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Anfechtung
#1
Ich schlage vor eine Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen nach der Beiratsbeschlüsse angefochten werden können, wenn Delegierte von den internen Beratungen und Abstimmungen widerrechtlich und willkürlich ausgeschlossen werden.

Dies ist in meinem Fall passiert. Ich warte jetzt schon seit einer Woche auf meine Zulassung, während der Beirat munter vor sich hin berät und wichtige Beschlüsse fasst, die vitale Interessen des Freistaats Fuchsen berühren.
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#2
Durchaus berechtigt; wenn sich hier alsbald nichts tut, werde ich mal sehen, was ich tun kann.
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#3
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Ich schlage vor eine Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen nach der Beiratsbeschlüsse angefochten werden können, wenn Delegierte von den internen Beratungen und Abstimmungen widerrechtlich und willkürlich ausgeschlossen werden.

Dies ist in meinem Fall passiert. Ich warte jetzt schon seit einer Woche auf meine Zulassung, während der Beirat munter vor sich hin berät und wichtige Beschlüsse fasst, die vitale Interessen des Freistaats Fuchsen berühren.
Laut deinem Titel bist du in der Gruppe.
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#4
War er aber heute Nachmittag noch nicht Wink
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#5
Mittlerweile bin ich es auch, aber halt erst seit gestern Abend.

Eine solche Bestimmung halte ich dennoch weiterhin für sinnvoll, damit es nicht wieder zu solchen Problemen kommt - quasi als Abschreckung.

Übrigens vielen Dank für ihr Hilfsangebot Herr zu Grimmberg.
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#6
Dann wäre es doch nett, wenn Sie einen entsprechenden Entwurf fertigen und im Beirat zur Diskussion mit anschließender Abstimmung einbringen würden. Wink
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#7
Aber gerne.

Klick!
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