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Antrag: Änderung der Geschäftsordnung
#21
Einfach mal öfter einen "Punkt" setzen, dann klappts auch noch im Alter. 8)
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#22
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Einfach mal öfter einen "Punkt" setzen, dann klappts auch noch im Alter. 8)

Nu mach aber mal'n Punkt. Big Grin
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#23
Wenn Sie jetzt bitte wieder zum Thema zurückfinden könnten Wink
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#24
Ich denke der Antragsteller ist hier gefragt, da er mit einer Umschreibung seiner Formulierung einverstanden sein muss, eben so wie mit der Änderung bzgl. der Mehrheitsverhältnisse. Und bis der sich zu Wort meldet, können wir uns doch ein bisschen unterhalten oder nicht? Tongue
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#25
Ich würde das Schweigen einfach mal als stille Zustimmung interpretieren wollen und dahingehend darum bitten, die Aussprache einem Ende entgegenzuführen, damit diese meines Erachtens immens wichtige Änderung der Geschäftsordnung endlich Gültigkeit erlangen kann.*

*Die Kurz-Satz-Version für Carmen wird nachgereicht.
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#26
Für den Fall der Fälle gebe ich dem bis morgen Zeit, dann gibt es eine Abstimmung.
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#27
Ich bin einverstanden - allerdings sehe ich keinen Bedarf für eine 2/3-Mehrheit. Wenn sich wirklich eine kondtruktive Mehrheit für einen anderen Kandidaten findet - warum nicht?
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#28
Dann sollte einfach bei der Abstimmung dann mehrere zur Auswahl geben.
Mit verschiedenen Personenanzahl und verschiedene Mehrheiten, damit die Auswahl schön schwierig wird. *gg*
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#29
Zitat:Original von Attila Saxburger
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Wenn Sie sich mal abgewöhnen würden Schachtelsätze zu bilden, dann würde jeder auf Anhieb verstehen, was wie gemeint ist. Rolleyes

Ach wissen Sie, werte Frau de Mora-Trauenstein, rechtsetzende Texte sind halt meist etwas komplexer und dafür insgesamt knapper formuliert. Selbstverständlich kann man auch zu jedem Fakt einen Kurzsatz-Roman schreiben.

Mit dem Saxburger-Wortlaut bin ich auch nicht so einverstanden.

Ich denke zwar, dass es so gedacht ist, aber aus dem Wortlaut geht nicht heraus, dass auf Antrag dreier Delegierter eine Kandidatenwahl folgen muss. Muss a.) die Stelle ausgeschrieben werden? b.) der Nachfolger durch die 3 Delegierten gestellt werden?
a und b wären die beiden zumindest für mich nachvollziehbaren Alternativen. Dem Wortlaut nach bestimmt aber der Beirat: alle Namen in einen Topf und jemand davon wird gewählt, ob er will oder nicht. Außerdem wird der Direktor ja nicht auf Antrag abgewählt, indem der Beirat einen Nachfolger bestimmt. Wenn auf Antrag, dann indem jemand einen Antrag stellt; wenn aufgrund des Nachfolgers, weil ein Nachfolger bestimmt wird. Die Reihenfolge ist also auch nicht ganz klar. Man kann es sich irgendwie erschließen, was gemeint ist, aber es ist nicht im Wort festgehalten.
"So kurz wie möglich" finde ich in Ordnung, aber nur mit dem Zusatz "so lang wie nötig" Wink
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#30
Zitat:Original von Jean Leroy
Dann sollte einfach bei der Abstimmung dann mehrere zur Auswahl geben.
Mit verschiedenen Personenanzahl und verschiedene Mehrheiten, damit die Auswahl schön schwierig wird. *gg*

Warum soll nicht einfach eine reguläre Wahl stattfinden, wie beim Ablauf der Amtszeit auch, nur eben vorzeitig? Alles andere machts doch nur unübersichtlich.

Wichtig ist doch in erster Linie, dass eine Abwahl möglich ist und das dafür nicht nur ein Antrag eines Einzelnen erforderlich ist, damit eben damit kein Schindluder getrieben werden kann.
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