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Ja und der kommt von mir.
Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk
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Nein es ist noch nicht vorbei mit Gulivien.
Der Staat wird von mir und dem Präsidenten neu aufgebaut.
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Leider ist dieser Antrag unvollständig.
Der von Ihnen verlinkte Beitrag entspricht nicht den Anforderungen an eine Reservierung.
Das Regelwerk sagt hier:
Zitat:a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
.
Demnach müssen Sie einen Beitrag linken, der mindestens vom 27.01.2011 oder noch älter ist.
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Jetzt müsste es vollständig sein.
Antrag auf Gebietsreservierung gem. § 3 i. V. m. 4 (2) Kartenregelwerk
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Entschuldigen sie die vorherige Unvollständigkeit
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Ja das passt, danke.
Dem Antrag wird stattgegeben, die Reservierung wird beim nächstmöglichen Kartenupdate berücksichtigt.
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Mein Antrag müsste eigentlich Ungültig sein weil ich kein Politisches Amt in Gulivien mehr Ausführe
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So bitte der Antrag ist Ungültig.
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Die MN Gulivien hat ja bereits eine sehr wechselhafte Geschichte. ^^
Der Herr Vizedirektor Wegland hat jedoch bereits beschieden, daß die Reservierung aufgrund des erfolgten Antrages eingetragen wird.
Wenn ihnen dies nun nicht mehr recht ist, müssen Sie einfach gar nichts mehr machen. [Projekt: Toter Mann]
Denn gemäß dem Kartenregelwerk [§ 8 (1.a)] wird eine Kartenplatzreservierung gelöscht, wenn nicht spätestens 60 Tage nach der Reservierung ein Eintragungsantrag erfolgt.
Will sagen, am Aschermittwoch Ende April ist ohne jeden Aufwand alles vorbei.
gez. Fresse