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[Gebietsveränderung]
#11
Sehr geehrter Herr Pharaoh leider war es Ihnen weder im sanbernardischen noch im turanischen Forum möglich etwas "kommen" zu sehen, da die Diskussionen um die Gebietsveränderungen selbstverständlich (jedenfalls nach dem Selbstverständnis der turanischen Regierung) zuerst regierungsintern diskutiert wurden. Dann kam es zu telefonischen Kontakten mit Ihnen, welche zwar nichtöffentlichen, jedoch offiziellen Charakter hatten. Herr Föderationsminister West verhandelte mit Vollmacht und nach Rücksprache mit den anderen Mitgliedern der Föderation.

Richtig ist, dass Sie Herrn West darlegten, dass Hansastan angeblich nicht ausweichen könne. Diesen für San Bernardo unbefriedigenden Standpunkt hat Herr West auch den maßgeblichen Vertretern in Turanien und San Bernardo mitgeteilt. Da wir diesen Standpunkt so nicht teilen, haben wir unser Veto eingelegt und einen nach unserer Meinung denk- und realisierbaren Alternativvorschlag gemacht.

Zitat:Original von Pharaoh
...wir liegen also gerade mal 25% der Strecke näher. Egal welchen Maßstab man zu Grunde legt, der Status San Bernardos als einsame Insel bleibt vollkommen erhalten, bzw. ändert sich nicht wesentlich vom aktuellen Stand.

Hier differieren unsere Ansichten schon mal über die Einschätzung "nicht wesentlich". Neben der Entfernungsverkürzung vergrößert sich gerade die nächstliegende Landmasse in unseren Augen "wesentlich" und beeinflusst den Status San Bernardo ebenso.

Wir möchten Ihnen Herr Pharaoh anbieten, zu klärenden Gesprächen in Turanien vorbei zu schauen. Dort könnte man in eher weniger öffentlicher Runde versuchen das Problem (und damit das sanbernardische Veto) vom Tisch zu bekommen.
#12
Ich wurde nicht von einem Herrn West angesprochen bzw. wurde dieser Name und die Funktion der Person mir nicht genannt, insofern waren die Gespräche nicht offiziell.

Ich sehe mich durchaus gesprächsbereit, allerdings möchte ich gern wissen, ob das Direktorium das Veto als stichhaltig ansieht.
#13
Das Direktorium erkennt das Veto als stichhaltig an.
#14
Dürfte man erfahren, ob das Direktorium auch die Delegiertenschaft von Herrn Saxburger für San Bernardo anerkennt, insbesondere in Bezug auf die Diskussion im Foyer? (Direktlink)
#15
Das Direktorium erkennt den Delegiertenstatus von Herrn Saxburger als Delegierter von San Bernardo nicht an.

Begründung:

Nach § 7 I der Kartenregeln steht das Veto-Recht ausdrücklich den Staaten zu. Also keinen Privatpersonen.
Nach § 2 I der Geschäftsordnung benennen die Staaten Delegierte, die sie wirksam vertreten können. Eine Vertretung durch Herrn Saxburger als Privatperson kommt also nicht in Betracht.

Fraglich ist hier also, ob Herr Saxburger Delegierter von San Bernardo ist. Delegierter ist wer sich als Delegierter meldet. San Bernardo hat keinen Delegierten gemeldet. Also ist Herr Saxburger unmöglich der Delegierte von San Bernardo.

Auch eine Vertretung der sanbernardischen Interessen durch den turanischen Delegierten kommt nicht in Betracht. Der Vertrag regelt grundsätzlich nur interne Dinge. So wäre es etwa möglich, dass Turanien einen Turanier als sanbernardischen Delegierten ernennt. Er muss aber als Delegierter von San Bernardo angemeldet sein. Für das Direktorium kann es nicht darauf ankommen umfangreiche Vertragswerke auszuwerten um die Vertretungsbefugnis einzelner Delegierter zu ermitteln. Außerdem lässt die Präambel ein solches auch nicht zu.
#16
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Das Direktorium erkennt den Delegiertenstatus von Herrn Saxburger als Delegierter von San Bernardo nicht an.

Begründung:

Nach § 7 I der Kartenregeln steht das Veto-Recht ausdrücklich den Staaten zu. Also keinen Privatpersonen.
Nach § 2 I der Geschäftsordnung benennen die Staaten Delegierte, die sie wirksam vertreten können. Eine Vertretung durch Herrn Saxburger als Privatperson kommt also nicht in Betracht.

Fraglich ist hier also, ob Herr Saxburger Delegierter von San Bernardo ist. Delegierter ist wer sich als Delegierter meldet. San Bernardo hat keinen Delegierten gemeldet. Also ist Herr Saxburger unmöglich der Delegierte von San Bernardo.

Auch eine Vertretung der sanbernardischen Interessen durch den turanischen Delegierten kommt nicht in Betracht. Der Vertrag regelt grundsätzlich nur interne Dinge. So wäre es etwa möglich, dass Turanien einen Turanier als sanbernardischen Delegierten ernennt. Er muss aber als Delegierter von San Bernardo angemeldet sein. Für das Direktorium kann es nicht darauf ankommen umfangreiche Vertragswerke auszuwerten um die Vertretungsbefugnis einzelner Delegierter zu ermitteln. Außerdem lässt die Präambel ein solches auch nicht zu.

Wir haben jedoch im Delegiertenbereich seinerzeit darauf hingewiesen, dass Turanien die völkerrechtliche Verstretung von San Bernardo übernimmt und auch ins besondere die Vertretung bei der OIK.

Nachweis

Aus der damaligen Meldung geht hervor, dass der jeweilige Vertreter Turaniens damit auch die Vertretung San Bernardos übernimmt. Damals hatte dies wohl allgemeine Zustimmung gefunden. Zumindest gab es keine ablehnenden Beschlüsse.
#17
Nachdem kein gültiges Veto eingelegt wurde, wird die Gebietsveränderung wie beantragt eingetragen.


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