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Wie entzieht man die Legitimation? - Druckversion

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Wie entzieht man die Legitimation? - Graf von Düsterstein - 06.02.2007

Mit einer Legitimation wird man Delegierter. Wenn nun ein Staat seinem Delegierten diese entzieht, verfällt dann der Status? Ich meine, ist die Legetimation nun eine einmalige Kommreinkarte und der Delegierte bestimmt für immer und ewig, wie sein Staat in de rOIK sich verhält? Oder ist sie permanent und wenn sie nicht mehr da ist, bzw. unklar ist (z.B. bei diffusen Regierungsstreitereien im Lande), dann verliert der Deligierte seine Befugnisse?


- Attila Saxburger - 06.02.2007

Sehr geehrter Herr von Düsterstein, grundsätzlich haben Sie erst einmal Recht. Mit einer ordnungsgemäßen Legitimation wird der Entsandte einer Nation zum Delegierten, und das unbefristet bis auf Widerruf.

Es ist nicht Aufgabe der OIK und ihres Direktoriums, die fortwährende Legitimation eines einmal anerkannten Delegierten zu prüfen oder in Frage zu stellen. Da nicht die Delegierten sondern die Staaten Mitglieder der OIK sind, sind es Recht und Pflicht der Staaten, die OIK über Änderungen des Statusses ihrer Delegierten zu informieren. Bis dies seitens eines legitimierten Vertreters eines Staats geschieht, bleibt dem einmal angemeldeten Delegierten sein Status uneingeschränkt erhalten.

Sieht sich ein Mitgliedsstaat also veranlasst, aus welchen innenpolitischen Gründen auch immer, seinen Delegierten abzuberufen, kann dies gegen den Willen des Delegierten nur durch einen legitimierten Vertreter des Staats erfolgen. Das Direktorium wird in diesem Fall genau zu prüfen haben, welche Berechtigung der Vertreter des Staats vorzuweisen hat und bei unklarer Legitimation (wie z.B. während Regierungskrisen oder ähnlichen unklaren Verhältnissen) den Abberufungsantrag eher zurückstellen, bis sich ein deutlicheres Bild über die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse im betroffenen Mitgliedsstaat abzeichnet.


- Graf von Düsterstein - 06.02.2007

Danke für die Auskunft.