König Friedrich III. - 13.11.2006

Zitat:Original von Bernhard vom Kyffhäuser
Ich, Bernhard vom Kyffhäuser, Sprecher der Caledonischen Volkskammer und Gouverneur der Provinz Vestalea, lege hiermit Widerspruch gegen die Löschung des Kaiserreiches Caledonien von den Karten des OIK ein.
Ich bitte
den werten Mitspieler darum zu erklären, inwiefern er gedenkt Caledonien wiederauferstehen zu lassen?


- Alva Amalia Ikea - 14.11.2006

Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
[...]
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.

Eine Legitimation wird hier aber nicht explizit verlangt oder ist mir da ein Paragraph entfallen?


- Faantir Gried - 14.11.2006

Zitat:Original von Alva Amalia Ikea
Zitat:§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
[...]
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.

Eine Legitimation wird hier aber nicht explizit verlangt oder ist mir da ein Paragraph entfallen?
Ihnen ist entfallen, dass hier von Seiten des Staates widersprochen werden muss. Woher weißt man, dass der Emir wirklich für diesen Staat spricht? Oder soll ich mal für nen fremden Staat Widerspruch einlegen, damit es verständlich ist?


- Alva Amalia Ikea - 14.11.2006

Naja da haben sie vollkommen recht aber wenn der Herr das nicht freiwillig tut und sich aufs Regelwerk beruft?


- Alva Amalia Ikea - 14.11.2006

Anscheinend ist das Forum down - sowas passiert


- Faantir Gried - 14.11.2006

Zitat:Original von Alva Amalia Ikea
Anscheinend ist das Forum down - sowas passiert
Das Forum ist seit Jahren down.


- Alva Amalia Ikea - 14.11.2006

nun gut das ist unpraktisch.