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[Antrag] Änderung des Kartenregelwerks
#1
Hiermit beantrage ich die Streichung von §5 (7) des Kartenregelwerks:

7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.

Begründung:

Der Absatz berücksichtigt nicht den möglichen Sonderfall dass ein geteiltes Staatsgebiet ein zentrales Merkmal des simulierten Staates ist (so zum Beispiel im Falle eines Landes das von den Rohstoffen mehrerer entfernter Kolonien lebensabhängig ist und für das die Sicherung dieses Stroms von Ressourcen daher zu den zentralen Aufgaben der Staatsführung gehört).



Falls es im Rahmen der GO möglich ist würde ich es begrüssen wenn dieser Antrag noch vor dem Änderungsantrag des Delegierten Mehregaan zur Fristverlängerung bei Gebietserweiterungen zur Abstimmung kommen könnte.
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#2
Die Diskussion ist eröffnet.

Zur Frage betreffend die Geschäftsordnung: Eine Diskussionszeit von mindestens zehn Tagen pro Abstimmungsgegenstand ist vorgeschrieben. Falls die Diskussion zu diesem Antrag jedoch "nur" zehn Tage in Anspruch nimmt und die Diskussion zum Antrag des Delegierten Targas noch mindestens zehn Tage von diesem Zeitpunkt an, dann wird die Abstimmung zu diesem Antrag vor der Abstimmung zum Antrag des Delegierten Targas eingeleitet werden. (Basierend auf Artikel 5, Punkt 2 der Geschäftsordnung.)
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#3
Der Antrag ist hiermit zurückgezogen da er als Teil dieser Regelwerksänderung bereits berücksichtigt wurde.

(Keine Ahnung ob diese Formalität nötig ist aber um hier sauber abzuschließen... Wink)
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#4
Streichen würde ich nicht, ersetzen wäre vielleicht angebracht, man könnte etwa so formulieren:

Grundsatz sei die Eintragung eines ungeteilten Staatsgebietes oder das maßvoll geteilte Staatsgebiet in aneinandergrenzenden Planquadraten. Sofern geteilte Staatsgebiete angestrebt werden, darf dies nur dann gewährt werden, wenn ein solches geteiltes Staatsgebiet für die Simulation des Antragstellers aus naheliegenden Gründen wichtig und dieses geteilte Staatsgebiet in all seinen Teilen hinreichend ausgestaltet ist. Dabei sind Maß und Ziel sowie Rücksicht auf die Gesamtkarte zu wahren.
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