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Herr Goldmann, wenn kein Vetoberechtigter Staat etwas dagegen hat, kann man die nicht existierende Regel sowieso weglassen.
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Zitat:Original von Herzog von Kurland
Ich bitte um Entschuldigung, aber das habe ich jetzt nicht verstanden...
Bitte vergleichen Sie die Küstenlinie östlich von Futuna.
Erste Karte aus dem Antrag von Dreibürgen
Zweite Karte aus dem Antrag von Futuna.
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oh, natürlich...wir sollten langsam wirklich aufhören mit unterschiedlich aktuellen Karten zu arbeiten...*so* wo zum Teufel ist der Kartograph??*so*
Ich bitte Futuna seinen Antrag dahingehend zu modifizieren!
Danke!
von Kurland
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@ Bolled na so einfach ist das nicht, aber eine nicht einsehbare Regel heißt nicht, dass diese Regel nicht existiert!! Ich hoffe dass Frau Sidhe uns das aktuelle Regelwerk zur Verfügung stellen wird...
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Zitat:Original von Flavian Bolled
Herr Goldmann, wenn kein Vetoberechtigter Staat etwas dagegen hat, kann man die nicht existierende Regel sowieso weglassen.
Das ist so nicht richtig. Auch bei keinem Veto ist ein nicht regelkonformer Antrag schlicht ungültig und vom Direktorium abzulehnen.
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Die Regeln sind ja jetzt Gott sei Dank da.
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Man gebe mir bitte eine aktuelle Karte oder ein Programm, mit dem ich beide Karten miteinander filtern kann. Ansonsten kann man auch annehmen, dass die Erweiterung im Norden von der Küse, die Landesgrenze entlang bis zum inneren Ende der Landnase führt
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Tchino legt - für den vorliegenden Antrag - kein Veto ein.
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Wurde Dreibürgen nicht einmal gebeten, ihren Antrag gemäss der richtigen Karte zu modifizieren?
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Nein, wurde es nicht.
Es gab beim Reservierungsantrag einige Unstimmigkeiten, bedingt durch die hohe *räusper* Aktualität der OIK-Karte auf der der cordanische Kartenplatz nicht mehr aktuell war.