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Zitat:§6 Gebietsveränderungen
1. Eine Gebietsveränderung ist nur auf freien oder eigenen Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
2. Eine Gebietsveränderung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt.
3. Ausgenommen von § 6 Abs. 2 sind Anträge auf Gebietsverkleinerungen. Sie sind auch dort zulässig, wo kein Staat ein Vetorecht besitzt. Das Vetorecht des Direktoriums nach § 7 bleibt unberührt.
4. Eine Gebietsveränderung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.
5. Eine Gebietserweiterung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.
6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle sechs Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten sechs Monaten ist ebenfalls nicht zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Änderungen sind fett.
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Kann man das nicht gleich auf zwölf Monate festsetzen? Wäre noch besser. Sehr unterstützenswerter Antrag! sC
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Ich sehe eine solche Änderung in Verbindung mit der Tatsache dass es nach wie vor unzulässig ist sich gleich zu Anfang mit einem geteilten Staatsgebiet (also eventuellen Kolonien) eintragen zu lassen durchaus kritisch (auch wenn die Probleme zu denen das führen könnte sich nicht auf absehbare Zeit bemerkbar machen müssen).
Ich hatte
vor einer Weile schon mal einen unverbindlichen Vorschlag zu diesem Punkt unterbreitet. Wenn die Fristen für Gebietserweiterungen so drastisch nach oben korrigiert werden sollen, sollte meiner Meinung nach MNs mit per Grundkonzeption geteiltem Staatsgebiet die Möglichkeit eingeräumt werden dieses auch von Anfang an vollständig eintragen zu können.
Was ich auch etwas vermisse ist eine kurze Erklärung weshalb eine solche Änderung aus Sicht des Delegierten aus Targa notwendig erscheint (im Moment kann ich über den Gedankengang dahinter nur spekulieren was ich höchst ungern tue).
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@Simmons: Begründungen, etc. hätt ich mir für die Diskussion im Beirat aufgehoben. Weil das ja das Antragsforum ist.
Und bis zu einem gewissen grad müsste geteiltes Staatsgebiet auch jetzt möglich sein wenn ich mich nicht täusche.
@Chilavert: Das wäre mir auch die sympathischste Frist, aber es hat sich gezeigt, dass die nicht unbedingt mehrheitsfähig ist. ^^