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Antrag: Rücknahme Löschung GR
#31
Zitat:Original von Oberster Hirte
Da ist für mich eindeutig, dass die Widerspruchsfrist von neuem beginnt und noch bis zum 10.1 oder sowas läuft. Wo ist das bitte kein Widerspruch?

Diskutieren Sie doch bitte nicht mit mir darüber, was die Reichskanzlerin ihrer eigenen Klarstellung nach gesagt hat.

Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.

Wenn im Restaurant gefragt wird, ob man das Schnitzel mit Pommes oder Kroketten haben will, dann kann man auch nicht sagen "Pommes und Kroketten". Es sei denn, das steht auf der Speisekarte, aber auf unserer Speisekarte, also dem Regelwerk, steht das nicht. Oder der Wirt macht eine kulante Ausnahme, das aber verbietet uns die Präambel des Regelwerks.

Der Wirt wird also nochmal nachfragen, was denn gemeint war. Das hat - um im Bild zu bleiben - der Exekutivdirektor getan und die Reichskanzlerin hat deutlich gesagt, sie möchte die Kroketten.

Alles andere ist doch völlig sachfremd. Ob unser Wirtshausgast zu Hause mit seiner Familie besprochen hat, ob er Kroketten oder Pommes oder vielleicht doch Bratkartoffeln ist, spielt für den Wirt keine Rolle. Wenn man aber der Meinung einiger hier folgt, dass man die nationalen Vorgänge im GR doch berücksichtigen sollte, dann war die Nachfrage an die Reichskanzlerin, was denn nun gilt, erst Recht richtig und notwendig.
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#32
Zitat:Original von Abdonez
Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.
Der springende Punkt ist, dass deine persönliche Einschätzung hinsichtlich der logischen Konsistenz absolut irrelevant ist. Es gibt weder Regelungen über das Aussehen von Löschanträgen noch welche für Widersprüche.
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#33
Zitat:Original von JoSchu
Zitat:Original von Abdonez
Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.
Der springende Punkt ist, dass deine persönliche Einschätzung hinsichtlich der logischen Konsistenz absolut irrelevant ist. Es gibt weder Regelungen über das Aussehen von Löschanträgen noch welche für Widersprüche.
Für mich ist es eindeutig, was das Regelwerk hier vorsieht. Und zwar einen klaren und zweifelsfreien Widerspruch. Dieser ist nicht gegeben.
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#34
Zitat:Original von Suzanne deVega
Werter Herr Exekutivdirektor,
es fällt glaub ich nicht in ihren Aufgabenbereich Delegierte der OIK etwas anzuraten.
Als Mitgliedsstaat der GF verliert Futuna keinen Verbündeten.

Das ist doch eine Schattendiskussion.

Natürlich liegt es im Interesse der OIK, dass möglichst viele Staaten teilnehmen, vor allem traditionelle Staaten wie Chinopien. Das Beispiel der Demokratischen Union hat aber auch deutlich gezeigt, dass es dem Ansehen der OIK nur schadet, wenn man Reisende aufzuhalten oder sich in nationale Entscheidungsprozesse einzumischen versucht.

Die OIK und ihr Direktorium können also gar nicht anders, als streng objektiv nach Vorschrift das zu tun, was von den offiziellen Vertretern hier klar mitgeteilt wird. Die Ansage der Reichskanzlerin war klar: Kein Widerspruch. Alles andere soll im Reich geklärt werden. Niemand sollte sich anmaßen, die OIK zwischen irgendwelche Fronten auf nationaler politischer Ebene zu manövrieren. Das würde dieser Organisation schaden bzw. derartige Versuche haben ihr in der Vergangenheit geschadet.
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#35
Es ist doch völlig klar, warum Emirin deVega hier genau das erreichen will: Ihre geplante Reform ist gescheitert, also muss nun die OIK dermaßen sabotiert werden, dass sie diese Reform mit mehr Gewalt durchdrücken kann. Welches Land war denn noch an diesem Reformvorschlag beteiligt? Man kann sich also sicher sein, in welche Richtung das gehen wird.
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#36
Zitat:Original von Abdonez
Die logische Unklarheit ergibt sich mal mindestens daraus, dass man einen Antrag nicht zugleich widerufen und stellen kann. Möglicherweise kann man einen Antrag erst zurücknehmen und danach neu stellen aber beides zugleich geht eben nicht.

Es wurde zurückgenommen und neu beantragt. Zwar in einem Post, aber allein durch die Satzstellung schon hintereinander. Also wird der alte widerrufen und dann neu gestellt. Ich weiß nicht wo das Problem ist.

Was der Vorwurf mit der Reform jetzt soll weiß ich allerdings auch nicht, unsere Reform hätte mit diesem Fall überhaupt nichts zu tun gehabt.
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#37
Das Problem ist hier die Formulierung der OIK-Regeln für Widersprüche: und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird. Wer ist mit Seitens des betroffenen Staates gemeint? Die Regierung oder jeder Bürger? Wenn jeder Bürger Widerspruch gegen die Löschung erheben kann, dann wäre die Löschung in der Tat Unrecht, da JoSchu Widerspruch eingelegt hat. Ein Widerspruchsrecht gegen einen Widerspruch finde ich nirgends.
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#38
Zitat:Original von Nr.1
Das Problem ist hier die Formulierung der OIK-Regeln für Widersprüche: und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird. Wer ist mit Seitens des betroffenen Staates gemeint? Die Regierung oder jeder Bürger? Wenn jeder Bürger Widerspruch gegen die Löschung erheben kann, dann wäre die Löschung in der Tat Unrecht, da JoSchu Widerspruch eingelegt hat. Ein Widerspruchsrecht gegen einen Widerspruch finde ich nirgends.
Hiermit ist die Staatsvertretung gemeint und nicht ein einzelner Bürger - das gebietet schon die Logik, dass der Wunsch der Mehrheit nicht durch einen einzelnen sabotiert werden darf.
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#39
Die Staatsvertretung vertritt nicht zwangsläufig den Wunsch der Mehrheit.
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#40
Zitat:Original von Nr.1
Die Staatsvertretung vertritt nicht zwangsläufig den Wunsch der Mehrheit.
Stimmt, aber die Volksabstimmung hat die Staatsregierung beauftragt.
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