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Bis Ratelon es intern geklärt hat, ob nun Widerspruch kommt oder nicht. Wenn die sich darüber beraten haben, können wir uns hier immer noch die Köpfe einschlagen. DANN, und nicht jetzt.
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Zitat:Original von Diktatus Marius
Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Oberster Hirte
Zitat:Original von Ron Tacitus
Zitat:Original von Oberster Hirte
Also warten wir auf eine abschließende Entscheidung aus Ratelon. Es gibt im Moment sowieso keinen aktiven Kartenzeichner, oder? Dann können wir auch noch warten ohne dass jemand behaupten kann wir wollten was in die Länge ziehen.
Wie? Was? ERST trifft das Direktorium eine Entscheidung und DANN warten wir auf die Entscheidung Ratelons - irgendwie habe ich Probleme mit der Reihenfolge...
Eben hast du selbst die Wiederspruchsfrist zitiert. Sollte Ratelon vor dem Antrag widersprechen?
Wie? Was? Der Antrag wurde mitsamt den es gibt kein Widerspruchsrecht vom Direktorium gebilligt. Ratelon kann demnach gar keinen Einspruch mehr erheben. Denn das Widerspruchsrecht wurde ja aufgehoben.
Meiner Meinung nach muß der Antrag gestellt werden, dann wird 30 tage gewartet und dann darf der üpberhaupt erst entschieden werden. SO sind die Regeln, die 30 Tage hat man hier in den Wind geschrieben...
Wenn der genehmigte ANtrag jetzt wieder aufgehoben wird macht sich das Direktorium noch lächerlicher als die sich schon gemacht haben.
Ließt hier keiner was die entschieden haben:
"das Direktorium der OIK hat entschieden, diesem Antrag stattzugeben.
Ihre Legitimation für den Freistaat Freistein wird vom Direktorium anerkannt.
Da Sie auf das einmonatige Widerspruchrecht verzichten, wird der Freistaat Freistein mit sofortiger Wirkung von der OIK-Karte gelöscht. Ich bitte den Kartographen um die Löschung des Gebietes."
Ratelon hat NICHTS mehr dazu zu melden laut Direktorium.
Aber das Direktorium kann sich nicht einfach über das Regelwerk hinwegsetzen. (Gut es hat es vielleicht getan)
Daher ist die Entscheidung auch kaum wirksam. Ich habe mich mehr oder weniger "Stani" angeschlossen. Also zumindest aussetzen sollte man das Verfahren.
Ich bin doch völlig Ihrer Meinung, Hr. Marius. Aber das Verfahren kann Formal nicht mehr ausgesetzt werden, weil es schon abgeschlossen ist. Mit der Anweisung des Direktoriums Freistein sofort zu löschen.
Und, an die entsprechenden Stimmen gerichtet, das darf man doch wohl mal klar für alle herausarbeiten und auf die Ungeheuerlichkeit dieses Vorganges hinweisen ohne gleich abqualifiziert zuwerden, möchte ich jedenfalls hoffen.
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Bis Ratelon es intern geklärt hat, ob nun Widerspruch kommt oder nicht. Wenn die sich darüber beraten haben, können wir uns hier immer noch die Köpfe einschlagen. DANN, und nicht jetzt.
Ich finde wenn ein Direktorium derartig eklatante Fehlentscheidungen trifft, diese nicht begründen will, und auch noch klar gegen die Gültigen Regeln verstößt, also, wenn man DANN nichts dazu sagen darf - dann braucht man hier über gar nichts mehr reden...
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Ich hab dir weder das reden verboten, noch könnte ich es wenn ich wollte
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§8 Löschung von der Karte
1. Ein Staat wird gelöscht, wenn
a) er nicht spätestens 60 Tage nach der Kartenplatzreservierung einen Antrag auf Eintragung stellt. Die Reservierung entfällt.
b) er im öffentlichen Forum der Abteilung für Kartographie den Wunsch äußert als inaktiv anerkannt zu werden und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
c) aufgrund eines Vorschlages des Direktoriums durch einen Beschluss der Kartennationen mit einer 2/3 Mehrheit der Stimmen seine Inaktivität festgestellt wird und dem nicht innerhalb eines Monats von Seiten des betroffenen Staates widersprochen wird.
2. Unbeschadet von den Abs. 1 b) und 1 c) bleibt hiervon das Recht auf erneute Eintragung durch einen Antrag nach §3 3.
3. Eine Löschung durch andere Gründe als die in den Abs. 1. genannten ist unzulässig.
Wie kann diese Entscheidung überhaupt rechtskräftig sein?
In Punkt c wird auf eine Frist von einem Monat verwiesen? Wie kann das Direktorium diese Frist denn aufheben? Das ist einfach nicht zulässig. Da der Beschluss zur Eintragung gegen die Regeln verstößt, ist er als "nicht zustande gekommen" anzusehen. Daher muss auch nichts zurückgenommen werden.
Oder?
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Also erstmal ist Punkt b der Fall. Ob die gesamte Entscheidung ungültig ist, weil ein Teil ungültig ist, ist fraglich. Wobei sogar noch fraglich ist ob der Teil wirklich ungültig ist, und für wen Madonna nun das Recht, das vielleicht auch eine Pflicht sein könnte nach einigen Aussagen hier, vorweg abgelehnt hat.
Es wäre am einfachsten zu warten, wie Ratelon nun weiter vorgeht, ob jetzt Widerspruch kommt oder nicht.
Wenn nein, dann scheint der Antrag ja geduldet worden zu sein, wenn ja, dann gibt es halt Widerspruch. Noch ist Freistein nicht von der Karte gelöscht worden.
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Es gab doch eine eindeutige Rechtsverzichtserklärung. Damit ist der Teil doch gegessen. Es gibt diese Klausel bei der OIK ja nicht um mehr Papier zu beschreiben, sondern zum Schutz. Es ist aber eindeutig, daß auf diesen Schutz verzichtet wurde um die Angelgenheit zu beschleunigen, und das ist juristisch gesehen möglich.
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Zitat:Original von Albrecht Luckner
Es gab doch eine eindeutige Rechtsverzichtserklärung. Damit ist der Teil doch gegessen. Es gibt diese Klausel bei der OIK ja nicht um mehr Papier zu beschreiben, sondern zum Schutz. Es ist aber eindeutig, daß auf diesen Schutz verzichtet wurde um die Angelgenheit zu beschleunigen, und das ist juristisch gesehen möglich.
Das hängt ja nur davon ab, wen Sie hier als "schutzwürdig" einstufen. Geschützt werden soll ja nicht der Antragsteller (wozu auch, der könnte den Antrag ja einfach lassen, wenn er das nicht so will), daher ist es völlig sinnentleerend, wenn man dem Antragsteller die Option gibt, auf den Schutz zu verzichten.
Jetzt trennen Sie sich mal von Ihrer Zuneigung zu der Dame aus Freistein und schauen sich mal in Ruhe an, was denn wohl der Sinn dieser Schutzregelung sein könnte ...
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Zitat:Original von Oberster Hirte
Es wäre am einfachsten zu warten, wie Ratelon nun weiter vorgeht, ob jetzt Widerspruch kommt oder nicht.
Es geht ja mittlerweile nicht mehr nur um den Antrag der DUR, sondern es geht auch darum, und das ist ggf. entscheidender für die Zukunft der OIK, dass sich das Direktorium über die Regeln der OIK kalt hinwegsetzt und diese Entscheidung nicht einmal näher begründet.
Zumindest Herr Gried und Herr von Nøresund haben das Schiff OIK gekapert. Ich hoffe, der Beirat und die Midgliedsnationen können es noch vor dem Abgleiten in undemokratische Willkür retten.
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