18.08.2008, 17:07
Ich beantrage hiermit, der Beirat möge §4 des Kartenregelwerks wie foglt ändern:
Damit würde eine Information der Nachbarstaaten bereits bei der Reservierung zur Pflicht werden. Das ermöglicht eine frühzeitige Einbindung der möglichen zukünftigen Nachbarn, man kann frühzeitig Probleme erkennen und es folgt nicht beim eigentlichen Eintragungsantrag das böse Erwachen.
Zitat:§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Mit dem Antrag sind alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vom Antragsteller nachweislich und öffentlich über die Antragsstellung zu informieren.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.
Damit würde eine Information der Nachbarstaaten bereits bei der Reservierung zur Pflicht werden. Das ermöglicht eine frühzeitige Einbindung der möglichen zukünftigen Nachbarn, man kann frühzeitig Probleme erkennen und es folgt nicht beim eigentlichen Eintragungsantrag das böse Erwachen.

