04.08.2014, 23:29
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass hier eine schnelle Regelung getroffen werden sollte. Nicht nur aus eigenem Interesse, sondern um der Gerechtigkeit genüge zu tun. In allen Fällen, in denen relative Mehrheiten zustande kamen, gab es nur einen, wo man sich auf eine einfache Mehrheit berief. Daher sollte man im aktuellen Fall die Wahl für gültig erklären. Jedoch nicht aus Kulanzgründen, sondern als Gewohnheitsrecht - wie es die Kollegin Weinbergh formuliert hat. Was in der Vergangenheit anerkannt wurde und wo eine Klärung nie zur Diskussion stand, darf heute nicht abgelehnt werden.

