22.05.2008, 09:07
Die Delegierte aus Cuello beantragt die GO wie folgt zu ändern:
Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.
5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt.
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.
Artikel 3: Das Direktorium
1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:
a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)
2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn
a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.
6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.
Ich bitte die Delegierte darum die Änderungen zu erläutern.
Artikel 4: Personal
1. Das Hauptpersonal der OIK bildet das Direktorium, bestehend aus dem Exekutivdirektor, dem Vizedirektor für Kartographie und dem Vizedirektor für Kartenanträge.
2. Dem Direktorium sind die Abteilungen wie folgt unterstellt:
a) dem Exekutivdirektor die Abteilungen nach § 3 Absatz 1 Punkte a) und b)
b) dem Vizedirektor für Kartographie die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt c)
c) dem Vizedirektor für Kartenanträge die Abteilung nach § 3 Absatz 1 Punkt d).
3. Die Mitglieder des Direktoriums können sich bei Abwesenheit ohne Einschränkungen gegenseitig vertreten.
4. Weitere Mitarbeiter können bei Bedarf durch Beschluss des Direktoriums bestellt werden. Diese gehören nicht zum Hautpersonal nach Absatz 1.
5. Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt.
6. Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
7. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung des Antrages durch weitere vier abstimmungsberechtigte Vertreter kann der Beirat einem Mitglied des Direktoriums während seiner Amtszeit das Amt dadurch entziehen, dass er mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des Nachfolgers verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
8. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen. Die Amtszeit verkürzt sich auf die Zeitspanne bis zur nächsten regulären Wahl.
9. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.
10. Das Direktorium übt das Hausrecht aus.
Artikel 3: Das Direktorium
1. Das Direktorium der OIK setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen:
a) dem Exekutivdirektor (für alle Verwaltungsaufgaben, Durchführung von Abstimmungen und Wahlen, Archivierungen usw.);
b) dem Direktor für Kartenanträge (für Antragsannahme, Bearbeitung und Entscheidungen)
b) dem Direktor für Kartographie (Kartenzeichner)
2. Die Direktoren vertreten sich untereinander gegenseitig.
3. Der Direktor für Kartographie kann darüber hinaus eine weitere Person für seine Vertretung bestimmen.
4. Die Direktoren werden einzeln vom Beirat alle drei Monate gewählt. Gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann. Bei Stimmengleichheit erfolgt eine Stichwahl.
5. Ein Direktor kann vorzeitig vom Beirat abgewählt werden, wenn
a) ein mit einer Begründung versehener Antrag eines Delegierten gestellt wird, der einen Nachfolger bestimmt, dessen Zustimmung zur Annahme des Amtes vorliegen muss,
b) dieser Antrag vier weitere Zustimmungen von Delegierten erhält,
c) eine Aussprache mit anschließender Abstimmung über den Antrag durchgeführt wurde und
d) der Antrag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Delegierten angenommen wurde.
6. Bei Rücktritt eines Direktors vor Ende der Amtszeit ist nach dem dafür üblichen Prozedere ein neuer Direktor zu wählen. Der Zurücktretende bleibt bis zur Übergabe der Geschäfte an seinen Nachfolger im Amt.
7. Das Direktorium übt auch das Hausrecht aus. Das heißt, dass es für die Einhaltung der allgemein anerkannten guten Sitten im Umgang der Mitglieder untereinander verantwortlich ist.
Ich bitte die Delegierte darum die Änderungen zu erläutern.

