22.06.2008, 21:00
Änderung der Geschäftsordnung im :Anträge an das Direktorium.
Es geht um :
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind.
Ich bin der Meinung das das Direktorium unter alle bedingungen Stimm berechtigt sein solte.
Das fördert auch die weiter anbindung des Direktoriums an die laufende prozeduren was nicht schaden kann.
Es geht um :
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind.
Ich bin der Meinung das das Direktorium unter alle bedingungen Stimm berechtigt sein solte.
Das fördert auch die weiter anbindung des Direktoriums an die laufende prozeduren was nicht schaden kann.


