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[Diskussion] Änderung der Formulierungen im Paragraphen 9 des Kartenregelwerks
#1
Ich eröffne hiermit die Aussprache über folgenen Antrag des Ehrenwerten Delegierten der MN Korland:

Zitat:Original von Ernst Willun
Bis jetzt lautet der § 9 so:

Zitat: §9 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.



Der Antragsteller schlägt vor ihn dementsprechend zu ändern:

Zitat:§9 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert, gelöscht zu werden. Durch Stellung des Löschantrags wird er wie ein inaktiver Staat eingestuft und wird nach Ablauf eines Monats* endgültig gelöscht, wenn dem nicht bis dahin von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wurde.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3. 3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.



*Könnte man aus Gründen der Klarheit durch "30 Tage" ersetzen.

Begründung: Die derzeitige Formulierung ist schwammig. Die geübte Praxis ist es, jeden Staat, der es beantragt, für inaktiv zu erklären und nach einem Monat zu löschen. Ob der Staat tatsächlich inaktiv ist, hat nach meiner Kenntnis nie eine Rolle gespielt.

Der Antragsteller geht im übrigen davon aus, daß seine Reformulierung kein Verstoß gegen §11 Nr. 2 darstellt, da ja nichts an der herrschenden Praxis geändert und keine neuen Gründe eingeführt werden.

Zitat:§11 Änderung der Kartenregeln
2. Eine Änderung der Kartenregeln, welche eine Löschung von Staaten auch aus anderen Gründen als den in §7 1. mit 3. (Anmerkung: gemeint ist §9, der Wortlaut des §11 ist veraltet) genannten Vorschriften möglich machen würde, so wie dieses § ist unzulässig.
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#2
Ich bin dagegen. Die Regelung hat sich bewährt. Insbesondere durch die Darstellung á la "es würde sich sowieso nichts ändern" betrachte ich eine tatsächliche Änderung als sehr unnötig. Sondern sogar gemäß der geübten OIK-Praxis: "wir legen was fest, aber ob ihr das umsetzt, ist egal" als sehr regelkonform.

EDIT: damit dass hier nicht irgendwie falsch rüberkommt, ich empfinde dieses laissez-faire seitens der OIK als sehr angenehm.
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#3
Naja, abstimmen mußt Du ja sowieso, jetzt wo der Vorschlag eingebracht wurde. Ich finde meine Formulierung wird der Praxis besser gerecht. Sonst könnte es mal passieren, daß irgendein überkorrektes Direktorium feststellt, daß der betreffende Staat gar nicht inaktiv ist und die Löschung verweigert oder eine Kontroverse darum entbrennt.
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#4
Mir schwebt da immer noch das Beispiel aus Wolfensteins Vergangenheit vor, dass bestimmte verbrecherische Elemente in der Regierung (gekaufte Agenten) die Auflösung unserer Republik verkündeten. Über offizielle außenpolitische Kanäle. Unter den Umständen des genannten Vorschlags hätte die erste Meldung dieser Putschisten dazu geführt, dass Wolfenstein für inaktiv erklärt worden wäre. Klar könnte man widersprechen, kann man ja auch mit der alten Regelung. Aber im Falle der Fälle wären wir als "inaktiv" markiert worden - einfach aufgrund einer Denunziation, die jeder Grundlage entbehrt.

Der "Wunsch, als inaktiv anerkannt zu werden", entschärft genau diese, bereits vorgekommene, Konstellation, von der ich gerade redete. Auch deshalb halte ich eine gewisse reglementarische Unschärfe gegenüber politischen Verwerfungen in den Mitgliedsstaaten für recht sinnvoll.
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#5
Da wir ja mal beschlossen hatten, daß wir im SimOff simulieren ist die Politik ja eigentlich hier nicht mehr relevant. Es gibt einen Delegierten, der ist durch das betreffende Mitglied als vertretungsberechtigt benannt und alles andere interessiert die OIK nicht - zumindest solte es rein "rechtlich" so sein. Wenn der Delegierte in einer MN demokratisch gewählt wird, muß man halt mit Überraschungen rechnen.

Wie gesagt, es ändert sich ja nichts an der Praxis: Der Antrag wird gestellt und einen Monat lang schwebt die Löschung in der Luft, dann wird sie rechtskräftig. Gesetzt den Fall, der Antrag wurde "zu Unrecht" (wie auch immer man das nachvollziehen soll) gestellt, ist er ja eigentlich sowieso nichtig. Ich kann nunmal für Dich auch keinen Kaufvertrag abschließen oder eine Frau heiraten.

Jetzt könnten wir das Wörtchen "endgültig" problematisieren: Das könnte man so auffassen, daß die Entscheidung unabänderbar ist, was eventuell in dem von Dir aufgezeigten Spezialfall problematisch sein könnte, falls das Ganze zu spät gemerkt wird. Aber eigentlich soll es ja auch "endgültig" sein, sonst könnte ja der Staat X nach 5 Jahren kommen und seinen Kartenplatz zurückfordern, weil ein Unbefugter die Löschung beantragt hat, obschon da ein anderer eingetragen ist.

Man könte jetzt freilich fein säuberlich definieren, unter welchen Bedingungen ein Antrag auf Löschung nichtig ist, welche Rechte und Pflichten ein Delegierter gegenüber seiner VN und der OIK hat und welche Verfahren auf die Bestimmung von Delegierten angewendet werden müssen bzw. können, aber das werde ich nicht machen, ich kenne die OIK - sowas kommt hier erstens nicht durch und zweitens scheint es mir auch nicht nötig. Wenn aber einer sich das Regelwerk vornehmen will und es wasserdicht machen möchte, hat er meine Stimme. Wink
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#6
Ich bestreite einen allgemeinen Konsens der so genannten "Simulation". Mag ja sein, dass viele Staaten darauf basieren. Wir nicht, und nicht nur deshalb kann das keinesfalls Grundlage von ernsthaften Diskussionen sein.

Andererseits:

Zitat:Wie gesagt, es ändert sich ja nichts an der Praxis

Wenn sich an der Praxis nichts ändert, warum soll dann die dahinter stehende Theorie geändert werden?

Mit anderen Worten: Wozu exakt soll denn der Antrag dienen? Lasse mich auch per PN überzeugen.
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#7
Zitat:Ich bestreite einen allgemeinen Konsens der so genannten "Simulation". Mag ja sein, dass viele Staaten darauf basieren. Wir nicht, und nicht nur deshalb kann das keinesfalls Grundlage von ernsthaften Diskussionen sein.

Diese Konsens ist ein positiv ausgegangener und damit verbindlicher Beiratsbeschluß: Die OIK ist auf der Metaebene - daher unterlasse ich es auch Sie beispielsweise "bolschewistischer Propaganda" zu bezichtigen. Wenn ich mich recht entsinne, wurde das so gegen 2007 oder 2008 beschlossen, aber da müßte ich selber erst mal nachsehen.

Zitat:Wenn sich an der Praxis nichts ändert, warum soll dann die dahinter stehende Theorie geändert werden?

Weil der neue Wortlaut eindeutiger der geübten Praxis entspricht. Ich habe gesehen, daß es schwammig formuliert war und wollte es korrigieren.

Eigentlich müßte man auch den 11er abändern und dort §7 durch §9 ersetzen, aber da er ja generell vor Änderungen geschützt ist und ich nicht auch noch eine Debatte aufmachen wollte, ob eine solche Anpassung eine Änderung wäre... Und ein neuer Paragraph, der besagt, "§7 im nicht änderbaren §11 ist durch Edition der Regelwerks tatsächlich §9." war mir dann aber auch zu albern. Wink
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#8
Ach Ernst, was ist ein Konsens wert, wenn er bestritten wird? Ist es ein Ding, welches da ist, einmal von bestimmten Staaten beschlossen, oder ist es eine andere Sache, von anderen Staaten abgestimmt und als für geltendes Recht angesehen...

Zitat:Diese Konsens ist ein positiv ausgegangener und damit verbindlicher Beiratsbeschluß


Ja sicher. Auch die Beschlüsse zu Weltform und Mond sind letztenendes für die interessierte Seite positiv ausgegangen, sind aber kein Konsens, sondern Mehrheitsentscheidungen, denen sich die überstimmten OIK-Mitglieder gebeugt haben, und zwar bisher *ohne* auf ihre Rechte zu bestehen. Das kann sich aber ändern, ich würde nicht darauf vertrauen, dass das für immer so bliebt, insbesondere dann, wenn Rechte, die es bisher gab, eingeschränkt werden sollen.
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#9
Zitat:Original von Presidente Chilavert
Ich bin dagegen. Die Regelung hat sich bewährt. Insbesondere durch die Darstellung á la "es würde sich sowieso nichts ändern" betrachte ich eine tatsächliche Änderung als sehr unnötig. Sondern sogar gemäß der geübten OIK-Praxis: "wir legen was fest, aber ob ihr das umsetzt, ist egal" als sehr regelkonform.

EDIT: damit dass hier nicht irgendwie falsch rüberkommt, ich empfinde dieses laissez-faire seitens der OIK als sehr angenehm.

Das IL sieht es wie der Delegierte Wolfensteins und wir dementsprechend den Antrag des Delegierten Willun negieren.
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