Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Antrag: Rücknahme Löschung GR
#41
Faantir, beruhig dich. Du weißt, mit Logik hast du es nicht so.

Es wurde in der Vergangenheit so gehandhabt, dass jeder Bürger Widerspruch einlegen konnte. Damit sollte gewährleistet werden, dass inaktive Staaten unter neuer Führung wiedererblühen und ihren Kartenplatz behalten konnten. Es sichert einen aber auch, wie im vorliegenden Fall, gegen verrückte Tyrannen ab.
Zitieren
#42
Trotzdem müßte sich die OIK mal festlegen, was nun Seitens des Staates bedeutet. Was, wenn eine Regierung mal nicht den Volkswillen vertritt?
EDIT: Bezieht sich auf Fantiers Posting.
Zitieren
#43
Ich verweise hierauf:

Zitat:In Zusammenarbeit mit Vizedirektor JoSchu erkläre ich hiermit die Löschung für rückgängig. Angesichts der drohenden Spaltung und dem damit wohl verbundenen Untergang der Simulation Gelbes Reich sehe ich mich zu diesem Umdenken gezwungen. Eine Mitschuld will und kann ich da nicht verantworten. Das Löschverfahren ist damit bis auf weiteres ausgesetzt.

Quelle
Zitieren
#44
Zitat:Original von Nr.1
Trotzdem müßte sich die OIK mal festlegen, was nun Seitens des Staates bedeutet. Was, wenn eine Regierung mal nicht den Volkswillen vertritt?

Nein, das braucht man nicht festlegen, weil es ganz natürlich so ist, wie wir es gehandhabt haben. Ein Staat kann nunmal nicht an sich selbst handeln, er braucht dafür natürliche Personen, die das für ihn tun. Das tun diejenigen, die das kraft eines ihnen verliehenen Amtes tun. Ob sie das so tun, wie das den Leuten passt, spielt für Außenstehende überhaupt keine Rolle.
Zitieren
#45
Was schonmal eine Festlegung wäre.
Zitieren
#46
Was dann auch ins Regelwerk sollte, weil [Präambell].
Zitieren
#47
Zitat:Original von Abdonez
[...]
Das tun diejenigen, die das kraft eines ihnen verliehenen Amtes tun. Ob sie das so tun, wie das den Leuten passt, spielt für Außenstehende überhaupt keine Rolle.
So redet naturgemäss ein Diktator, der die Bevölkerung nicht unbedingt hinter sich weiss. Und natürlich ist für jeden Demokraten und/oder republikanisch orientierten Menschen ein Einspruch von Bürgern auch dann zulässig, wenn der Staatsrepräsentant diesen nicht unterstützt. Zumindest für Freiland zählen auch in der OIK die Worte der Bevölkerung mehr als die Worte einer Staatsführung, die sich von den Interessen ihrer Bevölkerung entfernt hat.
Es gäbe die Republik Freiland in ihrer heutigen Form nicht, wenn es immer nach dem Willen des Staatsgründers (und damit mutmasslichen Königs, Diktators, ...) ginge.

Ergo ist auch die offene Formulierung "Seitens des Staates" gut. Gibt sie doch der OIK die Möglichkeit angemessen zu reagieren.

Edit: zum Willen des Volkes des GR siehe z.B. hier.
Zitieren
#48
Zitat:Original von Faantir Gried
[...] Die OIK ist unpolitisch und neutral, das sollte niemand vergessen. Freiland klagt das immer wieder an [...]
Link?

Warum müssen Sie eigentlich immer mir Ihre Ideologie überstülpen wollen? Ich halte bekanntermassen von diesem "unpolitisch"-Gefasel herzlich wenig und habe Ihnen da jetzt eigentlich schon oft genug öffentlich wiedersprochen. Siehe z.B. hier. Sie können da ja gerne anderer Meinung sein, aber hören Sie doch endlich mal auf zu behaupten, ich hätte in dieser Frage die Ihrige irrige ... Rolleyes
Zitieren
#49
Wie zu erwarten war ist Gried in dieser Frage verstummt. Dann wäre das hoffentlich mal geklärt. Rolleyes


Back2Topic: das GR hat sich wohl aufgespalten, die WUIS-Fraktion wandert komplett zur GF, die anderen planen mit der OIK. Details siehe z.B. hier und hier.
Der Lauf der Geschichte unterstützt nochmal die Richtigkeit der Einstellung des Löschverfahrens!
Zitieren
#50
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Wie zu erwarten war ist Gried in dieser Frage verstummt. Dann wäre das hoffentlich mal geklärt.
Falsch, klar ist höchstens, dass man mit Ihnen logisch nicht diskutieren kann.

Zudem ist Ihre Simplifizierung wieder mal eindeutig. Wie leicht wird aus einem Störtebecker eine ganze WUIS-Fraktion. Machen Sie sich bitte einmal nicht lächerlich.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste