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#31
Ja, muss ja kein 13-Jähriger sein, 17 würde in dem Falle auch reichen, der Kerl ist ja sicher schon älter.....
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#32
Prostitution, sprich sexuelle Handlung(en) gegen Sachgüter, Dienstleistungen oder Kapital ist strafbar 17- : richtig.
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#33
Man weiß, wie der Typ heisst und wohl auch seine Adresse.
Wo also ist das Problem? Verprügeln ist zwar erstmal keine Option, es gibt aber wesentlich subtilere Mittel.
In Noginsk hat beispielsweise eine Firma jemanden losgeschickt, dem Kind eines Kommunalpolitikers(war auf dem Internat...äh das Kind Big Grin), welcher Schwierigkeiten mit Baugenehmigungen gemacht hat, 1000 Rubel(damals nicht viel) und etwas Naschwerk vom besten zu schenken, und zwar dafür, daß der Junge seinem Vati beim nächsten Besuch einen Satz Ansichtskarten mit dem Firmenlogo gibt. Der Herr hat verstanden...
P.S.
Habe gerade etwas höher gelesen, daß man hier über ausreichend Phantasie verfügt... Big Grin Smile
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#34
In Zukunft sollte man wohl Homepage und Forum seiner MN einfach auf einen ausländischen Server in irgendeiner Bananenrepublik legen Wink
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#35
Hat mal wer 25 Mio?

Da können wir dann aber gleich unsere eigene MN aufmachen. Mit der DSL-Anbindung kann es aber evtl. Probleme geben. Big Grin
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#36
Hallo,
normalerweise mische ich mich bei sowas nicht ein, aber da das Bananaworldforum rechtlich unter meinem Namen läuft und ich somit ebenfalls betroffen sein kann, meine Meinung dazu:
1) bei 800 Abmahnungen, die angeblich bereits gemacht wurden, ist davon auszugehen, dass der gute Mensch Rechtsmißbrauch betreibt und zu solchen Abmahnwellengibt es bereits Urteile.
2) man kann nicht einfach auf einem Gerichtsort bestehen, wenn an nicht auf die Abmahnung reagiert, muss er einen verklagen und da er Profi ist, der andere aber nicht ist meines Wissen der Gerichtsstand des zu Verklagenden ausschlaggebend.
3) die allermeisten Abmahnwellenreiter wissen, dass ihre rechtliche Position keinesweges so sicher ist, wie sie den Anschein erwecken wollen und verzichten deswegen auf den großen Show-Down vor Gericht.
4) wenn jemand ein vorhandenes Werk künsterlisch weiterverarbeitet (andere Farben, zusätzliche Bildelemente etc.) dann entsteht ein neues Werk daraus - bevor ihr Euere Kreativität dahingehend auslebt, wie man dem Menschen von der Unmoral seines Handelns überzeugt, lebt Euere Kreativität dahingehend aus, wie man aus vorhandenem neues schafft! - Damit läuft eine Abmahnung ins Leere: Wie ich habe ein Bild von ihnen geklaut: auf Ihrem Bild ist der Kohl grün, bei mir lila, das Schnitzel ist altrosa -und die Kartoffeln sind auch nicht auf ihrem Bild -> das ist Kunst und ich berufe mich auf die Freiheit der Kunst!

so weit meine Ansicht!
Salvator
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#37
Zu 1.-3.)
100% Zustimmung.
Wie gesagt wird ein Fall am 22.8. verhandelt und da bin ich gespannt was herauskommt.

Zu 4.)
Jein, das schützt nich vor evtl. Ansprüchen. Denn die Rechtsanwälte (Personengruppen sind nicht Beleidigungsfähig) haben alle einen Pakt mit dem Teufel und verstehen es ihre Weltanschauung, Geld durch wirsche selbstgerechte Auslegung von Gesetzen, darzulegen. Sie gehören wie die Theologen zu denen die ihr Forschungsobjekt nämlich selbst erschaffen haben und haben damit immer recht. Oder meinen es zumindest.
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#38
Mag sein - aber es gibt dazu meines Wissens auch schon höchstrichterliche Urteile. Klar ist aber, je mehr "fremde" Anteile ein Werk aufweist um so schwerer ist es einen Urheberrechtsverstoß nachzuweisen. - Deswegen eigene Kreativität nutzen und vorhandenes "weiterentwicklen".
viele Grüße
Salvator
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#39
Die Theologie gibt die Natur vor.....
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#40
Zitat:Original von Ascanius Divus
Die Theologie gibt die Natur vor.....

Erzähl das mal gewissen Theologen... Wink

Salvator: Richtig. Die Urteile gibt es. Aber wenn Anwälte ins Spiel kommen, dann hat die Kunst auch schnell ein Ende oder geht weit genug, je nachdem auf welcher Seite die Anwälte stehen. Die finden immer was. Da zählt am Ende meist einfach das dickiere Scheckbuch. Das hat zwar (ein bisschen) mit Prostitution zu tun, aber damit müssen die Anwälte leben.
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