Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Da ist Diskussion wohl eher zecklos, da wir hier einfach anderer Meinung sind. Ich halte nichts von dieser Rücknahmefrist. Da wird doch nur irgendwann jemand gezwungen an einem Veto festzuhalten, dass er gar nicht mehr will.
Ich kann dem nicht so recht folgen. Ein Monat muss doch genügen, um sich zu einigen. Danach kann sich die umliegende Situation schon wieder völlig geändert haben. Vielleicht sind bis dahin sogar schon wieder neue vetoberechtigte Staaten eingetragen worden oder andere existieren gar nicht mehr.
Niemand wird zu irgendetwas gezwungen. Natürlich kann man die Rücknahme eines Vetos auch später noch erklären, meinetwegen noch nach 5 Jahren. Nur zum Erfolg des veralteten Antrags kann das dann nicht mehr führen.
Übrigens pochen Sie - durchaus zurecht - ständig auf die Einhaltung der Präambel, aber wenn es um die Klarstellung der Frage geht, wie lange ein Veto zurückgenommen werden kann und nach welcher Dauer das Direktorium den Antrag für endgültig gescheitert erklären kann, verlassen Sie sich nur auf die Gewohnheit?
Zitat:§4 (6) beisst sich mit der Präambel. Man kann (und sollte) dort nicht Regeländerungen statt Einzelentscheidungen fordern und dann hier Einzelanträge vom Direktorium dem Beirat vorlegen lassen.
So war es gemeint. Das Direktorium soll die Angelegenheit dem Beirat zur Beratung und Beschlussfassung über eine Regeländerung vorlegen. Ich werde das im Wortlaut ergänzen.
Zitat:§7 (2) erscheint mir vollkommen unnötig und lediglich von theoretischer Relevanz.
Nein, es gab schon Fälle, da wäre sowas denkbar gewesen, insbesondere im Fall der Löschung auf Antrag des betroffenen Staates. Wir haben doch besseres zu tun, als ständigen Willenswechseln von wackeligen Mitgliedern zu entsprechen.
Der Zeitkorridor für wegen Inaktivität gelöschte Micronations ist in der Tat eher theoretisch, denn für die Eintragung braucht es ja ohnehin 2 Monate Aktivität und dass die Reanimation einer toten Micronation genau in den ersten Monat nach Löschung fällt, ist unwahrscheinlich, und wenn doch, dann ist eben dieser max. eine Monat sicherlich zu verkraften und keine "Abstrafung", sondern eher eine Bewährungsprobe.
Zitat:§9 (3) wie sich das Direktorium intern genau aufteilt sollte vielleicht seine Sache sein. Prinzipiell sind der Vize für Kartenanträge und der Exekutivdirekor ja wesentlich wichtiger und in diesen Fragen legitimierter als der Kartenzeichner. Dieser wird ja auf Grund ganz anderer Qualitäten gewählt. Und warum sollte eine Gegenstimme im Direktorium ein Veto verhindern? Insbes. wenn sie vom Kartenzeichner kommt?
Ihren Ausführungen zur internen Aufgabenverteilung kann ich nicht folgen. In § 9 steht davon nichts und auch sonst ist das nicht geregelt (die Änderung in § 5 III, Streichung der Vorwahlabteilung, habe ich bisher versäumt, die kommt noch mit rein).
Das einstimmige Veto ist ein Kompromiss. Manche wollen gar kein Vetorecht für das Direktorium (obwohl es derzeit für die "Kartenkommission", die nach wohl richtiger Auslegung das Direktorium meint, besteht), einige wollen eines mit einfacher Mehrheit. Mir erscheint es daher als tragfähiger Kompromiss. Eine Enthaltung ist übrigens möglich.
Zitat:Für mich potentiell ein Grund gegen den Antrag zu stimmen.
Wie gesagt: Bei einem umfangreichen Antrag findet jeder so einen potentiellen Grund, wenn jeder darauf beharrt, dass die geänderten Regeln zu 100% seinen Vorstellungen entsprechen. Wenn ich darauf beharren würde, müsste ich den Antrag selbst ablehnen.
M.E. sollte sich jeder die Frage stellen, ob die vorgeschlagenen Regeln besser, transparenter und systematisch sauberer sind als die bestehenden - und das ist der Fall. Der Geschäftsablauf ist klarer, die Geschäftsvorfalle müssten nun wirklich alles erfassen, was denkbar ist.
Die Regeln erfassen insbesondere auch die Gebietsabtretung, wie im aktuellen Beispiel Kypern. Ich begrüße durchaus die Entscheidung des Direktoriums, diese Frage durch Regeländerung zu klären. Aber wir sollten uns nicht der Lächerlichkeit preisgeben, eine solche Regeländerung nicht zu ermöglichen. Dass es grds. möglich sein muss, ein Teilgebiet an einen anderen Staat abzutreten, muss m.E. klar sein. Letztlich muss eine Kartenorga in der Lage sein, alldas auch abzubilden, was in der Welt an Gebietsveränderungen vor sich geht.