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Feststellung der Inaktivität V
#11
Liegt das nicht eher im Zuständigkeitsbereich der Frau Vizedirektorin? Wink
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#12
War/ist die vielleicht durch Heiratspläne, Flitterwochen, ect. entschuldigt?
Und könnte man einen Löschantrag auch unter "Mitgliedsangelegenheiten" fassen? So dass "Antragsangelegenheiten" nur den Bezug zu Eintragungs- und Gebietsänderungsanträge hat?
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#13
Ich kümmer mich alsbald darum. Grundsätzlich vertritt sich das Direktorium gegenseitig.
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