28.07.2007, 17:38
Vorschlag für einen Geschäftsordnungsartikel, der den Umfang des Hausrechts inhaltlich definiert und dem Direktorium eine sichere Grundlage für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Räumen der OIK gibt.
Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind wie immer gern gesehen.
simoff
Es geht hierbei nur um Simon-Maßnahmen. Sollten Simoff-Maßnahmen notwendig werden, ist das natürlich Sache der Forenbetreiber.
simon
Zitat:
1. Das Hausrecht umfaßt nicht:
a) das Recht zum Löschen oder Editieren von Beiträgen
b) das Recht zum Schließen oder Verschieben von Beiratsdiskussionen
2. Das Hausrecht umfaßt:
a) das Recht zum Schließen, Kopieren, Verschieben und Teilen von Threads/Beiträgen aus dem Kartographiebüro, dem Anmeldungsbüro und dem Direktoriumsbereich in den öffentlichen Bereich oder den Beirat
b) das Recht zum Erteilen von Verwarnungen zur Unterbindung von beleidigenden, diskriminierenden sowie abwertenden Bemerkungen
3. Verwarnungen erfolgen öffentlich und müssen als solche ersichtlich sein.
4. Bei Nichtdelegierten kann das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung einen Hausverweis (Bann/Entzug der Schreibrechte) erteilen. Die Länge des Banns ist abhängig von der Schwere des Vergehens und vorhergehenden Bestrafungen. Sie liegt im Ermessen des Direktoriums, muß öffentlich bekannt gemacht werden und ist auf maximal eine Woche beschränkt.
5. Bei einem Delegierten hat das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung eine Protestnote mit Bitte um Ablösung des Delegierten an die betreffende Mikronation zu schicken.
6. Auf Antrag des Verwarnten bzw. Gebannten kann der Beirat die Verwarnung bzw. den Bann aufheben.
Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sind wie immer gern gesehen.
simoff
Es geht hierbei nur um Simon-Maßnahmen. Sollten Simoff-Maßnahmen notwendig werden, ist das natürlich Sache der Forenbetreiber.
simon


