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Sylfaen
#11
Die Entscheidung über ein gültiges Veto trifft lt. Regelwerk der Vorstand.
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#12
Korrekt. Er schaut, ob ein Veto gültig eingelegt wurde oder nicht. In diesem Falle wurde ein Veto gültig eingelegt und man hat es für ungültig erklärt. Das widerspricht den Regeln.
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#13
Das Veto war ungültig, weil es vom Direktorium für ungültig erklärt wurde. Die Regeln wurden eingehalten.
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#14
Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Das Veto war ungültig, weil es vom Direktorium für ungültig erklärt wurde. Die Regeln wurden eingehalten.
Wir wissen inzwischen alle, dass du auf die Regeln pfeifst, warum würdest du sonst in Anträgen posten, die nichts mit dir und deinem Land zu tun hast? Also komm uns nicht mit einem heuchlerischen "Die Regeln wurden eingehalten.", denn im Direktorium sitzen genau solche Leute wie du.
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#15
Während ich Sie übergehe, Herr Gried, versuchen Sie doch mal den Unterschied zwischen "anderer Meinung sein" und "persönlicher Attacke" herauszufinden. Ist dies geschehen, wäre es auch sinnvoll, zwischen Argumentation und Pöbelei unterscheiden zu lernen, aber ich will nicht zuviel auf einmal verlangen.

Herr Dr. Thasco, ich glaube, es liegen zwei verschiedene Auffassungen des begriffs "Gültigkeit" vor. Und ich möchte meine darlegen:

Ein Veto kann aus meiner Sicht nicht allein dadurch Gültigkeit erlangen, daß es von einem vetoberechtigtem Staat ausgesprochen wird. Denn dann könnte ein Staat jeden Nachbarn mit einer fadenscheinigen Erklärung abschießen. Zum Beispiel "Veto, weil Kultur paßt nicht". Das wäre dann ein gültiges und damit unumstößliches Veto, jedoch inhaltlich völlig unbegründet, da ohne Fakten vorgelegt. Genau deshalb gibt es das Direktorium, damit es die Stichhaltigkeit solcher Argumente prüft. Dies hat das Direktorium im vorliegenden Fall getan. Ein staat spricht ein Veto aus und benennt Mängel, unter denen er selbst leidet. Das nenne ich ein unbegründetes Veto in Reinform. Unbetrachtet lasse ich hierbei, ob der Kirchenstaat zur Vetozeit wirklich nicht genügend ausgestaltet war. Darüber habe ich mich nicht informiert. Das tut hier auch nichts zur Sache, denn Sie werfen dem Direktorium ja, ein Veto grundlos abgeschmettert zu haben. Aber das Direktorium hat einen Grund genannt. Kurzum, ich vertrete die, daß ein Veto nicht einfach so durchgesetzt werden darf, sondern stichhaltig sein muß. Und über die Stichhaltigkeit entscheidet das Direktorium.

Falls Sie da anderer Meinung sind, würde ich doch fragen, ob Sie ansonsten eine Handhabe des Direktoriums gegen unsachliche Vetos wie "Veto wegen allgemeiner Unpäßlichkeit" sähen? Jedes Veto würde doch dann durchkommen, nur, weil der Nachbar Vetoberechtigt ist. Und da glaube ich nicht, daß die OIK das geschlossen so sieht.
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#16
Mag sein, dass meine Argumentation nicht sachlich war, dafür ist sie aber leider in Bezug auf das Posten in Anträgen, in denen Sie nichts zu suchen hatten, sehr wahr. Streiten Sie das ab? Wenn nein, woher kommt dann Ihre plötzliche Begeisterung für "Regeln"?
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#17
Streite ich nicht ab. Hat mir dem Thema hier nichts zu tun.
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#18
Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Streite ich nicht ab. Hat mir dem Thema hier nichts zu tun.
Indirekt schon, denn ich frage mich, wieso Sie aufeinmal eine Regel verteidigen, wenn Ihnen eine andere ansonsten egal war. Vielleicht könnten Sie mir das erklären.
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#19
Ich verfolge hier nicht alles mit. Wenn ich etwas mitverfolge und dazu eine Meinung hab, lege ich sie dar.
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#20
Zitat:Original von Mr. Thumbsup
Herr Dr. Thasco, ich glaube, es liegen zwei verschiedene Auffassungen des begriffs "Gültigkeit" vor. Und ich möchte meine darlegen:[...]

Dann haben Sie nicht aufmerksam genug meine obigen Posts gelesen. Ich versuchte zu erklären, dass nach der BIK-Geschichte, wo es auch noch politische Vetos gab und man wirklich "einfach so" einen Nachbarn blockieren konnte, in der OIK mit vollem Bewusstsein politische Vetos abschaffte, aber dennoch - damit es nicht zu kunterbunt wurde und Staaten ich nicht über Nachbarn, die zu ihnen nicht passen, ärgern müssen, das kulturelle und klimatische Veto zugelassen.

Der Kirchenstaat hat jetzt ein Veto eingelegt, weil Sylfaen aus kulturellen und klimatischen Gründen nicht in diese Region passt. Nach den Angaben des Delegierten von Gemeth stimmt das auch, der Delergierte hatte aber - warum auch immer - kein Interesse, selbst ein Veto abzulegen. Wir halten also fest: Tatsächlich passt Sylfaen nicht in diese Region aus klimatischen und kulturellen Gründen. Das Veto aber - das also, wie wir gesehen haben, völlig rechtens war - wurde abgeschmettert, weil angeblich der Kirchenstaat kein Veto einlegen darf, da er selbst keine Angaben zu Klima und Kultur hätte. NIcht unberechtiger Einwand - ich sagte es -, aber in der Tat MUSS der Kirchenstaat auch NICHT so etwas vorweisen, weil er ein Veto auch einlegen kann, wenn er es regional bedingt sieht (und nicht auf seinen eigenen Staat bezogen). Und wir haben ja schon festgestellt, dass Sylfaen nicht in die Gegend passt.

Ergo hat das Direktorium hier eine Fehlentscheidung getroffen und gegen die Regeln gehandelt. Es hat ein Veto nicht zugelassen, obwohl es absolut berechtigt war.
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