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Tauroggen
#31
Ich denke, dass ob meiner langen Jahre in den MNs und in dieser Organisation diese Trennschärfe noch sehr gut habe, Herr Direktor. Smile Nur sehe ich den Sachverhalt in diesem Falle anders als mein verehrter Kollege.
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#32
Zitat:Original von Dr. Thasco
Ich denke, dass ob meiner langen Jahre in den MNs und in dieser Organisation diese Trennschärfe noch sehr gut habe, Herr Direktor. Smile Nur sehe ich den Sachverhalt in diesem Falle anders als mein verehrter Kollege.
Ich warne Sie nur vor den wahrscheinlich Vorwürfen des Emir Goldmann.
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#33
Achso, na dann bedanke ich mich. Smile
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#34
Ich habe nicht mit jedem hier so desolate Erfahrungen wie mit Ihnen gemacht, Herr Direktor. Mit Herrn Thasco kann ich auch ohne Ihre Zwischenrufe gut reden und Argumente austauschen. Er ist diesen nämlich prinzipiell zugänglich.
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#35
Ihren "Argumenten" kann man schlecht zugänglich sein, verkünden Sie sie ja als unverrückbare Dogmen, vor denen jeder katzbuckeln sollte. Das wird es bei mir nicht geben. Ich diskutiere gerne mit aufgeschlossenen und vernünftigen Menschen und bis auf die Emire Talas und Lofwyr habe ich da bisher keinen Freiländer gefunden, auf den diese Beschreibung zutreffen würde.
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#36
Grundsätzlich gebe ich Herrn von Jäger Recht, der Beirat kann in fast allen Fragen entscheiden, da er ja das Regelwerk ändern könnte.

Allerdings könnte er nicht andere Gründe für Löschungen einführen oder §10 II ändern.

Er kann aber die bestehenden Löschgründe modifizieren oder gar aufheben, denn dadurch werden ja keine anderen Gründe ermöglicht. Eine Änderung von §8 ist also bis zu einem gewissen Grad möglich.

Auch durch ein neues Regelwerk könnten keine neuen Löschgrunde geschaffen werden, denn dies wäre unzulässig.

Unklar ist wie "so wie dieses § ist unzulässig." zu verstehen ist. Bezieht sich "dieses" auf den §8 oder auf den §10?

Ich gehe von zweiterem aus, da ich annehme, daß versucht wurde den §10 II zu schützen, um zu verhindern, daß erst dieser und dann der §8 geändert wird.

Sonst könnte man tatsächlich alles ändern.
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#37
Zitat:Original von Faantir Gried
Ihren "Argumenten" kann man schlecht zugänglich sein, verkünden Sie sie ja als unverrückbare Dogmen, vor denen jeder katzbuckeln sollte. Das wird es bei mir nicht geben. Ich diskutiere gerne mit aufgeschlossenen und vernünftigen Menschen und bis auf die Emire Talas und Lofwyr habe ich da bisher keinen Freiländer gefunden, auf den diese Beschreibung zutreffen würde.
Warum nerven Sie eigentlich so penetrant? Wollte ich ein kläffendes Haustier am Rockzipfel, hätte ich einen kleinen Hund o.ä. ... Rolleyes
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#38
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Faantir Gried
Ihren "Argumenten" kann man schlecht zugänglich sein, verkünden Sie sie ja als unverrückbare Dogmen, vor denen jeder katzbuckeln sollte. Das wird es bei mir nicht geben. Ich diskutiere gerne mit aufgeschlossenen und vernünftigen Menschen und bis auf die Emire Talas und Lofwyr habe ich da bisher keinen Freiländer gefunden, auf den diese Beschreibung zutreffen würde.
Warum nerven Sie eigentlich so penetrant? Wollte ich ein kläffendes Haustier am Rockzipfel, hätte ich einen kleinen Hund o.ä. ... Rolleyes
Das einzige Tier, dass ich hier nerven sehe, sind Sie. Ständig behindern Sie diese ehrwürdige Organisation bei ihrer Arbeit, meckern, maulen und sabotieren, wo es nur geht.
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#39
holt sich Popcorn aus dem Cafee und schaut der Debatte zu
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#40
Da diese "Problem Tauroggen" bisher noch nicht gelöst wurde, möchte ich den Beteiligten den Vorschlag unterbreiten, doch nun so wie in Dostarusien/Xinhai zu verfahren. Diesen Vorschlag unterbreitete ja seinerzeit bereits Herr Direktor Gried.

In einem ersten Schritt verkleinert das Königreich Tauroggen-Polanien sein Gebiet und unmittelbar danach beantragt die FRS Tauroggen die Eintragung. Die Verkleinerung dürfte eigentlich recht unproblematisch über die Bühne gehen. Und die FSR hat die Eintragungskriterien auch schon erfüllt. Ja und bei diesen Voraussetzungen dürfte es äußerst schwer fallen, ein gültiges und stichhaltiges Veto gegen die FSR-Eintragung einzulegen. Voraussetzung ist eigentlich nur, dass sich beide Nachfolgestaaten über dieses Verfahren und die Gebietsstände grundsätzlich einig sind.
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