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Antrag zur Nichtanerkennung der Vetoabweisung des Direktoriums
#1
Werte Emirinnen und Emire,

hiermit beantragt das Schahtum Futuna, dass der Beirat entscheide, die Entscheidung des Direktoriums bezüglich der Zurückweisung des Vetos des Kirchenstaates gegen die Eintragung Neu-Babylons aufzuheben.

Das Kartenregelwerk erklärt hierzu:

Zitat:3. Über die Stichhaltigkeit, Gültigkeit und Zulässigkeit eines Vetos entscheidet das Direktorium der OIK. Die Entscheidung ist zu
begründen und ist bindend für alle Beteiligten.
Dabei nahm die angeführte Begründung keine Rücksicht auf den Grund der kulturellen Unpässlichkeit. Ich weise im Übrigen darauf hin, dass es keine Rolle zu spielen hat, wie die übrigen Staaten der Region das sehen oder wie die Gegend an sich beschaffen ist, einzig und allein zählt das simulative Verhältnis zwischen einzutragendem Staat und Vetostaat.

Aus dem Besuch und der Werbung von Exekutivdirektor Saxburger in Neu-Babylon kann man in Anbetracht der Tatsache, dass die Begründung unvollständig ist, nur auf eine Parteiergreifung schließen, die der neutralen Verpflichtung des Amtes gegenüber unangebracht ist. Wie aus den Protokollen ersichtlich wird, ist keinerlei Information über die Kultur erfolgt und Emir Saxburger hat einfach auf Grund der ihm entgegengebrachten Freundlichkeit entschieden, dass Sympathie höher zu bewerten ist als Fakten. Statt auch nur einmal darauf hinzuweisen, dass die Karte mehr freie Flächen - darunter weitaus kulturell passendere - als den angestrebten Kartenplatz besitzt, nahm der Exekutivdirektor die Abweisung eines in Augen des Schahtums Futuna gültigen Vetos einfach hin.

Zur Präzisierung: Es geht hier nicht darum, Neu-Babylon oder sonstirgendeinem Staat einen Platz auf der Karte zu verweigern, es geht hier darum, die Interessen der Kartenstaaten zu schützen und das Veto nicht zu einem persönlichen Spielball des Direktoriums verkommen zu lassen. Das Direktorium ist an den Beirat gebunden und daher hat letzterer nach Auffassung des Schahtums das Recht und die Pflicht willkürliche und daher falsche Entscheidungen des Direktoriums zu korrigieren. Das Schahtums begrüßt die Eintragung neuer Staaten auf der Karte, wo keine Vetos eingelegt werden oder die Vetos politisch oder persönlich motiviert sind. Das Recht aller Staaten auf eine passende Umgebung und kulturelle Stimmigkeit muss gewahrt bleiben, dabei ist jedes Veto einzeln zu betrachten und nur auf die beiden betreffenden Länder zu beziehen.

Darum bitte ich Sie, werte Emirinnen und Emire, die Interessen aller Staaten, also auch Ihrer Staaten zu schützen und den Missbrauch des Direktoriums zu beenden und zu revidieren. Auf der Karte ist genügend Platz.
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#2
Tja, solch zweifelhafte Entscheidungen kennt man ja spätestens nach unserem Natal-Antrag, wo Monsieur Gried sich alle Mühe gab, einen Grund zur Ablehnung zu finden. Sie werden nun erfahren, Monsieur, daß es bei der OIK nicht möglich ist, sein gutes Recht einzuklagen.
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#3
Ich möchte den Antragsteller bitten, dem Beirat mitzuteilen, auf welche verfahrensrechtliche Grundlage im Kartenregelwerk oder in der Geschäftsordnung sich der Antrag auf die "Nichtanerkennung" einer Entscheidung des Direktoriums gemäß § 7 Punkt 3. der Geschäftsordnung stützt.
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#4
Nun, der Beirat ist das oberste Gremium der OIK und kann grundsätzlich alle Beschlüsse revidieren. Es hat auch die Befugnis, das Kartenregelwerk zu ändern.

Edit: Man sehe auch meinen Beitrag hier. Ich habe nach langem Überlegen mich dazu entschlossen, den Antrag zu unterstützen.
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#5
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Tja, solch zweifelhafte Entscheidungen kennt man ja spätestens nach unserem Natal-Antrag, wo Monsieur Gried sich alle Mühe gab, einen Grund zur Ablehnung zu finden. Sie werden nun erfahren, Monsieur, daß es bei der OIK nicht möglich ist, sein gutes Recht einzuklagen.
Mangelnde Aktivität? Aber das ist nicht Teil des jetzigen Problems, meinen Sie nicht?
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#6
Zitat:Original von Dr. Thasco
Nun, der Beirat ist das oberste Gremium der OIK und kann grundsätzlich alle Beschlüsse revidieren. Es hat auch die Befugnis, das Kartenregelwerk zu ändern.
...

Sehr geehrter Herr Dr. Thasco, dies sehe ich grundsätzlich anders. Zwar ist der Beirat unbestritten das oberste Gremium der OIK, eine Revisionsmöglichkeit für alle Beschlüsse haben die Väter des Regelwerks der OIK jedoch mittels den Präambeln für Geschäftsordnung und Kartenregelwerk weitestgehend beschränkt, wenn nicht gar ausgeschlossen.

Die Möglichkeiten für Beiratsbeschlüsse zu Karten- oder Vetofragen ist weder im Kartenregelwerk noch in der Geschäftsordnung ausdrücklich geregelt oder ermöglicht. Und laut den beiden Präambeln ist nicht zulässig, was nicht explizit geregelt ist. Unter den derzeitigen Bedingungen kann der Beirat also keine Beschlüsse in Kartenverfahren fassen.

Selbstverständlich steht es dem Beirat frei, Kartenregelwerk und Geschäftsordnung im Rahmen der vorgegebenen Grenzen zu ändern. Nach den derzeitigen Bestimmungen ist es jedoch dem Beirat nicht möglich mittels Beschluss in ein konkretes Karteneintragunsverfahren einzugreifen. Diese Regelung ist auch gut und richtig so und meiner festen Überzeugung nach auch nicht revisionsbedürftig. Sonst könnte über Karteneintragungsfragen mehrheitlich auch von Delegierten entschieden werden, welche Nationen vertreten, die überhaupt nichts mit dem konkreten Kartenproblem zu tun haben.

Sollte sich die Auffassung mehrheitlich durchsetzen, dass der Beirat auch mittels Mehrheitsbeschlüssen in Kartenverfahren eingreifen kann, dann bliebe eigentlich nur die Möglichkeit, das Kartenregelwerk dahingehend zu ändern, dass alle Kartenverfahren den Mehrheitsbeschlüssen des Beirats unterworfen werden. Nur so wäre das Kartenregelwerk dann wieder stimmig.
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#7
Zitat:Original von Attila Saxburger
Ich möchte den Antragsteller bitten, dem Beirat mitzuteilen, auf welche verfahrensrechtliche Grundlage im Kartenregelwerk oder in der Geschäftsordnung sich der Antrag auf die "Nichtanerkennung" einer Entscheidung des Direktoriums gemäß § 7 Punkt 3. der Geschäftsordnung stützt.

Ich möchte meine Frage an den Antragsteller erweitern und Ihn zusätzlich bitten darzulegen, auf welcher Grundlage ein nichtvetoberechtigter Staat einen Antrag betreffend ein laufendes Kartenverfahren stellt.
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#8
Wie der ehrenwerte Emir Thasco bereits dargelegt hat, ergibt sich das aus der grundsätzlichen Verantwortung des Direktoriums gegenüber dem Beirat. Das heißt auch, dass das Direktorium für willkürliche und nicht neutrale Entscheidungen vom Beirat belangt werden kann.

Und wieso ein nichtvetoberechtigter Staat dies initiert hat, dürfte klar und deutlich aus dem Antrag ersichtlich sein. Sie geben damit praktisch zu, diesen nicht gelesen zu haben.
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#9
Aber hochverehrter Emir Gried, selbstverständlich habe ich Ihren Antrag sehr genau gelesen.

Dass, ein nichtvetoberechtigter Staat hier einen Antrag betreffend ein Kartenverfahren stellt, habe ich natürlich verstanden, auch wenn Sie mir dies höchstwahrscheinlich nicht zutrauen. Meine Bitte um Aufklärung betraf die rechtliche Grundlage, auf welche sich dieser Antrag stützt.

Nun haben Sie dargelegt, dass dies die allgemeine Verantwortlichkeit des Direktoriums gegenüber dem Beirat sei. Das ist erst einmal eine Begründung, für die ich mich bedanke. Ob sie regelkonform ist und damit Bestand hat, muss nun der Beirat entscheiden.
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#10
Monsieur Gried, erkennen Sie es an, wir sind KEINE Kulturkarte. Kulturelle Unstimmigkeiten gibt es auf der Karte der OIK einfach nicht.
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