18.03.2012, 20:23
Bis jetzt lautet der § 9 so:
Der Antragsteller schlägt vor ihn dementsprechend zu ändern:
*Könnte man aus Gründen der Klarheit durch "30 Tage" ersetzen.
Begründung: Die derzeitige Formulierung ist schwammig. Die geübte Praxis ist es, jeden Staat, der es beantragt, für inaktiv zu erklären und nach einem Monat zu löschen. Ob der Staat tatsächlich inaktiv ist, hat nach meiner Kenntnis nie eine Rolle gespielt.
Der Antragsteller geht im übrigen davon aus, daß seine Reformulierung kein Verstoß gegen §11 Nr. 2 darstellt, da ja nichts an der herrschenden Praxis geändert und keine neuen Gründe eingeführt werden.
Zitat: §9 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Der Antragsteller schlägt vor ihn dementsprechend zu ändern:
Zitat:§9 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert, gelöscht zu werden. Durch Stellung des Löschantrags wird er wie ein inaktiver Staat eingestuft und wird nach Ablauf eines Monats* endgültig gelöscht, wenn dem nicht bis dahin von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wurde.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
*Könnte man aus Gründen der Klarheit durch "30 Tage" ersetzen.
Begründung: Die derzeitige Formulierung ist schwammig. Die geübte Praxis ist es, jeden Staat, der es beantragt, für inaktiv zu erklären und nach einem Monat zu löschen. Ob der Staat tatsächlich inaktiv ist, hat nach meiner Kenntnis nie eine Rolle gespielt.
Der Antragsteller geht im übrigen davon aus, daß seine Reformulierung kein Verstoß gegen §11 Nr. 2 darstellt, da ja nichts an der herrschenden Praxis geändert und keine neuen Gründe eingeführt werden.
Zitat:§11 Änderung der Kartenregeln
2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. (Anmerkung: gemeint ist §9, der Wortlaut des §11 ist veraltet) genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.

