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[Diskussion]Inaktivierung III
#1
Delegierte Ramirez ich erteile Ihnen das Wort.
#2
Ich erweitere um Kaputistan,dort ist der letzte sinnfreie Kommentar am 2.2.2014 erfolgt.LINK

Reunion ist nirgends zu finden - nich mal über den MdM.
#3
Reunion lässt sich hier ganz bequem finden: http://www.reuniao.org/
Der MdM ist für die OIK völlig unerheblich.
#4
Hm,da findet sich aber kein Forum :-(
#5
Ein Forum ist doch auch bei der OIK kein Muss, oder hat sich das geändert?
#6
Nein, ist es nicht. (Und das ist auch gut so.)

Ich zitiere das Regelwerk:
Zitat:§3 Vorrausetzungen für Eintragung in die Karte
1. Grundsätzlich kann jede virtuelle Nation sich dem Kartenprojekt anschließen und einen entsprechenden Antrag auf Eintragung stellen.
2. Es wird in zwei Antragsmöglichkeiten unterschieden:
— Antrag auf Gebietsreservierung
— Antrag auf Eintragung
3. Voraussetzung für ein Überprüfen und Bearbeiten eines Antrags sind eine vorhandene Webseite oder eines Forums auf denen allgemeine Informationen sowie Kontaktdaten zu einem Ansprechpartner öffentlich zugänglich sind und ein öffentliches Bekenntnis zur Virtualität auf der Webseite.
a) für einen Antrag auf Gebietsreservierung ist eine nachweisliche Existenz und entsprechende interne Aktivität von 30 Tagen von Nöten.
b) für einen Antrag auf Eintragung ist eine nachweisliche interne Aktivität von 60 Tagen notwendig.
4. Eintragungen in Nationenlistings und reine außenpolitische Aktivität gelten nicht als Nachweis für die Aktivität gem. Regel 3 a), b).
Sofern der Nachweis über die interne Aktivität nicht öffentlich zugänglich ist (z.B. Mailgruppen oder geschlossene Foren), ist dem antragprüfenden Kartenbeauftragten ein Zugang zur Überprüfung zu gewähren. Der antragprüfende Kartenbeauftragte ist zur Verschwiegenheit über die ihm dabei bekannt gewordenen Sachverhalte verpflichtet.
5. Für eine Reservierung ist unerheblich, ob der antragstellende Staat bereits über ein eingetragenes Gebiet verfügt. Eine Reservierung kann jedoch nicht erfolgen, wenn der betreffende Staat zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine weitere Reservierung hält.

§4 Antragsstellung
Als Basis für alle Anträge gilt die jeweils aktuellste Version der intermicronationalen Karte des Kartenbüros.
1. Anträge auf Gebietsreservierung sind öffentlich im Forum der OIK zu stellen.
2. Der Antrag auf Gebietsreservierung muss folgende Informationen enthalten:
a) voller Name der Nation
b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)
c) mind. Name des zuständigen Ansprechpartners
d) URL zum Aktivitätsnachweis
e) Kartenausschnitt mit der gewünschten Position sowie der vorläufigen Form und Größe des Antragsgebietes
f) eine gültige email Adresse des Ansprechpartners
3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreservierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzenden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind.
4. Unvollständige Anträge sind ungültig.

Eine Mailinggroup ist durchaus auch möglich und nach § 4, Abs. 2d ist lediglich eine URL, nicht aber ein Forum Voraussetzung.

Die Mailinggroup von Reunion befindet sich hier. Der letze Eintrag datiert vom 1. April 2014. Von einer Inaktivität sind die weit entfernt. In jedem Fall aber weiter entfernter als so manch anderer Staat auf der OIK.
#7
Zitat:Original von Lucinda Ramirez
Ich erweitere um Kaputistan,dort ist der letzte sinnfreie Kommentar am 2.2.2014 erfolgt.

Naja, da sind ja gerade mal zwei Monate vergangen. Wollen wir wirklich sooo kleinlich werden? ?(
#8
Hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück,da sich beide Punkte positiv erledigt haben.Vielen Dank
#9
Fein,dann wird dieses Thema als abgehakt betrachtet oder gibt es anderweitige Wortmeldungen ?


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