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Und das ...
#1
Zitat:Und dazu muss ich mich erklären, ich bin für eine Änderung, aber diese macht keinen Sinn! Entweder einfache Mehrheit oder relative Mehrheit. Beides zusammen Schließt sich aus.

hättest Du mal besser nicht getan, so ist die Stimme nämlich ungültig.
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#2
Is mir Wumpe, wenn das die Leute lesen werden sie vielleicht einsehen das diese Änderung der GO die OIK bei der nächsten Wahl mit einer sehr Hochen Wahrscheinlichkeit handlungsunfähig macht und wir im schlimmsten Falle sogar zwei Rechtmäßige Direktorien hätten und man, wenn man der OIK nicht vorsätzlich Schaden will, nur mit Nein Abstimmen kann.
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#3
In der Sache muß ich ja voll und ganz zustimmen, um so wichtiger wäre es gewesen, daß das Nein auch zählt. Meines Erachtens sollte man die laufende Abstimmung abbrechen, da sie nicht der Anliegen des Antragstellers entspricht.
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#4
Ich möchte auf das hier hinweisen:

Von Penelope wurde das so formuliert, dass es entweder Relativ, oder einfach heißt. Ging im Anfangsthread zur Diskussion leider unter. Außerdem hatte ich den Antrag konkretisiert:

Option 1:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält.

Option 2:
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält.[/quote]

Hinzukommen sollte dann noch, dass die Formulierung so bleibt.
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#5
Sehe ich auch so, ich habe auch schon den Chefe gefragt ob ein Antag auf Ungültigkeit der Abstimmung, wegen eines Sich selber widersprechenden Antrages über den Abgestimmt wird rechtskräftig währe.
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#6
My bad. Abstimmung wird neu eingeleitet.-
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