Beiträge: 1.040
Themen: 104
Registriert seit: Nov 2005
Wie ich es im Direktorium bereits gepostet habe ist meine Ansicht folgende:
Es gibt im Moment keine Regelung, die diesen Fall exakt betrifft - wohl aber gibt es Fälle, die ähnliche Sachverhalte regeln.
Fall 1 ist § 6 des KR. Dieser regelt Gebietserweiterungen. Klingt erstmal sinnvoll. Andererseits ist es die Intention dieses Artikels gewesen die freien Plätze zu schonen und eine ungehemmte Ausdehnung in unbewohntes Land (im Sinne von Land, welches nicht einem Staat zugewiesen wurde) zu verhindern. (Stichwort Kolonialismus)
Kypern ist aber bereits besiedelt - daher ist § 6 der die Erweiterung auf unbewohntes Gelände regelt nicht passend.
Fall 2 ist § 5 (2) des KR. Dieser regelt die Übernahme von fremdem Staatsgebiet. In seinem Wortlaut aber nur die Übernahme von kompletten Staaten. Hier wird aber nur ein Teil von einem Staat übernommen. In meinen Augen ist das ein sog. wesensgleiches Minus, welches grundsätzlich gleich behandelt wird. In beiden Teilen werden nämlich bereits bewohnte Gebiete vom einen Staat auf den anderen übertragen, ob dabei von dem übertragenden Staat noch etwas übrig bleibt oder nicht, ist dabei im Kern der Sache unerheblich.
Daher passt der § 5 (2) weit besser. weshalb er analog angewendet werden soll.
Die Aufspaltung in logische Sekunden halte ich hier nicht für passend, da es nicht so ist, dass die stauffische Region Kypern verschwindet und dafür die NK-Region Kypern neu ersteht. Vielmehr soll exakt die stauffische Region so übergeben werden wie sie besteht. Das erkennt man daran, dass die vorhandene Rechtslage übernommen wird und der stauffische Statthalter auch der NK-Statthalter wird. Von einem verschwinden und neu entstehen kann also keine Rede sein.
Beiträge: 3.449
Themen: 134
Registriert seit: Oct 2005
Hatten wir diesen "Fall" nicht seinerzeit schon bei den Löschungsanträgen der Unionsländer Ratelons? Denen sollte zunächst auch nicht zugestimmt werden, da es sich bei den Unionsländern nicht um souveräne Staaten, sondern um Teilgebiete eines Staates handelte. Erst als Ratelon nachwies, dass die Unionsländer in der Kartenfrage freie Entscheidungsbefugnis hatten, konnte den Anträge entsprochen werden.
Wenn es also exakt keine Regelung gibt, die diesen "Fall" regelt, dann muss ein Präzedenzfall her und anschließend umgehend das Regelwerk dahingehend erweitert werden.
Beiträge: 461
Themen: 22
Registriert seit: Apr 2006
Ich halte das für unzutreffend, aber wenn das Direktorium eine derart ausführliche Begründung anführt, dann will ich sie akzeptieren.
Wenn man allerdings § 5 Nr. 2 anwendet, dann muss auch die Zweimonatsfrist gelten, und wenn man also ein "wesensgleiches Minus" annimmt, dann muss diese Frist auch auf das wesensgleiche Minus angewandt werden - was bedeutet, dass bis Oktober kein Zusammenschluss des Gebiets von Kypern möglich ist.
Anzunehmen, man könnte § 5 Nr. 2 auf ein Teilgebiet als "Minus" anwenden, aber zugleich die Frist anhand des sonstigen Gebiets (also genau des Gebiets, das gar nicht Gegenstand des Antrags ist), berechnen, wäre wirklich absurd.
Beiträge: 173
Themen: 11
Registriert seit: Sep 2005
Vor allem rate ich dazu das das Direktorium nicht versuchen das alleine zu entscheiden sondern klarerweise eine Abstimmung darüber im Beirat veranläßt.
Hr. Elskamp hat ja gerade selbst eingeräumt das die Regeln diesen Fall nicht eindeutig behandeln, wenn man dann ohne Legitimation des Beirats handelt droht dem Direktorium sowieso wieder ein Antrag aus der Delegiertenschaft der die Entscheidung in Frage stellt.
Beiträge: 847
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2006
Ich frage mich, ob man in Freiland nichts besseres zu tun hat, als sich in simple bilaterale Vereinbarungen anderer Staaten einzumischen: Es ist doch ganz einfach, so einfach daß vielleicht sogar Excellenz Goldmann es unter Umständen verstehen könnte: Stauffen gibt Kypern an Neuenkirchen weiter. Punkt. Das ist folglich keine neuenkirchner Gebietserweiterung, sondern eine Unterordnung eines Teiles meines persönlichen Herrschaftsgebietes, unter das Neuenkirchner Reich.
Beiträge: 847
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2006
Zitat:Die Aufspaltung in logische Sekunden halte ich hier nicht für passend, da es nicht so ist, dass die stauffische Region Kypern verschwindet und dafür die NK-Region Kypern neu ersteht. Vielmehr soll exakt die stauffische Region so übergeben werden wie sie besteht. Das erkennt man daran, dass die vorhandene Rechtslage übernommen wird und der stauffische Statthalter auch der NK-Statthalter wird. Von einem verschwinden und neu entstehen kann also keine Rede sein.
Danke, Excellenz, genauso ist es.
Beiträge: 1.021
Themen: 70
Registriert seit: Sep 2005
Ich erinnere gleichfalls an die Ratelonproblematik...so ungerne ich diese "Übernahme" persönlich auch sehen mag...
Beiträge: 847
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2006
Das Königreich Stauffen ist über die Meinung des Royaume in dieser Sache informiert.
Ich frage mich im Übrigen wieso hier so viel an Bureaukratie betrieben wird? Stauffen will Kypern an das Reich weitergeben und das Reich erklärt sich einverstanden- und jetzt kommen dahergelaufene Dritte ohne Manieren und diplomatisches Geschick auf das Parquet um diese friedliche Transaction zu verhindern- sehr dreist.
Beiträge: 236
Themen: 25
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von König Wilhelm VII.
Das Königreich Stauffen ist über die Meinung des Royaume in dieser Sache informiert.
Ich frage mich im Übrigen wieso hier so viel an Bureaukratie betrieben wird? Stauffen will Kypern an das Reich weitergeben und das Reich erklärt sich einverstanden- und jetzt kommen dahergelaufene Dritte ohne Manieren und diplomatisches Geschick auf das Parquet um diese friedliche Transaction zu verhindern- sehr dreist.
Ich zietiere Sie einfach mal hier, da ich die Diskusion aus dem "Quasi-Antragsthread" lösen will.
Zitat:Original von König Wilhelm VII.
Was wir mit unserem Fürstentum machen, geht Drittnationen überhaupt nichts an. Das werten wir als Eingriff in unsere monarchische und außenpolitische Souverainität und sehen es zukünftig als feindseligen Act gegen das Haus Hohenstauffen und seine Völker an.
Hier geht es rein um Kartenangelegenheiten in der OIK. Bisher scheint es wirklich keine Regelung für "Teilvereinigungen" zu geben. Daher denke ich, dass diese Änderung eher nicht zustande kommen kann. Mir ist so, als gäbe es da nen Passus in der Präambel.
Beiträge: 847
Themen: 14
Registriert seit: Aug 2006
Zitat:Ich zietiere Sie einfach mal hier, da ich die Diskusion aus dem "Quasi-Antragsthread" lösen will.
Gute Idee.
Zitat:Hier geht es rein um Kartenangelegenheiten in der OIK. Bisher scheint es wirklich keine Regelung für "Teilvereinigungen" zu geben. Daher denke ich, dass diese Änderung eher nicht zustande kommen kann. Mir ist so, als gäbe es da nen Passus in der Präambel.
Ich denke sehr wohl daß die "Teilvereinigung" oder wie auch immer sie's nennen möchten, zustande kommt.