Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

[Antrag] Kartenregeländerung - Staatsteilung
#51
Nr. 1, ich glaube, dass Micronations in den von Ihnen beschriebenen Situationen ganz andere Probleme haben als den OIK-Kartenplatz.

Das mit der Sezession eines einzelnen Bundeslandes ist hingegen ein nicht ganz unberechtigter Hinweis. Ich habe aber zuvor gerade dargestellt, dass das nicht so einfach zu beurteilen ist, wann eine Abspaltung und wann ein Zerfall vorliegt.

Ich denke, Ihren Bedenken kann man begegnen, indem man für die (faktischen) Nachfolgestaaten, wie bereits erwähnt, irgendwelche Eintragungserleichterungen vorsieht.
Zitieren
#52
Wer beurteilt ggf., ob es sich um Zer- oder Abfall handelt, Herr Abdonez? Ein Beispiel, mein Heimatstaat besteht aus mehreren Provinzen, regiert von unzurechnungsfähigen Gouverneuren. Wenn sich jeder von denen hier als Abfallstaat anmeldet, würde unser Kartengebiet zunehmend schrumpfen. Unser Staat läßt solche Abspaltungen durchaus zu, weil sie unter eine gemeinsame Spielleitung fällt. So haben die Gegenparteien auch die Chance, den Staat wieder zurückzuerobern. Wenn nun aber ein solcher Abfallstaat ein eigenes Forum eröffnet, entzieht er sich der Möglichkeit der Rückeroberung und fügt dem Ursprungsland Schaden zu. Welche Sicherheit hätte ich denn, wenn einer meiner unzurechnungsfähigen Gouverneure hier einen simtechnisch korrekt "befreiten" Abfallstaat anmeldet, zu unterbinden, daß er damit auf ein anderes Forum zieht und der Ursprungsstaat schrumpft? Bleibt mir nur die präventive Löschung der Beiträge durch den Forenadmin?
Zitieren
#53
Zitat:Original von Abdonez
Nr. 1, ich glaube, dass Micronations in den von Ihnen beschriebenen Situationen ganz andere Probleme haben als den OIK-Kartenplatz.

Ha ja, Glaube, Liebe, Hoffnung. Hier versucht ja anscheinend mittlerweile jeder, die OIK lächerlich zu machen.
Zitieren
#54
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Ha ja, Glaube, Liebe, Hoffnung. Hier versucht ja anscheinend mittlerweile jeder, die OIK lächerlich zu machen.

Am meisten habe ich noch über Ihre quadratischen Gebietserweiterungen gelacht.
Zitieren
#55
Jeder nach seiner Façon - ich fand dieses Prozedere mit der Gebietserweiterung weniger lustig.
Zitieren
#56
Meine Frage ist wahrscheinlich eher ein Fall für die GO. Wer beantragt eine Staatsteilung? Stimme ich darin mit meiner Auffassung überein, der Kartendelegierte einer Nation tut dies? Es wird in bösen Zeiten sicher auch vorkommen, daß der eine Staatsmann sagt, man sei geteilt, ein andere bestreitet dies.
Zitieren
#57
Darum sollte es ja notwendig sein dass BEIDE Seiten dies bestätigen. Tun sie das nicht liegt ein interner Konflickt vor in den sich die OIK nicht einmischt
Zitieren
#58
Ah O(i)Käi, verstehe. Was anderes, wir gehen also immer bei einer Spaltung von einer dualen aus. Was, wenn sich ein Staat drittelt oder in 200 Kleinstaaten aufteilt? Verboten, nicht?
Zitieren
#59
Dem werden die Vetostaaten wohl kaum zustimmen Wink
Zitieren
#60
Da haben Sie sicher Recht, Herr Gried. Nur mal angenommen, man drittelt sich und die Vetostaaten hätten vorab besprochen nichts dagegen. Welche beiden der drei neuen Nationen müssen dann den Antrag stellen?

Zu f) URL zum Nachweis der Spaltung beiden Nationen

Es handelt sich ja nicht um zwei gespaltene Nationen, sondern nur um eine, aus der zwei neue hervorgegangen sind. Ich würde eine Änderung hierhingehend präferieren:

Zitat:7. Auf Antrag des zuständigen Delegierten kann ein eingetragener Staat seine Teilung einreichen. Ein solcher Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
a) voller Name der aus der Spaltung hervorgegangenen Nationen
b) URL der Webseiten oder der Foren der neuen Nationen (Existenznachweis)
c) mind. Name der zuständigen Ansprechpartner
d) Kartenausschnitt mit dem gewünschten Grenzverlauf im alten Staatsgebiet
e) eine gültige eMail-Adresse eines jeweiligen Ansprechpartners
f) URL zum Nachweis der Spaltung der alten Nation
8. Als Nachweis werden nur zwei Links zu verschiedenen Foren akzeptiert, welche SimOn belegen, dass sich der Staat geteilt hat.
9. Bei einer Staatsteilung ist ein Veto des Beirates möglich. Der Beirat kann mit einer absoluten Mehrheit beschließen, dass die Staatsteilung nicht nachweisbar ist, wenn Punkt f nach §6 Absatz 7 nicht aussagekräftig genug ist.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste