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Diskussion: Vertretungsregelung
#1
Artikel 4 der GO sollte um eine Vertretungsregelung ergänzt werden:

5. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Exekutivdirektors übernimmt der Vizedirektor für Kartenanträge dessen Aufgaben.
6. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Vizedirektors für Kartenanträge übernimmt der Exekutivdirektor dessen Aufgaben.
7. Bei (anhaltender | längerer | -- ) Abwesenheit des Exekutivdirektors und des Vizedirektors für Kartenanträge übernimmt der Vizedirektor für Kartographie deren Aufgaben.

Das in Klammern sollen Alternativen darstellen, vielleicht auch noch eine Zeit einbauen, in der der jeweilige Direktor voraussichtlich nicht da sein muss, damit die Regelung greift.
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#2
Wir hatten glaube ich mal eine Regelung in Diskussion (und Abstimmung?), dass das Direktorium sich schlicht untereinander bei Abwesenheit vertritt.

Also etwas in der Art:

"Bei Abwesenheit eines Direktors über 5 Tage hinaus übernehmen die anderen Direktoren seine Vertretung bis zu seiner Rückkehr."
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#3
In Abstimmung? Weißt du noch warum das dann nicht durchgekommen ist?

Bin ich aber auch mit einverstanden, frag mich jetzt nicht was mich auf die Idee brachte das zu trennenWink
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#4
Zitat:Original von Oberster Hirte
In Abstimmung? Weißt du noch warum das dann nicht durchgekommen ist?
k.A. . Da würde wohl nur ein Blick in die Archive helfen.
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#5
Ich glaube mich an sowas erinnern zu können...aber was genaues weiß ich auch nicht mehr...
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#6
Naja, wie dem auch sei, das ändert ja nichts an der Tatsache dass wir es im Moment auch wieder in die GO bringen solltenWink
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#7
Ich wäre für einen Zeitraum von 5 Tagen. Wenn sich eine Person aber "abmeldet" kann diese Regelung schon früher in Kraft treten.
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#8
Diese regelung kann man durchaus zur Abstimmung bringen. Manchmal bleibt einem eben nichts anderes übrig, als sich mal für ein paar Tage rauszuziehen. Da wäre eine klare Regelung der Vertretung wirklich nicht schlecht.
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#9
Ich plädiere auch für eine Vertretung der Direktoren untereinander.

Es sollte sich so gestalten, dass die abwesende Person entweder die anderen darüber in Kenntnis setzt, damit diese sofort die Vertretung übernehmen können oder aber, bei nichtangekündigter Abwesenheit die Vertretung nach dem 3. Abwesenheitstag automatisch einsetzt.
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