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[Einspruch] Abstimmung § 4 (3)
#1
Gegen die Abstimmung, alternativ das Abstimmungsergebnis und damit Rechtmäßigkeit des Ergebnisses lege ich Einspruch ein., da nicht alle Mitgliedstaaten an der Abstimmung teilnehmen konnten.

Dem Delegierten Cuellos wurden, trotz rechtzeitiger Anmeldung, die Delegiertenrechte nicht übertragen, so dass dieser an der Abstimmung nicht teilnehmen konnte. Das verfälscht das Abstimmungsergebnis.

Die Abstimmung ist zu wiederholen.
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#2
Sehr geehrte Frau de Mora-Trauenstein,

ich nehme Ihren Einspruch zur Kenntnis.
In der Sache weise ich ihn als unzulässig zurück.
Unzulässig in dem Sinne, daß der Beirat einen Einspruch gegen seine höchstselbigen Entscheidungen nicht zugelassen hat.
Vermutlich wohlwissentlich, daß es mehr als chaotisch wird, wenn einzelnen Delegierte die Entscheidungen der letzten Jahre aus den verschiedensten Gründen anfechten.

Ich räume ein, daß die von Ihnen angesprochene Übertragung der Delegiertenrechte, gerade bei vorhandener Lethargie oder zurückhaltender Mitwirkung des entsandten Delegierten, gegenwärtig nicht flüssig vonstatten geht.
Ich habe mir, nicht wegen Ihren laut vorgetragenen speziellen Ansprüchen, bereits im Vorfeld viele Gedanken gemacht, wie ich das, ohne bisherige Bräuche zu verletzen, alle vorhandenen Regeln des Regelwerkes zu beachten und alle Delegierte gleich zu behandeln, optimieren kann.
Bitte bedenken Sie, daß nur der Brauch, die Delegierten nicht während offenen Wahlen und Abstimmungen zuzulassen, in der Vergangenheit eine mehrmalige Stimmabgabe verhindert hat.
Hier bin ich Ihnen dankbar, daß Sie für die Zukunft innerhalb des Regelwerkes eine Präzisierung der diesbezüglichen Regeln anstreben.

Mit freundlichen Grüßen
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#3
Zitat:Original von Friederike Fresse

In der Sache weise ich ihn als unzulässig zurück.
Unzulässig in dem Sinne, daß der Beirat einen Einspruch gegen seine höchstselbigen Entscheidungen nicht zugelassen hat.

Wo steht, dass ein Einspruch nicht zulässig ist?

Zitat:Ich räume ein, daß die von Ihnen angesprochene Übertragung der Delegiertenrechte, gerade bei vorhandener Lethargie oder zurückhaltender Mitwirkung des entsandten Delegierten, gegenwärtig nicht flüssig vonstatten geht.

Ich verstehe gerade richtig, dass der Delegierte Cuellos (Tenoxilatl) es verschuldet hat, dass ihm die Delegiertenrechte noch nicht eingeräumt wurden?

Die Delegiertenrechte hätten am 28.08.2010 eingeräumt werden können.

Zitat: Bitte bedenken Sie, daß nur der Brauch, die Delegierten nicht während offenen Wahlen und Abstimmungen zuzulassen, in der Vergangenheit eine mehrmalige Stimmabgabe verhindert hat.

Es ist nie Brauch gewesen, Delegierten nicht während laufender Abstimmungen und Wahlen zuzulassen. Es war Brauch sie nicht zuzulassen, wenn ein Delegierteamt nathlos ins andere über ging und so eine doppelte Teilnahme an einer Wahl, nicht Abstimmung, weil es dort sofort aufgefallen wäre, nicht hätte verhindert werden können.

Dieser spezielle Fall trifft hier auf die Delegierten Cuellos aber nicht zu. Und das dazu keine spezielle Regel gibt, hätte der Delegierte spätestens am 28.08.2010 seine Rechte erhalten müssen, wenn nicht sogar bereits am 12.08.2010 und hätte an der Wahl und den Abstimmungen völlig korrekt, ohne Betrugsmöglichkeiten teilnehmen können. Jetzt schreiben wir den 04.09.2010 und es ist immer noch nicht ersichtlich, ob man dem Delegierten die Rechte inzwischen eingeräumt hat.

Doch, was wesentlicher ist: Mein Einspruch, den ich nach wie vor als berechtigt ansehe, wird also versagt mit einer Begründung, das eine Zulässigkeit nicht durch das Regelwerk gedeckt ist. Gleichzeitig verlangen Sie von dem Delegierten jedoch eine Erklärung damit er zugelassen werden kann, die ebenfalls nicht vom Regelwerk gedeckt ist und als die vorliegt, berufen Sie sich auf die Nichtzulässigkeit der Zulassung während laufender Wahlen und Abstimmungen die ebenfalls nicht durch das Regelwerk gedeckt ist.

Sie messen mit zweierlei Maß. Warum?
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#4
Frau Fresse,

ich möchte des weiteren höflichst darauf hinweisen, dass es bereits früher Einsprüche gegen Abstimmungen gegeben hat, die eine weitere Abstimmung nach sich gezogen haben.

Klick unter anderem auch von Ihnen höchstpersönlich, unter Übergehung des Direktoriums..... KLICK

Klick

Wenn Sie sich also auf "Brauchtum" berufen, dann sehe ich keinen Grund dafür, warum Sie meine/n Einspruch/Einsprüche nicht zulassen, außer natürlich, dass Sie mal wieder mit zweierlei Maß messen.
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