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Das ist Rechtsbeugung, Herr Exekutivdirektor! Es steht Ihnen nicht zu, völkerrechtliche Verträge zwischen Mitgliedsstaaten für ungültig oder irrelevant zu erklären.
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Glauben Sie das eigentlich selber, was Sie hier gerade von sich gaben?
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Rechtsbeugung kann es schon deshalb nicht sein, weil ich kein Richter sondern bloßer Verwaltungsbeamter bin.
Auch erkläre ich keine völkerrechtlichen Verträge für ungültig oder irrelevant. Nichts läge mir ferner.
Wie ich in der Begründung geschrieben habe, kann laut Regelwerk jeder Staat nur durch einen eigenen Delegierten vertreten werden. Daran bin ich laut Präambel aller Regelwerke zwingend gebunden.
Es steht jedem Land A frei sich durch ein anderes Land B vertreten zu lassen - nur muss der Vertreter aus B sich dann hier für dieses Land A melden und legitimieren. Dies ist erstens im Regelwerk so vorgeschrieben und zweitens bietet es Rechtssicherheit und vereinfacht die Arbeit der OIK. Wenn mehrere Personen für verschiedene Staaten Delegierte sind ohne dass sie als solche registriert sind, dann ist es für die OIK ein unglaublicher Aufwand das alles nachzuhalten und führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit.
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Dazu zwei Sachen:
- ist denn wirklich interessant, ob der Delegiertenstatus von Herrn Saxburger als Delegierter von San Bernardo anerkannt wird? Ist nicht eher interessant, ob das Veto anerkannt wird?
- vertritt eine Person als Delegierter mehrere Länder, hat er dann auch mehrere Stimmen? Bei geheimer und bei öffentlicher Wahl, oder unterscheidet sich das?
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Wenn ich mir dazu einen Kommentar erlauben darf:
Wenn jemand hier seine Anträge nur durchbekommt, weil jemand einen Verfahrensfehler gemacht hat sollte er seinen Antrag nochmal überdenken. Bzw ob er wirklich um jeden Preis sein Recht durchsetzen muss.
Man kann vieles - aber man muss nicht alles.
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Ich verstehe schon, dass es ärgerlich ist, wenn ein eigentlich erfolgversprechender Antrag wegen eines Verfahrensfehlers nicht erfolgreich ist. Aber wenn wir das nicht in Kauf nehmen, dann müssen wir auch gar kein Verfahren machen sondern können gleich bei jedem Abstimmen lassen.
Das mit den Stimmrechten wäre natürlich logisch - hier sollte man in die Satzung einfügen, dass eine Person höchstens zwei Stimmrechte vertreten darf.
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Dagegen, es war mal Grundkonsens, dass es nicht der Fall sein sollte - als nämlich NK die Stimme von Valoir mitübernehmen wollte.
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Es dürfte auch ein technisches Problem sein, da man bei Wahlen nur einmal abstimmen kann. Man müßte sich hier im Forum einen zweiten Account anlegen, um beide Stimmen abgeben zu können, oder?
@Herr Goldmann:
1.) Der Delegiertenstatus spielt eine Rolle, denn nur wer legitimiert ist, kann auch ein legitimes Veto einlegen. Sonst könnte ich mich auch hinstellen und behaupten, ich vertrete Reunion (oder auch San Bernardo) und lege dann irgendwelche Vetos ein.
Allerdings möchte ich Herrn von Fipsenstein recht geben, die Parteien sollten sich, ob das Veto nun gültig ist oder nicht, um eine einvernehmliche Regelung bemühen.
2.) Wenn eine Person mehrere Länder vertritt, hat sie auch mehrere Stimmen, da man ja den Staaten, die sie vertritt, nicht einfach ihr Stimmrecht nehmen kann.
Den Fall, daß eine Person zwei Staaten vertreten hat, hatten wir glaube ich auch schon.
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Zitat:Original von Nara
1.) Der Delegiertenstatus spielt eine Rolle, denn nur wer legitimiert ist, kann auch ein legitimes Veto einlegen.
Möglich aber ggf. nicht zwingend. Daher genügt es ja auch nicht, wenn das Direktorium im vorliegenden Fall (nur) über den Delegiertenstatus entscheidet, wenn letzlich über die Annahme des Vetos entschieden werden muss.
Da gibt es ggf. Abhängigkeiten, aber es ist definitiv nicht das selbe und Ihre Interpretation erstmal nur Ihre Privatmeinung (ohne die jetzt inhaltlich werten zu wollen)!
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Zu 2 sehe ich das übrigens wie Herr Gried. Und man sollte es schon explizit sagen, wenn hier ein bestehender Grundkonsens so nebenbei umgeworfen wird ...