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Antrag: Rücknahme Löschung GR
#11
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich beantrage hiermit die Rücknahme des Löschungsbeschlusses über das Gelbe Reich bzw. mindestens die Aussetzung des Verfahrens bis zur weiteren Klärung.

Folgende, insbes. für MN Historiker spannende, Feststellung legt nahe, dass der Vorgang nochmals gründlich überdacht werden sollte. Ich denke nicht, dass die OIK den Spielchen einer/s Jia Sen/Huan Sen/Stoertebecker willenlos folgen sollte. Die Republik Freiland ist da als gebranntes Kind hinreichend sensiblisiert.

Zitat:Original von Dorsich Tom Chan
Ich stelle hiermit den Antrag an das Hohe Gericht, sofort die Ausweisung der Staatsbürgerin Jia Sen zu veranlassen. Die ID-Person hinter "Jia Sen" ist nämlich dieselbe, wie die hinter "Huan Sen". Und die wurde bekanntlich aus dem Gelben Reich verbannt, hat somit also nicht die Berechtigung an der Simulation teilzunehmen, auch mit keiner neuen ID.

[SIMOFF]Es tut mir leid, dass ich es wirklich soweit habe kommen lassen müssen. Aber ich sehe keine andere Möglichkeit mehr. Ihr spielt das Reich kaputt, und die Zustände erinnern wieder stark an die von damals. Durch die OIK-Löschung ist eine ebenso tiefe Krise abzusehen, wenn wir nicht sogar schon mitten drin sind, wie es sie nach dem letzten Auftritt der RL-Person hinter der Familie Sen gab.[/SIMOFF]
Quelle

Ich hoffe, die werten Kollegen Delegierten im Beirat sehen das ähnlich und wollen sich auch nicht zu Werkzeugen von Rache- und Umsturzplänen eines offiziell anerkannten Mikrokaspers machen lassen.

Gut, klar soweit, aber was genau soll das ganze mit der Rücknahme der Löschung des Gelben Reiches zu tun haben? Und wo ist eine solche Rücknahme im Regelwerk verankert?
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#12
Die Löschung wurde vom Direktorium unnötig forciert und unter den neuen Gesichtspunkten empfinde ich das als noch fragwürdiger als schon vorher. Daher sollte der Beirat hier eingreifen und den Löschentschluss des Direktoriums revidieren um noch grösseren Schaden zu vermeiden.
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#13
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Alles weitere wird der geneigte Historiker durch Forenrecherchen herausfinden müssen.

Der Beirat besteht nicht aus geneigten Historikern. Der Beirat muß gar nichts recherchieren. Wenn Sie keine Argumentationslinie zustande kriegen, müssen Sie sich wohl mit ein paar weniger Stimmen zufrieden geben. Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Wahl eines Mikrokaspers und einer Löschungsaufhebung. Und wenn jemand Staatskrisen auslöst oder seine IDs in diversen Staaten nicht trennen kann, geht das die OIK nichts an. Ich werde jedenfalls nicht recherchieren, weil Sie zu faul sind, einen Sachverhalt zu schildern.
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#14
Auf welche Regeln im Regelwerk stützt sicht denn dieser Antrag? Ich kann die Emotionen verstehen, aber ich muss die OIk auch gegen solche Emotionen schützen. Die OIK ist unpolitisch und neutral, das sollte niemand vergessen. Freiland klagt das immer wieder an, aber dieser Antrag ist dann das genaue Gegenteil.
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#15
Also ich sehe das so: Wenn der Löschantrag nicht rechtens war, dann kann er für die OIK nicht bindend sein und muß folglich rückgängig gemacht werden.
Das gibts im RL doch auch. Wenn jemand der nicht rechtsfähig ist Verträge schließt, sind diese nichtig. Und so sehe ich das in diesem Falle auch. Insofern unterstütze ich den Antrag des Kollegen aus Freiland.
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#16
Was soll an dem Antrag bitte nicht rechtens gewesen sein? Können Sie Ihre Behauptungen irgendwie belegen?
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#17
Das Direktorium hat gar nichts "abgelehnt".

Es gab den Löschungsantrag des chinopischen Delegierten. Wenn der chinopische Delegierte einen Löschungsantrag stellt, dann ist das so.

Das Regelwerk besagt, dass wenn nicht binnen eines Monats dem Löschungsantrag widersprochen wird, der Staat zu löschen ist.

Dem Antrag ist binnen eines Monats nicht widersprochen worden. Es gab, nachdem der Delegierte entlassen war, binnen der Monatsfrist eine unklare Erklärung der Reichskanzlerin. Der Exekutivdirektor hat die Reichskanzlerin gebeten, die Erklärung klarzustellen. Die Reichskanzlerin hat klargestellt, dass es kein Widerspruch war.

Es gibt doch überhaupt nichts daran herumzukritteln. Wenn jemand etwas Unklares sagt und dann auf Nachfrage klarstellt, was gemeint war, dann darf sich niemand anmaßen, besser zu wissen, was gemeint war.

Der Widerspruch des ehemaligen Delegierten war, unabhängig von der Frage, ob er überhaupt noch Vertreter seines Staates sein konnte, deutlich verspätet.

Machen wir doch bitte einfach "Dienst nach Vorschrift", wenden unsere klaren Regeln an und verstricken uns nicht in nationalem Klimbim. Wir sollten keine Beiratsbeschlüsse gegen klare Regelungen des Regelwerkes fassen.

Wer die Situation im GR abwarten will, der sollte Sperrung des ehemaligen GR-Gebietes beantragen, die auf ein oder zwei Monate befristet ist und mit der Ausnahme Chinopiens versehen ist. Dann kann das Reich sich jederzeit wieder problemlos neu eintragen.

Was hier versucht wird, erinnert mich an die sehr peinlichen Diskussionen über die Löschung der Demokratischen Union, wo man auch versucht hat, sich in nationale Interessen einzumischen oder gar andere hier vertretene IDs missbraucht hat, um die Position seiner anderen ID in der Demokratischen Union zu stützen.
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#18
Zunächst möchte ich mich bei allen Unterstützern bedanken.

Zitat:Original von Abdonez
Es gab, nachdem der Delegierte entlassen war, binnen der Monatsfrist eine unklare Erklärung der Reichskanzlerin. [...]
"Die Regierung des Gelben Reiches wideruft hiermit den Löschungsantrag "
Ja, Sie haben vollkommen recht, das ist total unklar.

Ich berichte die Dinge einmal, wie ich sie wahrgenommen habe:
1) Es gibt eine Volksabstimmung im GR, dass dieses nur noch auf der GF-Karte existieren soll. Später stellt sich heraus, dass diese Abstimmung durch die Stimmen Inaktiver beeinflusst wurde, die daraufhin aus dem Reich entfernt werden. Einer neuen Abstimmung sperren sich Kanzlerin und Kaiser (beide GF-Anhänger). Zudem widerspricht das Ergebnis der Abstimmung der Verfassung, was allerdings erst später festgestellt wurde.
2) Ich stelle auf Anwiesung der Kanzlerin den Löschantrag.
3) Im GR kommt es zu erbitterten Grabenkämpfen. Die Details sind hier sicher uninteressant, Endpunkt dieser Streitereien ist ein Wachsen des OIK-Lagers, dass nun die Volksmehrheit stellt.
4) Die Kanzlerin widerruft fristgerecht die Löschung, der Widerspruch wird aufgrund fadenscheiniger Ausreden von Seiten der Direktoren Gried und Abdonez zurückgewiesen. Es wird eine Frist von 72 Stunden gesetzt, um den Widerspruch formal korrekt zu setzen.
5) Die Kanzlerin entschließt sich, (mal wieder) ihr Land zu verraten (inzwischen gibt es auch einen Beschluss der Reichsversammlung als legislativem Organ, die Löschung auszusetzen sowie ein Gutachten, nachdem eine Löschung gegen die Verfassung verstieße) und keinen weiteren Widerspruch einzulegen.
6) Ich lege innerhalb der 72-Stunden-Frist Widerspruch ein, der nicht anerkannt wird, weil diese Frist angeblich nur für die Reichskanzlerin Bestand gehabt hätte.
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#19
Es gab aber doch auch eine Rücknahme des Widerspruchs und eine neue Beantragung der Löschung. Danach muss meiner Meinung nach die Frist von vorn laufen, tut sie aber offensichtlich nicht. Daher finde ich eine Aufschiebung des Verfahrens richtig und wohl auch im Sinne der Antragsteller. Soll mir aber letzten Endes egal sein, ich bin kein GR-Bürger

Edit: das bezog sich auf Abdonez, als ich anfing zu posten hat JoSchu noch nicht geposted gehabt
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#20
@JoSchu
Über Argumente, die auf selektiven Teilzitaten basieren, diskutiere ich nicht.

Die Aussage der Kanzlerin ist übrigens auch in dem Zusammenhang unklar gewesen, dass die Reichskanzlerin zuvor versucht hat, mich zu überreden, irgendwelche an den Haaren herbeigezogenen Formfehler bei dem ursprünglichen Löschungsantrag zu finden.

Nochmal: Die Reichskanzlerin hat selbst klargestellt, dass Ihr Beitrag kein Widerspruch war. Ich weiß gar nicht, woher einige sich dann das Recht nehmen, das Gegenteil zu behaupten. Derjenige, der etwas gesagt hat, muss am besten wissen, was er gesagt und gemeint hat. Daran gibt es von außen nichts herumzudoktern.

Edit: Und wie die nationalen Vorgänge im GR waren, interessiert mich nicht für 5 Libra. Entscheidend ist, dass Señor JoSchu als Delegierter des GR einen Löschungsantrag gestellt hat und die Reichskanzlerin als Vertreterin des Staates ausdrücklich keinen Widerspruch eingelegt hat.
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