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Zitat:Original von Ernst Willun
Vetorecht für Anlieger solcher Maßnahmen müßte natürlich sein, ich hatte mir da aber kaum weiter Gedanken gemacht.
Ich mein das schlichteste ist immer das Beste...Beispiel Hansastan ....die Jungs hören auf,wollen das die Konturen verschwinden - dann erstellt man eine Regel,*das eine neue MN,die sich DORT ansiedelt die Formen verändern muss* - was aber an sich schon Schnappes ist,denn wer eine MN gründet,der klaut keine bestehenden Umrisse sondern macht was eigenes.
Ich finde es eh abstrus,das die OIK in letzer Zeit ein Regelmonster nach dem anderen verankert.Die Karte wird immer leerer (besonders wenn man die noch inaktiv stellt die grad scheintod bis mausetod sind) und man steht sich zudem manchmal selbst im Wege.
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Zitat:Original von Vitus Annius Abacus
Zitat:Original von Ernst Willun
Vetorecht für Anlieger solcher Maßnahmen müßte natürlich sein, ich hatte mir da aber kaum weiter Gedanken gemacht.
Ich mein das schlichteste ist immer das Beste...Beispiel Hansastan ....die Jungs hören auf,wollen das die Konturen verschwinden - dann erstellt man eine Regel,*das eine neue MN,die sich DORT ansiedelt die Formen verändern muss* - was aber an sich schon Schnappes ist,denn wer eine MN gründet,der klaut keine bestehenden Umrisse sondern macht was eigenes.
Ich finde es eh abstrus,das die OIK in letzer Zeit ein Regelmonster nach dem anderen verankert.Die Karte wird immer leerer (besonders wenn man die noch inaktiv stellt die grad scheintod bis mausetod sind) und man steht sich zudem manchmal selbst im Wege.
Da hat er, rein sachlich, recht.
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Zitat:Original von Ernst Willun
Ich merke auch gerade, daß es bei diesem angestrebten Recht zur Wiederherstellung ein ganz generelles Problem gibt und zwar dann, wenn eine alte Landmasse gelöscht oder stark verändert wurde und zwischen dieser Veränderung und der Beschwerde eines Anliegers bereits ein Antrag auf Eintragung/Reservierung gestellt wurde.
Da sehe ich nun überhaupt kein Problem. Eine MN die ein Recht auf Wiederherstellung geographischer Verhältnisse nach einer Löschung hätte, wäre auch bei einem Antrag auf Eintragung vetoberechtigt. Falls also zwischen der Änderung im Rahmen einer Löschung und dem Wunsch eines Anliegers diese rückgängig zu machen tatsächlich eine neue MN versucht sich dort anzusiedeln, müsste sie sich sowieso mit den Anliegern einigen. Damit sollte das ausreichend abgefangen sein.
Was die Regelung den Beirat betreffend angeht, sofern keine benachbarte MN ausdrücklich Wert darauf legt Ersatzlandmasse eintragen zu lassen, möchte ich die Möglichkeit nicht ausschließen dass auch jemand anders einen entsprechenden Antrag stellen kann (zum Beispiel auf Grundlage eines persönlichen ästhetischen Empfindens

), nur entscheidet dann eben der Beirat darüber das heisst es müsste sich immer noch eine Mehrheit für einen solchen Antrag finden.
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Nachdem jetzt mehr als 2 Wochen keine Beiträge mehr kamen, gehe ich davon aus dass kein Diskussionsbedarf mehr besteht und bitte darum die Abstimmung einzuleiten.
Da sich mit der letzten Regelwerksänderung die Nummerierung etwas verschoben hat, ist es jetzt allerdings eine Ergänzung zu §9.
[doc]
§9
...
3. Sofern eine MN beantragt auch ihre Landesformen in der Art löschen zu lassen dass Landmassen oder Teile davon von der OIK-Karte entfernt würden, muss durch das Direktorium diese durch Landmasse vergleichbarer Größe und Ausrichtung ersetzt werden, wenn sich wenigstens eine MN, welche in Bezug auf die zu löschende MN die in §7 (1) aufgeführten Merkmale eines benachbarten Staates aufweist, dafür ausspricht die lokalen geographischen Verhältnisse in groben Zügen zu erhalten.
4. Falls kein entsprechender Wunsch seitens einer benachbarten MN geäußert wird, kann auf Beschluss des Beirats dennoch die Schaffung einer solchen Ersatzlandmasse oder die Wiederherstellung eines Zustandes vor Eintragung der gelöschten MN auf dem betreffenden Kartenausschnitt erfolgen.
[/doc]
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Die Abstimmung wurde eingeleitet.
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Danke
Aber könnte man noch schnell die Nummerierung korrigieren. Mir ist schleierhaft wie das passieren konnte aber die Unterpunkte sind falsch bezeichnet.
Im
ersten Entwurf stimmte sie noch aber dann habe ich irgendwann nochmal ins Regelwerk gesehen und war danach offenbar der
Meinung es gäbe im zu ergänzenden Paragraph bisher nur 2 Unterpunkte.
(Komischerweise habe ich kurz bevor ich um die Einleitung der Abstimmung gebeten hatte sogar noch mal reingeschaut und die Nummerierung auch da nur bis 2 gelesen)
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Ich finde den Nummerierungsfehler gerade nicht. :o Aber ich bin bei so etwas immer etwas blind.

§9 besteht aus 1 a) - c), 2 und im Entwurf noch 3 und 4. Oder habe ich etwas übersehen?
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Ja, offenbar das selbe wie ich auch beim mehrmaligem Lesen.
[doc]
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
[/doc]
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Ach; so ein fieser, vergessener Absatz. ;o