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Abstimmung: Nichtigkeit Vetoabweisung des Direktoriums
#31
Zitat:Direktorium der OIK
- Der Vizedirektor für Kartenanträge -

Abstimmungsende und Feststellung des Abstimmungsergebnisses

Ich beende hiermit die Abstimmung zum Thema "Nichtigkeit der Vetoabweisung des Direktoriums".

Frage 1, ob der Beirat berechtigt sei, nach den derzeitigen Regelungen im Kartenregelwerk und der Geschäftsordnung gefällte Entscheidungen des Direktoriums per Beschluss zu revidieren wurde mit 13 Ja, 14 Nein und einer Enthaltung beantwortet.

Damit hat es der Beirat abgelehnt das Kartenregelwerk und die Geschäftsordnung in der genannten Weise auszulegen. (Mehrheitsfeststellung gemäß Artikel 6 Nr.3 der Geschäftsordnung in der Fassung vom 14.Januar 2007) Er ist mithin nicht zur Revision von Direktoriumsbeschlüssen berechtigt.

Somit ist Frage 2 überflüssig, und wird nicht berücksichtigt. Hier hätte der Beirat mit 9 Ja, 8 Nein und einer Enthaltung gestimmt.

Frage 3 wurde mit 2 Ja, 14 Nein und einer Enthaltung beantwortet. Damit wird in die Geschäftsordnung auch keine Regelung aufgenommen, welche die Aufhebung einer Entscheidung des Direktoriums nach § 7 (3) des Kartenregelwerks durch Beschluss des gesamten Beirats ermöglicht.


gez.

Für das Direktorium der OIK

Der Vizedirektor für Kartenanträge

Florian von Kurland



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