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Der zur Abstimmung gestellte Antrag ist so nicht zustimmungsfähig. Allerdings könnte man eine Regelung treffen.
Welche Grundsätze sollten da gelten?
1. Staatsteilung ist grundsätzlich möglich
2. Beide Staaten werden unabhängig voneinander OIK-Mitglieder
was anderes fällt mir da nicht ein.
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Zitat:Original von Frederic Elskamp
Der zur Abstimmung gestellte Antrag ist so nicht zustimmungsfähig. Allerdings könnte man eine Regelung treffen.
Welche Grundsätze sollten da gelten?
1. Staatsteilung ist grundsätzlich möglich
2. Beide Staaten werden unabhängig voneinander OIK-Mitglieder
was anderes fällt mir da nicht ein.
Für einen der Staaten ist es aber immer eine Staatsverkleinerung. Er muß sich nicht extra neu anmelden. Eine Änderung der Regierungsform und des Staatsnamens spielen da keine Rolle. Das ist jedem Staat auch ohne Spaltung erlaubt. Ein Staat verkleinert sich und das abgestoßene Gebiet muß sich neu anmelden. Ein Veto benachbarter Staaten gegen den Neuantrag dürfte unbegründet sein, da vorher auch keines vorlag und sich an der Kultur und der geographie nichts ändert, allenfalls an der Regierungsform. Wenn sich im abgespalteten Staat jedoch die Kultur und Geographie ändern, liegt keine Staatsspaltung vor, sondern nur ein Versuch, eine komplett neue MN ohne die 60 Tage-Hürde auf die Karte zu bringen. Dann greift das normale Vetorecht.
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Dann sind wir aber wieder bei der Frage "wer ist der Legitime Nachfolger?" Und genau das sollte umgangen werden, das braucht nämlich die OIK nicht zu interessieren. (und führt wie in dem gerade beantragten Entwurf zu Problemen bei der Umsetzung
Umgehen kann man das in dem man beide Staaten für Nachfolger erklärt und beide ein vereinfachtes Eintragungsverfahren nutzen dürfen
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Das sehe ich nicht als Problem. Es war gesagt, eine Teilung würde nur bei Einverständnis aller Splitterstaaten akzeptiert. Dann sollen die Splitterstaaten unter sich ausmachen, wer der rechtliche Nachfolger ist und wer sich neu anmeldet. Wenn sie diese Einigung nicht zustandebringen, dann ist die Staatsteilung vermutlich doch nicht ganz so einverständlich abgelaufen.
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Vielleicht sollte man ein Staatsteilung auch ganz verbieten - das würde uns viel Mühe ersparen.
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würde aber die wenigen Fälle die es tatsächlich gibt absichtlich asklammern. Wäre schade...weil wir dann das Thema eines Tages wieder auf dem Tisch haben
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Gäbe es endlich mal eine Regelung, die dem Delegierten eines jeden Staates das alleinige Vertretungsrecht einräumt, dann könnte man sich wirklich Mühe ersparen ... aber soetwas ließe sich hier natürlich nicht durchbringen, da die ganzen Kinder es nicht verständen.
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Das würde doch nichts ändern.
Der eine Teil würde nach der Teilung den Delegierten belassen wollen und der andere würde ihn abberufen. Die OIK müßte entscheiden, welcher Teil berechtigt ist den Delegierten zu entsenden und somit den Rechtsnachfolger bestimmen.
Man erspart sich also gar nichts.
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Uneinigkeit über den Delegierten kann es auch in ungespaltenen Nationen geben. Gabs nicht im Gelben Reich sowas? Dabei ist die Delegiertenfrage für gespaltene Nationen viel einfacher zu handhaben. Gibt es keine Einigung auf einen Delegierten, bleibt alles beim Alten.
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Delegierter ist, wer hier den Delegiertenstatus hat; über die Validität eines Legitimationsnachweises entscheidet das Direktorium. Aus, Ende. Ein starres Regelwerk wird hier nie greifen, es werden immer Menschen entscheiden müssen. Aber ich möchte mich an dieser Stelle nicht weiter in das Thema verstricken, die OIK interessiert mich nur noch, weil man hier immer wieder herzhaft lachen kann.