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Es ist nicht deine Aufgabe, die logische Konsistenz des Widerspruches zu analysieren. Der Kern ist doch offensichtlich selbst dir verständlich:
a) Widerspruch gegen Löschung
b) neue Löschung
= Verzögerung der Löschfrist um 30 Tage
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Nein, das ist aus dem Post nicht ersichtlich, weil er sich selbst widerspricht. Es hat etwas mit der Logik zeitlicher Reihenfolgen zu tun.
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Zitat:Original von JoSchu
Es ist nicht deine Aufgabe, die logische Konsistenz des Widerspruches zu analysieren.
Doch, natürlich ist das die Aufgabe des Direktoriums.
Unter jeglichem Aspekt, angefangen bei der inneren Logik über die Bedingungsfeindlichkeit einseitig gestaltender Willenserklärungen bis hin zum Zugang von Willenserklärungen ist die Erklärung des Gelben Reiches schlicht unwirksam.
Erschwerdend kommt hinzu, dass ich dem damaligen chinopischen Delegierten auch eine "Bedienungsanleitung" gegeben habe, wie es denn funktioniert hätte.
Was ich nicht sehe, ist ein Grund für die Nachfrist, die Señor Gried gesetzt hat. Sie sollten darin den Versuch einer gütlichen Erledigung sehen, mit der sich der Direktor schon zur Wahrung Ihrer Interessen am Regelwerk vorbei weit aus den Fenster lehnt.
Mag der Direktor selbst beurteilen, ob Sie mit Ihrer Reaktion sein Entgegenkommen gerechtfertigt haben.
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Die Regierung des Gelben Reiches wird in den kommenden Stunden dazu eine Stellungnahme abgeben.
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Zitat:Original von Jia Sen
Die Regierung des Gelben Reiches wird in den kommenden Stunden dazu eine Stellungsnahme abgeben.
Ich bitte übrigens zu beachten, dass dies nur mit meinem Amt und nicht mit meiner Privatmeinung zu tun hat. Ich werde jedoch das Amt nicht für Privatzwecke missbrauchen.
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Zitat:Original von Faantir Gried
Zitat:Original von Jia Sen
Die Regierung des Gelben Reiches wird in den kommenden Stunden dazu eine Stellungsnahme abgeben.
Ich bitte übrigens zu beachten, dass dies nur mit meinem Amt und nicht mit meiner Privatmeinung zu tun hat. Ich werde jedoch das Amt nicht für Privatzwecke missbrauchen.
Ich habe daran keinen Zweifel zu äußern.
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Ich lege hiermit Widerspruch gegen die Löschung des Gelben Reiches ein.
Die Legitimation des Widerspruches ergibt sich aus dieser
Abstimmung der Reichsversammlung (oberstes Legislativorgan Chinopiens), die einen Stop des Löschungsantrages beschlossen hat. Zudem wäre eine Löschung ein Verstoß gegen Art. 3 (1) der Verfassung.
Mit der Frage, warum die Reichskanzlerin trotz dieser eindeutigen Rechtslage nicht in der Lage ist, die Löschung formal korrekt zu stoppen, werden sich demnächst wohl die chinopischen Gerichte befassen.
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Die Regierung des Gelben Reiches betont in aller Klarheit, dass Herr JoSchu nicht legitimiert ist, im Namen des Gelben Reiches zu sprechen. Dies ist allein Sache der Regierung selbst oder eines von ihr beauftragten Deligierten.
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Ach schön, sie sind da. Dann können sie ja gleich einen legitimierten Widrespruch einlegen.
Es sei nur darauf hingewiesen, dass der Widerspruch von jedem "Vertreter des Staates" eingelegt werden kann und ich als Bürger und damit Teil des Souveräns des Gelben Reiches selbstverständlich ein solcher bin. Ob aber jemand, der gerade einen offensichtlichen Rechtsbruch begeht und sich damit des Landesverrats schuldig macht, ein solcher Vertreter ist, wage ich zu bezweifeln.
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Sehr geehrtes Sekretariat der OIK,
ich bin Te Mai, Präsidentin der Reichsversammlung, des Parlamentes im Gelben Reich. Ich komme mit folgenden Nachrichten:
Die Reichsversammlung hat die Ratifikation der OIK-Charta nicht beschlossen.
Die Reichsregierung hat keine Legitimation oder Ermächtigung erhalten,
den Austritt aus der OIK zu beantragen oder gar umzusetzen.
Ich bitte meine
Erklärung im Gelben Reich zur Kenntnis zu nehmen.
Die Entscheidung liegt beim Sekretariat der OIK, wie Sie in dieser Sache weiter verfahren wollen.
Hochachtungsvoll