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Zitat:Original von August Bebel
...
Ebenso verhält es sich mit dem an den Haaren herbeigezogenen Vergleich mit Andro, der ebenso viel Unkenntnis offenbart. Während Andro damals vor dem Beginn irgendeiner Simulation an die OIK herantrat mit der Anküngigung, nach der Eintragung mit einer Simulation beginnen zu wollen, findet sich bei uns eine schon seit Wochen vorbereitete Simulation in die sogar andere MNs einbezogen wurden, was die Gefahr eines plötzlichen Endes auf null reduziert.
Ähm ihr simt das seit ca. 1-2 Wochen erst
Aber egal... bisher hat doch noch nie einer Unsinn Erweitert oder?
Ich bin immer mehr der Ansicht, dass nur das Direktorium ein Vetorecht haben sollte und vllt. die Anreiner Vetogründe dem Direktorium mitteilen. Anonym! Das hier ist alles...naja ihr seht es ja.
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Ich bin gegen eine Entscheidung durch das Direktorium. Die Exekutivdirektorin ist offensichtlich befangen. Der Beirat soll entscheiden.
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Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Eben, wer ein Veto einlegen will, der hat sich gefälligst die dafür nötigen Informationen zu beschaffen. Der Antragsteller hat den Vetoberechtigten nicht nachzuweisen, dass sein Veto ungerechtfertigt ist, sondern umgekehrt, der Vetoberechtigte hat die Berechtigung des Vetos nachzuweisen. Ebenso wie die Beweislast im Rechtsstaat nicht beim Angeklagten sondern beim Kläger liegt.
Der Antrag Darusiens ist vollkommen korrekt, dies wird niemand leugnen können.
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"Gefälligst" hat hier keiner was, damit das mal klar ist!
Und was die RL-Klageverfahren betrifft, so muss der Beklagte nach wie vor seine Unschuld beweisen. Einfach sagen, ich wars nicht, ist nicht. Unabhängig davon ist das bei Auskunftsklagen sogar alleinige Sache des Beklagten. Insofern... wollen wir mal darüber nicht weiter debattieren.
So, wie Kartenanträge die Nachweispflicht des Antragstellers beinhalten, so verhält es sich analog auch mit Erweiterungsanträgen, denn in der Sache sind sie identisch: Bei beiden Anträgen möchte der Antragsteller eine Eintragung erreichen.
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Zitat:Original von Hanno Vittorio Franchese
Ich bin gegen eine Entscheidung durch das Direktorium. Die Exekutivdirektorin ist offensichtlich befangen. Der Beirat soll entscheiden.
Woraus geht detailliert hervor, dass ich "offensichtlich" befangen bin, hm?
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Deine Einstellung zur Erweiterung resultiert offensichtlich aus Deiner Tätigkeit in Telefongesellschaft-Land. Da Du selbst geäußert hast, ein Veto zu empfehlen, bist Du nicht neutral genug.
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Zitat:Original von August Bebel
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ach, wo steht das denn festgeschrieben? Ich denke es geht nach dem Motto: Wer will was von wem und der kümmert sich dann!
Eben, wer ein Veto einlegen will, der hat sich gefälligst die dafür nötigen Informationen zu beschaffen. Der Antragsteller hat den Vetoberechtigten nicht nachzuweisen, dass sein Veto ungerechtfertigt ist, sondern umgekehrt, der Vetoberechtigte hat die Berechtigung des Vetos nachzuweisen. Ebenso wie die Beweislast im Rechtsstaat nicht beim Angeklagten sondern beim Kläger liegt.
Schon mal RL auf einem Amt gewesen? Da musst du als Antragssteller auch alle Infos geben und nicht anders herum, dass der Beamte dir alles aus der Nase ziehen muss.
Auch wenn der Vergleich möglicherweise hinken mag, aber es ist doch kein Problem, die entsprechenden Links zum Forum/Ausgestaltung/Aktivität etc. auch in die Mitteilung zur Eintragung zu stecken.
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Am besten man schafft mal ein klares Regelwerk für Gebietserweiterungen eventuell mit verpflichtender Reservierungsphase und Mindestanforderungen bezüglich Simulation etc.
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Eben. Warum sollte sie unterschiedlich sein? Und genau das ist das Problem.