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[Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung - Druckversion

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[Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung - Attila Saxburger - 21.05.2007

Das Direktorium beantragt die Änderung des Artikels 5 der Geschäftsordnung.

Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen

1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.

2. Vor Beginn von Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Antragsthema in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.

3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.

4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.

5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.

6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.

7. Bei der öffentlichen Stimmabgabe, ist das abstimmende Mitgliedsland auf dem Stimmzettel anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.

Begründung:

Mit der Neufassung der Absätze 1. und 2. sollen verbindliche Fristen für die Wahlausschreibung festgelegt werden. Die Verkürzung der Ausschreibungsfrist bei vorgezogenen Neuwahlen soll ermöglichen, dass recht schnell die vakanten Posten wieder besetzt werden.

In dem Ausschreibungsthread soll neben der Kandidaturanzeige und der Kandidatenvorstellung auch gleich die Diskussion darüber stattfinden. Damit soll der nach dem jetzigen Absatz 1. notwendige und eigentlich doppelte Diskussionsthread entfallen.

In Absatz 6 soll eine Ausschlussfrist für den Antrag auf geheime Abstimmung explizit aufgenommen werden.

Mit Absatz 7 soll das, zugegebenermaßen recht selten auftretende Problem der Doppelabstimmung eindeutig geregelt und mit der Pflicht zur Angabe des abstimmenden Landes möglichst noch weiter ausgeschlossen werden.

Die nach Artikel 5 Absatz 1. der GO erforderliche Diskussion wird hiermit eröffnet und läuft bis zum 4. Juni 2007 gegen 21.00 Uhr.


- Nara - 22.05.2007

1. Ich möchte nicht die Diskussion zu den Bewerbungen und die Bewerbungen in einem Thread haben. Das wird nur unübersichtlich. Außerdem ist die Bewerbung ein formaler Vorgang, der an das Direktorium gerichtet wird, die Debatte ist dann inhaltlich und findet im Beirat statt.

2. Die Diskussion sollte nicht mit Abstimmungsbeginn beendet werden, sondern erst wenn sie beendet ist, sprich: mehrere Tage lang keine weiteren Beiträge erfolgen. Schon die jetzige Regelung, die die Diskussion auf 14 Tage beschränkt, ist bedenklich, schließlich würgt sie womöglich eine Diskussion, die im vollen Gange ist, einfach ab, weil die Uhr abgelaufen ist.

Man sollte einen Mindestdiskussionszeitraum von 14 Tagen festlegen. Nach frühestens 7 Tagen sollte auf Antrag die Abstimmung begonnen werden dürfen. Die Diskussion kann zur Meinungsbildung weiter laufen. Auch wenn dann der Antrag nicht mehr geändert werden kann, kann die Zeit ja zur Überzeugung von Unentschlossenen genutzt werden.

Wenn eine Diskussion länger als 14 Tage dauert, wegen der Komplexität des Antrages oder wegen der Menge der Änderungsanträge usw. sollte sich der Beirat auch die Zeit dafür nehmen, um einen möglichst breit akzeptierten und "guten" Antrag anzunehmen, anstatt nach 14 Tagen einen Schlußstrich zu ziehen und über ein vielleicht notwendige, aber schlecht gemachte, undurchdachte und unausgegorene Änderung abzustimmen.


RE: [Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung - Abdonez - 22.05.2007

Zitat:Original von Attila Saxburger
In dem Ausschreibungsthread soll neben der Kandidaturanzeige und der Kandidatenvorstellung auch gleich die Diskussion darüber stattfinden. Damit soll der nach dem jetzigen Absatz 1. notwendige und eigentlich doppelte Diskussionsthread entfallen.

Der Kritik an diesem Punkt möchte ich mich anschließen.

Wenn man Diskussionen, die bekanntlich nicht selten in Schlammschlachten ausarten, in einem Thread führt mit Postings, die formelle Bedeutung haben, dann ist vorprogrammiert, dass das irgendwann zu Fehlern führt.

In einem von Diskussionspostings überladenen Thread passiert es nämlich bestimmt irgendwann, dass derjenige, der das Verfahren leitet, eine Bewerbung, einen Rückzug oder sonst eine formelle Mitteilung übersieht. Und dann ist das Geschrei groß.


RE: [Diskussion] Änderung Artikel 5 der Geschäftsordnung - Hermann zu Grimmberg - 22.05.2007

Zitat:Original von Attila Saxburger
[...] auf dem Stimmzettel anzugeben.

Ich stimme mit Beiträgen und nicht mit "Stimmzetteln" ab - ich weiß zwar sehr wohl, was Sie damit meinen (auch wenn ich es mehr als lächerlich finde), freue mich aber ebenso auf all die Neulinge, die irgendwann fragen werden, was denn nun der Stimmzettel sei.


- Abdonez - 23.05.2007

Zumal es ja eigentlich nicht einmal sim-on stimmt, denn bei einer offenen Abstimmung stimmt man ja nicht auf Stimmzetteln ab.

Wenn man es sim-on formulieren will (was ich durchaus begrüßen würde) müsste es in etwa heißen: "Bei der offenen Abstimmung wird die Stimme von den Delegierten abgegeben, indem sie sich jeweils namentlich und unter Nennung des vertretenen Staates über ihr Votum erklären."

Edit: Tippfehler


- Attila Saxburger - 28.05.2007

Zu den vorgebrachten Diskussionspunkten möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

@ Nara, Abdonez
Die Zusammenlegung von Ausschreibung, Bewerbungen und Diskusionen zu Wahlen in der OIK in einem Thread hat vorrangig das Ziel, alle Äußerungen zur Wahl und zu den Kandidaten zu vereinen. Die Praxis hat gezeigt, dass nur äußerst selten im Beirat zu Kandidaturen diskutiert wird, sondern dies fast ausschließlich im Ausschreibungs-/Bewerbungsthread geschieht. Das ist meiner Meinung nach auch richtig so, da zum einen dort sofort auf angezeigte Kandidaturen reagiert werden kann und Fragen gestellt und beantwortet werden können. Zum anderen können sich für Ämter in der OIK auch Nichtdelegierte bewerben. Diesen ist jedoch die Diskussion im Beirat wegen des fehlenden Delegiertenstatusses verwehrt. Fragen an derartige Kandidaten, die in einem separaten Diskussionsthread im Beirat gestellt werden, wären dann doch wieder im Foyer zu beantworten. Diese Verfahrensweise halte ich für unpraktikabel. Und um gleich möglichen Ideen in eine bestimmte Richtung zu begegnen: Von einem zeitbegrenzte außerordentlichen Rederecht für nichtdelegierte Kandidaten im Beirat halte ich überhaupt nichts.

Auch dem Argument der fehlenden Übersicht kann ich nicht folgen. Gerade wenn ALLE Äußerungen von der Ausschreibung und den Bewerbungen über die Fragen an einzelne Bewerber bis hin zu deren Antworten und den Diskussionen darüber in einem Thread zusammengefasst und nicht in mehrere Thread verstreut sind, ist die Nachvollziehbarkeit und Übersicht meiner Meinung nach eher gewährleistet. Und auch, dass der zuständige Exekutivdirektor in einem solchen Thread den Überblick verlieren könnte, ist in meinen Augen ein schwaches Argument. Bei den regelmäßig 3 (in Worten drei) Wahlen innerhalb einer Amtsperiode, die ein Exekutivdirektor durchzuführen hat, kann man schon voraussetzen, dass er die drei entsprechenden Threads gründlich durcharbeitet, bevor er eine Wahl beginnt. Ansonsten ist er nach meinem Dafürhalten für das Amt nicht geeignet.

Ich sehe daher keine Veranlassung den Antrag betreffend Absatz 1. zu ändern.

@Nara
Betreffend die Länge der Diskussionsphase von mindestens 14 Tagen entspricht der neue Absatz inhaltlich der jetzigen Regelung. Diese ist noch nicht allzu alt und ich sehe keine Veranlassung, diese bereits jetzt wieder grundsätzlich zu ändern. Geändert wird nur, dass die Diskussion mit Beginn der Abstimmung enden soll und nicht explizit nach 14 Tagen. Der Exekutivdirektor hat nun die Möglichkeit, eine Abstimmung später zu starten, wenn er der Meinung ist, dass die Diskussion noch inhaltlich am Laufen ist. Die 2-Wochen-Frist ist ja eine Mindest- und keine Höchstfrist.

Daher sehe ich auch hier keinen Grund den Antrag betreffend Absatz 2. zu ändern.

@zu Grimmberg, Abdonez
Nun, wenn Sie sich an dem Wort Stimmzettel stoßen, habe ich nichts dagegen, den neuen Absatz 7. im Antrag wie folgt zu ändern:

7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.


- Nara - 28.05.2007

Zum ersten Punkt:

Ich bleibe dabei, es wird unübersichtlich, wenn sich auf die 6 Seiten Beleidigungen fünf Bewerbungen verteilen von denen 2 zurückgezogen werden.

Man könnte, ähnlich dem Kartographiebüro, auch einen Raum schaffen, wo Kandidaturen mit Bewerberinfo hinterlegt werden, die Diskussion kann dann auch im Foyer stattfinden.


Zum zweiten Punkt:

Die Änderung entspricht inhaltlich nicht der jetzigen Regelung, denn zwischen "mindestens 14 Tagen" und "endet volle 14 Tage nach deren Eröffnung" ist schon ein Unterschied. Wink

Allerdings ist dieser Punkt eher eine Verbesserung.


Der andere inhaltliche Unterschied liegt darin, daß erst 14 Tage vor der nominellen Antragstellung vergehen mußten und jetzt mindestens 14 Tage vor Abstimmungsbeginn vergehen sollen. Auch da ist wieder ein erheblicher inhaltlicher Unterschied. Ich hoffe mal, Sie versuchen nicht die Delegierten hinters Licht zu führen, indem Sie behaupten, die Änderung entspräche inhaltlich dem alten Text.

Aber diese inhaltliche Änderung scheint Ihnen noch gar nicht aufgefallen zu sein, da Sie Abstimmungen einfach nach 14 Tagen eröffneten, ohne daß eine "nominelle Antragstellung" erfolgte.

Denn bisher mußte der Antragsteller die Version, die er abstimmen lassen wollte (und die konnte sich ja von der Version unterscheiden, die am Diskussionsanfang stand) nochmals in dem Thread "Anträge zur Abstimmung" posten, bevor die Abstimmung eingeleidet wurde.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll nach Ihrem Vorschlag das Direktorium, wenn es der Meinung ist, die Diskussion sei beendet, den Antrag, so wie er zuletzt vorlag, abstimmen lassen. Änderungen, die sich aus der Diskussion ergeben hätten, blieben unberücksichtigt.

Von daher möchte ich daran festhalten, daß der Antragsteller nach einer Diskussion von mindestens 14 Tagen, nochmal in einem gesonderten Thread den abzustimmenden Antrag posten muß, bevor die Abstimmung eingeleitet wird.

Dies wurde ursprünglich auch eingeführt, um die Arbeit des Direktoriums zu erleichtern, da in den Diskussionsthread mitunter nicht mehr ersichtlich ist, welche Änderungsvorschläge vom Antragsteller übernommen werden und welche nicht und es dem Direktorium (verständlicher Weise) zu mühevoll war den letztlichen Antragstext selber aus der Diskussion zu klauben.

Sie haben auch noch nicht begründet, weshalb während der Abstimmung keine Überzeugungsarbeit mehr geleistet werden darf.


- Attila Saxburger - 28.05.2007

Zitat:Original von Nara
Zum ersten Punkt:

Ich bleibe dabei, es wird unübersichtlich, wenn sich auf die 6 Seiten Beleidigungen fünf Bewerbungen verteilen von denen 2 zurückgezogen werden.

Man könnte, ähnlich dem Kartographiebüro, auch einen Raum schaffen, wo Kandidaturen mit Bewerberinfo hinterlegt werden, die Diskussion kann dann auch im Foyer stattfinden.
Ihre Bedenken nehme ich zur Kenntnis, auch wenn ich sie nicht teile.

Zitat:Original von Nara
Zum zweiten Punkt:
.....
Hier möchte ich Ihnen insoweit Recht geben, dass die vorgelegte Neufassung dem Direktorium aufgibt und es berechtigt, nach Ende der Diskussionsphase, einen Antrag zur Abstimmung zu bringen und dabei aus dem Diskussionsthread die endgültige Fassung zu erarbeiten. Nach bisheriger Bestimmung, ist wahrlich der Antrag auf Abstimmung erst nach der Diskussion zu stellen, was dann wiederum nur der Antragsteller selbst kann.

Da dies in der bisherigen Fassung offenbar so gewollt ist, würde ich den neuen Absatz 2. wie folgt ändern

2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.

Damit wird die Verantwortung für die Antragstellung zum Einleiten der Abstimmung beim Antragsteller selbst belassen und er muss (nur unter Beachtung der Mindest-Diskussionsfrist von 14 Tagen) selbst entscheiden, wann und wie er den Antrag als abstimmungswürdig einschätzt. Dem Direktorium obliegt dann nur noch die Überwachung der Einhaltung der Diskussionsfrist von mindestens 14 Tagen.

Zitat:Original von Nara
Sie haben auch noch nicht begründet, weshalb während der Abstimmung keine Überzeugungsarbeit mehr geleistet werden darf.

...weil ich der festen Überzeugung bin, dass in der nun vom Antragsteller selbst festzulegenden Diskussionsphase von mindestens 14 Tagen die offenen Probleme ausreichend angesprochen und wenn notwendig auch besprochen werden können.