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Sachfremdes aus: [Reservierung] Balakonien
#1
*so*
Nicht das ich mich da jetzt irgendwie einmischen will, man verstehe es nur als Hinweis, der erste Beitrag ist vom 17.04.2006, in Anbetracht dessen, wäre eine sofortige Eintragung möglich.
*so*
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#2
*so* Sie meinen den ersten Beitrag bei uns in Balakonien im Forum,oder ?
*so*
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#3
Zitat:der erste Beitrag ist vom 17.04.2006,

Das höre ich das erste mal, können Sie mir den zeigen?
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#4
http://balakonien.ba.funpic.de/wbb2/thre...threadid=1

der hier ist älter...keine ahnung obs der älteste ist
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#5
Zitat:Original von Mort Suidakra
*so* Sie meinen den ersten Beitrag bei uns in Balakonien im Forum,oder ?
*so*

Ja

Zitat:Original von Ethan Freebush
Zitat:der erste Beitrag ist vom 17.04.2006,

Das höre ich das erste mal, können Sie mir den zeigen?

http://balakonien.ba.funpic.de/wbb2/thre...readid=399

Der Beitrag wurde selber von Ihnen als ältester Post angegeben, ich wollte auch nur daraufhinweisen, daß sofort eine Eintragung anstatt einer Reservierung vorgenommen werden kann.
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#6
Da ist vielleicht Herrn Freebush ein Fehler unterlaufen.

Ich kann mir auch nicht erklären wie er den ersten Beitrag ab den Zeitpunkt der Wahlen zählt.

Balakonien exestierte eine Zeitlang ab Gründung mit einer Übergangsregierung bis genügend Einwohner für die erste Wahl anwesend waren.

*so* es ist ja ein wenig unsinnig eine Wahl durchzuführen wenn nur zwei User,die Staatsgründer, anwesend sind.*so*

Aber den Beitrag den Isomier anführt ist eindeutig älter.
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#7
Das war mein Fehler, ja.
Ich dachte ich nehme halt einen der alt genug ist anstatt den Ältesten zu suchen.
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#8
Ist ja auch in Ordnung so. Man muss nicht nach dem ältesten Beitrag forschen. Es geht ja nur darum, die geforderten Zeiten nachzuweisen.
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#9
Es ist doch wirklich unglaublich, mit welcher Leidenschaft und Chuzpe sich einige Zeitgenossen über das mittlerweile nach nun wirklich mehr als bekannte Diskussionsverbot in Antragsthemen hinwegsetzen - von daher: Thema geteilt, weitere unnütze Kommentare im Antragsthread werden kommentarlos gelöscht.
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#10
Hier handelte es sich um keine Diskussion sondern um die Klärung eines Sachverhaltes.
es ist nunmal so, daß Länder die 60 Tage und länger bestehen keine Reservierung beantragen müssen, sondern sofort einen Antrag auf Eintragung ihres Staatsgebietes stellen können.
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