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Mal zur Diskussion - raus mit den Vorwahlen
#1
Persönlich bin ich der Auffassung das sich die Vorwahlgeschichte komplett überlebt hat und mittlerweile einfach nur überflüssig ist.
Das war mal relevant als es noch die Verquickung mit bestimmten technischen Systemen um bovigo herum gab, ist heutzutage aber in meinen Augen ein Anachronismus.
Deshalb mal locker einen entsprechend verschlankten Entwurf der GO in die Welt geworfen:

Geschäftsordnung der OIK

Präambel
Das nachstehende Regelwerk ist keinesfalls als Schikane oder Einschränkung zu sehen, sondern stellt eine allgemeine Grundlage für ein gemeinsames Miteinander dar. So ist es auch nötig, diese Regelungen vor einer Aushöhlung oder willkürlichen Entscheidungen getreu dem Motto "Was nicht verboten ist, ist erlaubt." zu schützen. Um dies von vorn herein zu vermeiden, können nur die explizit im nachstehenden Regelwerk genannten Möglichkeiten durch den Einzelnen ausgeschöpft werden. Sollten diese Möglichkeiten in einem Einzelfall nicht ausreichen, steht es dem Direktorium bzw. den Delegierten des Karteinbeirates frei, einen Antrag auf Änderung des Regelwerks zu stellen.

Artikel 1: Die OIK
1. Die OIK (Organisation für Internationale Kartographie) ist die Dachorganisation für die Verwaltung der internationalen Gesamtkarte.
2. Die OIK ist unpolitisch und neutral.
3. Die OIK ist keiner internationalen Organisation angeschlossen.
4. Die OIK hat ihren Sitz in Arcor City im Großherzogtum Arcor.

Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten haben das Recht, einen stimmberechtigten Vertreter in
den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Der OIK-Beirat ist berechtigt, in allen Fragen welche die OIK betreffen abzustimmen.
3. Ein Staat kann aus mehreren verzeichneten Landesteilen bestehen, hat aber nur eine Stimme im
Beirat.

Artikel 3: Personal
1. Das Hauptpersonal des OIK besteht aus:
- dem Exekutivdirektor
- Vizedirektor für Kartographie
- Vizedirektor für Kartenanträge
Sie bilden das Direktorium unter der Leitung des Exekutivdirektors.
2. Die in Artikel 3 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.
3. Bei Rücktritt eines Direktors wird die Neuwahl vorgezogen.
4. Die Direktoren bleiben in ihrem Amt, bis ein Nachfolger feststeht.

Artikel 4: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
2. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
3. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten Vertretern muß eine geheime Abstimmung durchgeführt werden.
4. Editierte Stimmabgaben sind unzulässig.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.

Artikel 5: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
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#2
Die Frage wäre dann nur: wer regelt die Vorwahlen? Ohne eine einheitliche Regelung wird bald kein Land mehr per Telefon von ausserhalb erreichbar sein!

Weiterhin erinnere ich an Artikel 6 der GO
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen
Stimmen beschlossen werden.
2. Eine Ausgliederung der Gesamtkarte oder der Vorwahlvergabe kann nicht erfolgen.
3. Für andere Beschlüsse als die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen für den Beschluss nötig. Enthaltungen werden nicht
berücksichtigt.
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#3
Der Passus wird a) durch die Abstimmung gestrichen b) findet keine Ausgliederung statt sondern eine Aufgabe.
Tja, ich kann auch Wortklauberisch sein. 8)

Anders gefragt: Wieviele Delegierte sind denn wie in der derzeitigen GO vorgesehen nur "Vorwahl" Delegierte? Nimmt der Exekutivdirektor als zuständiger Direktor diebezüglich sein Amt überhaupt wahr?
Was haben die Vorwahlen noch mit der Karte zu tun?
Ansonsten kann man das dann gerne drin lassen. Dann aber bitte in angemessener Form:
1. Man muß immer auf der Karte sein um eine Vorwahl zu bekommen
2. Die wird einem automatisch mitgeteilt wenn man eingetragen wird

Dieser überflüssige Popanz der dazu in der GO steht wird weder so gelebt derzeit noch macht der irgend einen Sinn.
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#4
Was stört an den Vorwahlen? Wenn man das in seine Sim einbinden möchte, dann ist doch ne gute Möglichkeit. Die Vorwahlen verursachen keinen Stress, machen kein große Arbeit, warum sollte man das abschaffen?

Grusz,
Pharaoh
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#5
Wenn man die Vorwahlen beibehalten möchte, wogegen ja eigentlich nichts spricht, obwohl sie mit der Karte eigentlich wenig zu tun haben, dann sollte man die Vorwahlliste vielleicht auch pflegen.
Die letzte Änderung ist vom 20.09.2005.
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#6
Ich finde das Tacitus hier mal Recht hat. Kein Mensch interessiert sich für die Vorwahlen oder benutzt sie zur Simulation, da sie für das praktische Telefonieren (ICQ) nicht verwendet werden müssen.
Ja ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und behaupte, dass nicht mal 10 % der hier anwesenden aus dem Kopf ihre Vorwahl kennen und maximal die Hälfte überhaupt weiss, dass die OIK auch die Vorwahlen verwaltet.
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#7
Zitat:Original von Pharaoh
Was stört an den Vorwahlen? Wenn man das in seine Sim einbinden möchte, dann ist doch ne gute Möglichkeit. Die Vorwahlen verursachen keinen Stress, machen kein große Arbeit, warum sollte man das abschaffen?

Grusz,
Pharaoh
"Ansonsten kann man das dann gerne drin lassen. Dann aber bitte in angemessener Form:
1. Man muß immer auf der Karte sein um eine Vorwahl zu bekommen
2. Die wird einem automatisch mitgeteilt wenn man eingetragen wird"

Dieses Regelwerk gilt es ansonsten derzeit zu beachten:
Regelwerk für internat. Vorwahlen und Abkürzungen der OIK
Das damit man eine Vorwahl bekommt.
Langsam bekomme ich für meinen Teil durchaus das Gefühl das der Bürokratismus in dieser Orga viel zu groß ist.
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#8
Wenn sich keiner für Vorwahlen interessiert ist jeder Aufwand - auch der geringste - zu viel.
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#9
Und wo wir gerade beim Thema sind:
"§5 Anträge zur Erteilung von Vorwahlen und Staatskürzeln
1. Anträge zur Erteilung einer Vorwahl nach §5 Absatz 2 d) sind direkt an die Abteilung für Vorwahlen zu richten.
2. Ein Antrag für sonstige Vorwahlen wird zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in die internationale Karte bei der Abteilung für Kartographie eingereicht.
3. Mit dem Antrag sind folgende Angaben einzureichen:
a) Staatsname (Kurzform)
b) vollständiger Staatsname
c) gewünschte int. Vorwahl
d) gewünschtes Staatenkürzel
e) URL der Website
f) Mailadresse eines Ansprechpartners
g) URL zum Existenznachweis, sofern ein Antrag nach Absatz 1 erfolgt
4. Eine getrennte Vergabe von Staatenkürzel und Vorwahl ist unzulässig."

Was genau soll "§5 Absatz 2 d)" sein? Gibt es überhaupt nicht. Könnte 3 d) bedeuten macht aber keinen Sinn...
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#10
Zitat:Original von Ron Tacitus
Langsam bekomme ich für meinen Teil durchaus das Gefühl das der Bürokratismus in dieser Orga viel zu groß ist.
Genau daran krank meiner Meinung nach die OIK.

@Herrn Elskamp:
Sie wollen doch nun nicht jeden zwingen ICQ anzuschaffen. Wink
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