Ihr Forum ist zur Zeit geschlossen.

Eilantrag zur Teillöschung der DU Ratelon
#51
Zitat:Original von Albrecht Luckner
Ich frage mal: wer von den Anwesenden ist Jurist? Hand hoch.
Wenn es Ihnen denn hilft. * hebt die Hand *
Zitieren
#52
Ich denke auch, dass es nun mal Regeln gibt, welche nun mal eingehalten werden müssen. Wäre das Direktorium nicht reine Verwaltungseinheit und die Ganze Macht läge beim Beirat?

Übrigens: Ich spreche hier als Delegierter Albeniens. Ich spreche in keinster Weise als Freiländer.
Zitieren
#53
Irgendwie ist das lustig, dass man darüber diskutieren muss, das die Gesetze/Verordnungen einer Organisation eingehalten werden müssen. Ja was denn sonst? Da gibt es nichts zu debattieren. Andernfalls kostest es der dagegen verstoßenden Person das Amt, weil sie für die Organisation nicht tragbar ist.

Die Vorschriften der OIK bzgl. der Löschung können aber nur dann anerkannt werden, wenn das Unionsland als eigenständiger Staat anerkannt wird, denn diese Möglichkeit sahen die bisherigen Regelungen gar nicht vor.
Aber, aufgrund der Gesetze der DUR, die den Unionsländern Souveränität zugesprochen haben, konnte hier so entschieden werden, dass ein einzelnes Unionsland gelöscht werden kann.

Wenn da nicht der Knackpunkt wäre, dass die Vorschriften zur Löschung vorsehen würden, dass sich der Staat als inaktiv erklären muss.
Freistein ist nicht inaktiv. Freistein, und auch die andern Unionsländer, möchten nur einen Kartenwechsel vornehmen und auf der OIK-Karte nicht weitergeführt werden.
Für diesen Fall müssen die Vorschriften der OIK neu gestaltet werden. Insofern konnte eine Sonderregelung getroffen werden.

Wenn man jetzt aber das Unionsland als souveränen Staat anerkennt, dann würde das bedeuten, dass jedes Unionsland auch einen eigenen Delegierten stellen muss, der dann berechtigt gewesen wäre, die Löschung zu beantragen.
Das wird hier nicht gewollt, da zu befürchten steht, dass dann jedes Bundesland eines Staates einen Delegierten stellt.
Diese Stelle ist also der Hauptdiskussionspunkt gewesen. Und ich weiß immer noch nicht, wie man ein Unionsland der DUR nun einzustufen hat. Wie ein RL-Bundesland der BRD oder wie ein eigenständiges Land und die DUR wie Zwydecker Konföderation. Kann da mal jemand bei mir für einen klaren Kopf sorgen?

Was die 30-Tage-Frist betrifft, so wäre dann, wenn o. g. Punkte abgearbeitet sind, zu klären, ob man als Antragsteller darauf verzichten kann.
Grundsätzlich kann man auf die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten, wenn man nur für sich selbst entscheidet, es also niemand anderen trifft. Betrifft der Verzicht eine Vielzahl von Personen und sind diese schutzwürdig, kann man nicht auf dieses Recht verzichten. Meine Meinung!
Zitieren
#54
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Albrecht Luckner
Ich frage mal: wer von den Anwesenden ist Jurist? Hand hoch.
Wenn es Ihnen denn hilft. * hebt die Hand *

Ich hätte schwören können er meint rl...
Zitieren
#55
Zitat:Original von Oberster Hirte
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Albrecht Luckner
Ich frage mal: wer von den Anwesenden ist Jurist? Hand hoch.
Wenn es Ihnen denn hilft. * hebt die Hand *

Ich hätte schwören können er meint rl...

Wenigstens einer versteht mich.^^
Zitieren
#56
Ich verstehe die 30 Tage Frist als Schutzfrist für die OIK. Theoretisch könne sich morgen nämlich ein anderer Staat an die Stelle von Freistein setzen und dann hätten wir, wenn Freistein sich das in 14 Tagen anders überlegt, wieder große Diskussion. So könnten das OIK innerhalb der 30 Tage Frist das Gebiet zurückgeben und ausserhalb dann auf eine genügend lange Sperrfrist verweisen.

Ansonsten sehe ich die ganze Sache sehr entspannt. Als Kompromiss schlage ich folgendes vor.

1. Das Direktorium weiss jetzt, das wir das Regelwerk ernst nehmen und merkt sich das.

2. Der nächste Kartenupdate wird frühstens am 10. Dezember vorgenommen.

3. Hiermit lege ich bis zum 10. Dezember, als einspruchsberechtigter Staat, schon mal Veto gegen jegliche Reservierung eines neuen Staates auf der Position von Freistein ein. Danach kann man mit mir über alles reden.

Und jetzt sollten wir mal wieder das Regelwerk ergänzen.
Zitieren
#57
Klingt vernünftig. Moncao unterstützt das Vorgehen des Herrn Grossinquisitors. Smile
Zitieren
#58
Das Direktorium wird diesen Platz dann freihalten.
Zitieren
#59
Zitat:Original von Faantir Gried
Der Herr Exekutivdirektor prüft dies zur Zeit und wird dann entscheiden, keine Sorge.
Ich empfinde es als ein Unding, dass mein Antrag hier letztlich vom Direktorium ignoriert wird! Ich verlange eine sofortige Abstimmung über den Fall!

Um ggf. vorhanden Unklarheiten über den Inhalt meines Antrags erneut auszuräumen, beantrage ich folgenden konkreten Abstimmungstext umgehend zur Abstimmung im Beirat zu stellen:

Zitat:Hiermit stellt der Beirat der OIK folgendes fest:
in dem Beschluss zum Antrag auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon vom 10.11.2005 hat das amtierende Direktorium entgegen dem geltenden Regelwerk der OIK gehandelt. Somit ist der verkündete Beschluss als nichtig zu erklären und ein sich am Regelwerk der OIK orientierender neuer Beschluss über den Antrag zu fassen.

Bitte stimmen Sie mit "Dafür" oder "Dagegen".
Zitieren
#60
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Zitat:Original von Faantir Gried
Der Herr Exekutivdirektor prüft dies zur Zeit und wird dann entscheiden, keine Sorge.
Ich empfinde es als ein Unding, dass mein Antrag hier letztlich vom Direktorium ignoriert wird! Ich verlange eine sofortige Abstimmung über den Fall!

Um ggf. vorhanden Unklarheiten über den Inhalt meines Antrags erneut auszuräumen, beantrage ich folgenden konkreten Abstimmungstext umgehend zur Abstimmung im Beirat zu stellen:

Zitat:Hiermit stellt der Beirat der OIK folgendes fest:
in dem Beschluss zum Antrag auf Löschung des Freistaats Freistein | DU Ratelon vom 10.11.2005 hat das amtierende Direktorium entgegen dem geltenden Regelwerk der OIK gehandelt. Somit ist der verkündete Beschluss als nichtig zu erklären und ein sich am Regelwerk der OIK orientierender neuer Beschluss über den Antrag zu fassen.

Bitte stimmen Sie mit "Dafür" oder "Dagegen".

Ist soeben geschehen Herr Goldmann. Wenn Sie meinen dem Ansehen der OIK damit zu dienen soll es dem Direktorium recht sein.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste