09.07.2008, 11:10
Ich zitiere aus der GO die in der Bibliothek zu finden war:
Ich möchte feststellen, dass hier wohl eine grundsätzliche Interpretationsproblematik herrscht. Geht es um eine "Änderung an der Geschäftsordnung" oder geht es um eine "NEUE Geschäftsordnung" ... dieser Punkt ist lückenhaft und bedarf einer Aussprache. Schließlich handelt es sich um einen Beschluss zu einer neuen Geschäftsordnung die "einzelne Änderungen" impliziert, aber unter der Handhabung einer "neuen" Geschäftsordnung geführt wurde.
Daher ist, meiner Meinung nach, festzulegen ob die Abstimmung unter einer "Generaländerung der GO" neu aufgesetzt wird und damit ordentlich, gemäß den bürokratischen Anforderungen der derzeitigen GO geführt wird, oder aber ob die "Novelle der Geschäftsordnung" als neue GO im Sinne der Abstimmung ohne die Berücksichtigung von Enthaltungen gewertet wird.
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.
Ich möchte feststellen, dass hier wohl eine grundsätzliche Interpretationsproblematik herrscht. Geht es um eine "Änderung an der Geschäftsordnung" oder geht es um eine "NEUE Geschäftsordnung" ... dieser Punkt ist lückenhaft und bedarf einer Aussprache. Schließlich handelt es sich um einen Beschluss zu einer neuen Geschäftsordnung die "einzelne Änderungen" impliziert, aber unter der Handhabung einer "neuen" Geschäftsordnung geführt wurde.
Daher ist, meiner Meinung nach, festzulegen ob die Abstimmung unter einer "Generaländerung der GO" neu aufgesetzt wird und damit ordentlich, gemäß den bürokratischen Anforderungen der derzeitigen GO geführt wird, oder aber ob die "Novelle der Geschäftsordnung" als neue GO im Sinne der Abstimmung ohne die Berücksichtigung von Enthaltungen gewertet wird.

