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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Änderung des Paragraphen 7 des Kartenregelwerk um die Ergänzung eines Satzes (fett markiert):
Zitat:§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. Auf Antrag von mindestens zwei Delegierten kann eine Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Unzulässigkeit eines Vetos mit Mehrheitsbeschluss des Beirates zurückgenommen werden.
Die aktuelle Debatte hat gezeigt, dass das Direktorium leider in manchen Fällen nicht in der Lage ist, eine objektive Entscheidung auf der Basis des Regelwerks zu fällen. Daher muss es hier ein Korrektiv geben, welche ich im Beirat sehe.
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Ein Plus für die Demokratie, aber der Mehraufwand.
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Zitat:Original von Dr. Thasco
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich die Änderung des Paragraphen 7 des Kartenregelwerk um die Ergänzung eines Satzes (fett markiert):
Zitat:§7 Vetorecht
3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu begründen und ist bindend für alle Beteiligten. Auf Antrag von mindestens zwei Delegierten kann eine Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Unzulässigkeit eines Vetos mit Mehrheitsbeschluss des Beirates zurückgenommen werden.
Die aktuelle Debatte hat gezeigt, dass das Direktorium leider in manchen Fällen nicht in der Lage ist, eine objektive Entscheidung auf der Basis des Regelwerks zu fällen. Daher muss es hier ein Korrektiv geben, welche ich im Beirat sehe.
Warum nur ein Veto gegen Unzulässigkeit? Wenn, dann doch auch gegen eine Zulassung!
Auch die Antragsunterstützung sollte breiter sein. 2 Delegierte sind ja sofort beisammen. Einer ist ja im Zweifelsfall eh schon der "Vetodelegierte". 20% der Delegierten sollten es schon sein ...
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Wird der Paragraph im Sinne Goldmanns ergänzt, gibt es keine Vetos mehr, die nicht vom Beirat entschieden werden. Da in einem Veto immer eine seite unterliegt, wird sich diese an den Beirat wenden. Ein weiterer Delegierter ist tatsächlich schnell gefunden. Die Frage ist also nicht, ob Direktoriumsentscheidungen korrigiert werden sollen, sondern ob in Zukunft der Beirat über Vetos abstimmt.
Wird der Paragraph ohne Goldmanns Zusatz geändert, wird es hochgradig Ungerecht, nur der Vetopartei Berufungsrecht einzuräumen, aber nicht dem Antragsteller. Das wäre lediglich eine Verschärfung des Vetorechts zum Nachteil von Neuansiedlern.
Herr Tasco möchte den Antrag wie er selbst sagt durchsetzen, um objetivere Veto-Entscheidungen zu treffen. Der Passus bewirkt aber genau das Gegenteil. In Zukunft stimmen dann die Delegierten nach Lust und Laune und persönlicher sympathie ab. Damit wird das Regelwerk unterhöhlt, in dem steht, persönliche und politische Vetos seien unzulässig. Das Direktorium muß sich zumindest immer noch rechtfertigen und wird bei groben Fehlentscheidungen die nächste Wahl nciht überleben. Hingegen brauchen sich die Delegierten bei vetoabstimmungen überhaupt nicht begründen. Dann lehnt der Kommunist die Monarchie ab, der Realsimulator die Spaßnation und der Ede den Schutzmann, weil er ihn nicht mag. Vetos wären zukünftig reine Willkürentscheidungen ohne Hand und Fuß. Und wieso sollten Staaten an einem Ende der Karte darüber entscheiden, wer auf dem anderen Ende dazukommt und wer nicht.
Diesen Antrag finde ich einen schuß in den Ofen, der seiner eigenen Intension zuwiderläuft.
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Ich möchte die Herren bitten, hier im Antragsbereich keine Diskussionen zu führen. Zur Diskussion über den Antrag des Delegierten Dr. Thasco wird im Beirat Gelegenheit sein.