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Sie drehen mir das Wort im Munde um.
Es ist andersrum: Ein nominell fünfköpfiges Team wird durch Personalunion vierköpfig. Es muss ein Zusammenhang zwischen beiden Ämtern bestehen; das ist zwischen OIK und UVNO nicht gegeben.
Personalunion heißt dass man zwei Ämter inne hat, die eigentlich auch auf zwei Personen verteilt werden können. Kommt - um ein Beispiel zu nennen - bisweilen in Monarchien vor, zum Beispiel wenn man König eines Landes und gleichzeitig z.B. Herzog eines - dem Land in dem man König ist zugehörigen - Herzogtumes.
(vielleicht kann einer der hiesigen Monarchen das etwas besser erklären)
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Das mit dem König und dem Herzog hinkt genauso, weil das Königreich eben nicht deckungsgleich mit dem Herzogtum ist, sondern das Herzogtum nur ein Teil des Königreiches.
Man kann aber nicht zugleich (von biologischen Aspekten ganz abgesehen) König und Prinz des gleichen Königreiches sein.
Mir ist kein OIK-Mitglied bekannt, in dem man zugleich Kanzler und Vizekanzler oder zugleich Präsident und Vizepräsident etc. sein könnte - aber in der OIK soll man zugleich Direktor und Vizedirektor sein können?
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Die OIK-Vizedirektoren haben ja nun ein fest umrissenes Aufgabengebiet, das durch den Direktor nicht abgedeckt wird. Und genau aus dem Grund ist es möglich dass ein und die selbe Person zwei oder alle drei Aufgabengebiete übernimmt. Wenn das nicht gewünscht wird sollte man die Regeln eindeutiger formulieren.
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Man kann Regeln in den Micronations nicht so formulieren, dass nicht irgendjemand mit einer haarsträubenden Interpretation die Sache missverstehen wollen kann.
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Zitat:Original von T.E. Le Fon
Personalunion heißt dass man zwei Ämter inne hat, die eigentlich auch auf zwei Personen verteilt werden können. Kommt - um ein Beispiel zu nennen - bisweilen in Monarchien vor, zum Beispiel wenn man König eines Landes und gleichzeitig z.B. Herzog eines - dem Land in dem man König ist zugehörigen - Herzogtumes.
(vielleicht kann einer der hiesigen Monarchen das etwas besser erklären)
Aber nicht doch, Sie machen das schon ganz gut, Monsieur - geradezu beispielhaft haben Sie soeben beschrieben, daß eine Person durchaus zwei Ämter bekleiden kann. Allein - das tut überhaupt gar nichts zur Sache, denn wie Monsieur Abdonez bereits sagte, geht es hier nicht um Ämter, sondern um Personen.
Zitat:Original von T.E. Le Fon
Die OIK-Vizedirektoren haben ja nun ein fest umrissenes Aufgabengebiet, das durch den Direktor nicht abgedeckt wird.
Sie kennen das Regelwerk also nicht, höchst interessant. Die Aufgabentrennung ergibt sich aus dem
Common Law; rechtlich fixiert ist sie nicht - auch wenn ich annehme, daß sie durchaus von den Gründern der OIK so erdacht war.
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Zitat:daß sie durchaus von den Gründern der OIK so erdacht war.
Wer war das eigentlich? Sind die noch dabei?
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Zitat:Original von König Friedrich III.
Zitat:daß sie durchaus von den Gründern der OIK so erdacht war.
Wer war das eigentlich? Sind die noch dabei?
Sind sie nicht.