07.02.2007, 20:35
ACHTUNG! Diese Abstimmungsvorlage besteht aus 3 Beiträgen:
1. Die Delegierte Nara Levin für die VSR Duban beantragt nachfolgende neue Geschäftordnung zu verabschieden
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EDIT: Datum in Artikel 3 Punkt 1. entsprechend verlängertem Abstimmungszeitraum von 15.02.2007 auf 18.02.2007 geändert.
1. Die Delegierte Nara Levin für die VSR Duban beantragt nachfolgende neue Geschäftordnung zu verabschieden
Zitat:Geschäftsordnung
Präambel
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schikane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vornherein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es jedem frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.
Artikel 1: Die Organisation für Internationale Kartographie (OIK)
1. Die OIK ist die Dachorganisation für die Verwaltung der internationalen Gesamtkarte und des Registers der Internationalen Vorwahlen und Mikronationenkürzel.
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.
3. Die OIK ist keiner internationalen Organisation angeschlossen.
4. Die OIK hat ihren Sitz in Arcor City im Großherzogtum Arcor.
Artikel 2 - Organe
Die OIK besteht aus dem OIK-Beirat und dem Direktorium.
Artikel 3 - Der OIK-Beirat
1. Jede auf der Karte eingetragene Mikronation hat das Recht einen stimmberechtigten Vertreter in den OIK-Beirat zu entsenden. Ebenso haben alle Mikronationen, die vor dem 18.02.2007 im Register für Vorwahlen und Mikronationenkürzel aufgeführt waren, aber nicht auf der Karte eingetragen sind, das Recht einen stimmberechtigten Vertreter in den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Wird der Antrag auf Eintragung in die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält die Mikronation das Recht nach Artikel 3 Abs. 1.
3. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte eingetragen sind.
4. Das Direktorium hat eine öffentliche Liste der Mikronationen der OIK und ihrer Landesteile mit Mikronationenkürzel und Vorwahlen getrennt nach Mikronationen, die nur über eine Vorwahl und ein Kürzel verfügen, aber nicht auf der Karte verzeichnet sind, und Mikronationen, die auf der Karte verzeichnet sind, zu führen. Die öffentliche Liste über die Mikronationen oder Landesteile mit ihren internationalen Vorwahlen und Mikronationenkürzeln, entspricht der Liste der Mikronationen nach Artikel 3 Abs. 1. Eine Mikronation kann aus mehreren eingetragenen Landesteilen bestehen, hat aber nur eine Stimme im Beirat.
Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal der OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors. Weitere Mitarbeiter können, falls dies nötig ist, durch das Direktorium bestellt werden. Diese sind nicht als zum Hauptpersonal gehörig anzusehen.
2. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden jeweils in der ersten Märzwoche, der ersten Juniwoche, der ersten Septemberwoche und der ersten Dezemberwoche durch den Beirat in freier, geheimer und gleicher Wahl mit einfacher Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen gewählt.
3. Kandidaturen sind in der Woche vor der Wahl bekanntzugeben. Kandidieren kann jeder Bürger eines Mitglieds. Eine rL-Person kann nur ein Direktoriumsamt bekleiden.
4. Ein Mitglied des Direktoriums kann nur dann von seinem Amt abgesetzt werden, wenn ein Antrag auf Amtsenthebung von einem Beiratsmitglied gestellt und durch weitere vier Beiratsmitglieder unterstützt wird und gleichzeitig mit der Abwahl des Amtsinhabers ein neuer, durch die Antragsteller vorgeschlagener Kandidat mit einfacher Mehrheit durch die Beiratsmitglieder gewählt wird. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
5. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
6. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
Artikel 5: Aufgaben des Direktoriums
1. Alle Direktoren vertreten sich gegenseitig, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt.
2. Der Exekutivdirektor leitet das Direktorium. Er ist für die Leitung von Wahlen und Abstimmungen verantwortlich. Er übt das Hausrecht in allen Simon-Räumen der OIK nach Art. 6 aus.
3. Der Vizedirektor für Kartenanträge leitet das Kartographiebüro, nimmt dort alle die Karte betreffenden Antrage an und entscheidet über diese Anträge. Er führt die öffentliche Liste der Mikronationen der OIK.
4. Der Vizedirektor für Kartographie betreut die Karte. Er ist als einziger befugt Änderungen vorzunehmen.
Artikel 6: Hausrecht
1. Das Hausrecht umfaßt nicht:
a) das Recht zum Löschen oder Editieren von Beiträgen
b) das Recht zum Schließen oder Verschieben von Beiratsdiskussionen
2. Das Hausrecht umfaßt:
a) das Recht zum Schließen, Kopieren, Verschieben und Teilen von Threads/Beiträgen aus dem Kartographiebüro, dem Anmeldungsbüro und dem Direktoriumsbereich in den öffentlichen Bereich oder den Beirat
b) das Recht zum Erteilen von Verwarnungen zur Unterbindung von beleidigenden, diskriminierenden sowie abwertenden Bemerkungen
3. Verwarnungen erfolgen öffentlich und müssen als solche ersichtlich sein.
4. Bei Nichtdelegierten kann das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung einen Hausverweis (Bann/Entzug der Schreibrechte) erteilen. Die Länge des Banns ist abhängig von der Schwere des Vergehens und vorhergehenden Bestrafungen. Sie liegt im Ermessen des Direktoriums, muß öffentlich bekannt gemacht werden und ist auf maximal eine Woche beschränkt.
5. Bei einem Delegierten hat das Direktorium nach dreimaliger Verwarnung eine Protestnote mit Bitte um Ablösung des Delegierten an die betreffende Mikronation zu schicken.
6. Auf Antrag des Verwarnten bzw. Gebannten kann der Beirat die Verwarnung bzw. den Bann aufheben.
Artikel 7: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
2. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
3. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines abstimmungsberechtigten Beiratsmitgliedes und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigte Beiratsmitglieder kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
4. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Beiratsmitglied mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben. Dies geschieht, indem vor nomineller Antragsstellung durch den/die Antragssteller im OIK-Beirat ein entsprechender Thread durch den/die Antragsteller eröffnet wird.
5. Editierte Stimmabgaben sind ungültig. Gleiches gilt für kommentierte Stimmabgaben, ausgenommen Anmerkungen, welche die Herkunft des abstimmenden Beiratsmitgliedes betonen.
6. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
Artikel 8: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 3 Abs. 1 mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
Artikel 9: Auflösung der OIK
1. Die OIK kann sich nur dadurch auflösen, daß sich bei einer Abstimmung des Beirats keine Mikronation für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial sowie die Liste der Mikronationenkürzel und Vorwahlen an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.
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