29.09.2006, 02:24
Ich fasse es wirklich nicht mehr, wie man das immer noch nicht verstanden haben kann.
Nehmen wir an, es gibt zwei denkbare Befugnismöglichkeiten für die Einlegung eines Vetos:
1. Die Delegation für den Vetostaat
2. Die allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für den Vetostaat.
zu Weg 1)
Rechte als OIK-Delegierter für einen Staat kann nur wahrnehmen, wer als Delegierter für diesen Staat angemeldet ist. Sie sind nicht als bernardischer Delegierter angemeldet.
zu Weg 2)
a) Sie sind nicht unmittelbar für San Bernardo völkerrechtlich vertretungsbefugt.
b) Turanien ist befugt, SB völkerrechtlich zu vertreten.
c) Sie haben keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien, also scheidet auch mittelbare allgemeine Vertretungsbefugnis für SB aus.
d) Sie sind OIK-Delegierter für Turanien - der Weg der Delegation ist aber Weg 1 und kann Ihnen keine Delegationsrechte für SB verschaffen, weil sie als Delegierter nicht für SB angemeldet sind.
Was Sie gedanklich machen, ist, von Weg 2 Punkt d) wieder auf Weg 1 zu springen, ohne die fehlende Anmeldung für SB zu bedenken.
Nehmen wir an, es gibt zwei denkbare Befugnismöglichkeiten für die Einlegung eines Vetos:
1. Die Delegation für den Vetostaat
2. Die allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für den Vetostaat.
zu Weg 1)
Rechte als OIK-Delegierter für einen Staat kann nur wahrnehmen, wer als Delegierter für diesen Staat angemeldet ist. Sie sind nicht als bernardischer Delegierter angemeldet.
zu Weg 2)
a) Sie sind nicht unmittelbar für San Bernardo völkerrechtlich vertretungsbefugt.
b) Turanien ist befugt, SB völkerrechtlich zu vertreten.
c) Sie haben keine allgemeine völkerrechtliche Vertretungsbefugnis für Turanien, also scheidet auch mittelbare allgemeine Vertretungsbefugnis für SB aus.
d) Sie sind OIK-Delegierter für Turanien - der Weg der Delegation ist aber Weg 1 und kann Ihnen keine Delegationsrechte für SB verschaffen, weil sie als Delegierter nicht für SB angemeldet sind.
Was Sie gedanklich machen, ist, von Weg 2 Punkt d) wieder auf Weg 1 zu springen, ohne die fehlende Anmeldung für SB zu bedenken.

