Sehr geehrtes Direktorium, meine sehr verehrten Damen und Herren Gesandte,
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen, da er offenkundig unter Verletzung des Strafgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland zustande kommt und die "Zustimmung" des Roi de Valoir (wenn er zustimmt) auf Erpressung beruht. Ich werde im Anhang hierfür den Nachweis führen.
Begründung:
In §5 (2) des OIK-Kartenregelwerkes wird der Fall geregelt, daß zwei Staaten sich zu einem zusammenschließen möchten. Er lautet:
Zitat:§5 Eintragung
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluß eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten
mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
Mit diesem Artikel wurde dem Wunsch der Mikronationen Rechnung getragen, sich freiwillig zu einer Nation zusammenzuschließen, oder andere Staaten übernehmen zu können, falls ein Staat droht, inaktiv zu werden, etc. Dieser Artikel ist nicht dafür geschaffen, illegale Handlungen abzusegnen bzw. zu unterstützen.
Genau dies ist aber hier der Fall. Die lange geplante "Übernahme Valoirs" kommt nur durch einen Hackerangriff Neuenkirchens zustande. Ungeachtet der Vorgeschichte ist dieser strafbar nach §202a des StGB der Bundesrepublik Deutschland. (Anhang 5)
Selbst das Argument, "Valoir habe ja vorher Neuenkirchen gehackt", greift hier nicht. Strafbare Handlungen können nicht dazu dienen, andere strafbare Handlungen zu rechtfertigen, d.h. man kann keinen Diebstahl begehen, "weil andere ja auch stehlen", man kann nicht morden, "weil andere das ja auch tun" und man kann nicht hacken, weil andere auch hacken.
Der Hackerangriff auf Valoir bleibt strafbar.
Würde die OIK, dem Antrag hier stattgeben, hieße das, Kriminalität als Mittel zum Zweck zu akzeptieren. Es würde bedeuten, daß die OIK sich mit dem Hacken fremder Foren einverstanden erklärt. Erkennt die OIK diesen Antrag an, sendet sie damit außerdem ein falsches Signal an die Mikronationen. Sie sagt: "Wir erkennen auch an, wenn ihr RL-Gesetze brecht". Dies kann nicht im Sinne der Mikronationen und der OIK sein. Es ist auf keinen Fall im Sinne des §5(2) des OIK-Regelwerkes.
Auch die "Bestätigung durch den Allherrscher von Valoir" kann nicht als Zustimmung zum Zusammenschluß aufgefasst werden, sondern beruht rein auf Erpressung. Mal ganz davon abgesehen, daß der Roi Valoir schon nicht mehr Allherrscher ist, da er durch das Hacken seines Forums (und seines Webspaces) gar keine Verfügungsgewalt mehr über Valoir hat und außerdem durch die Neuenkirchener Hacker simon abgesetzt wurde (
Zum Nachweis), drohte ihm Neuenkirchen mit einer RL-Anzeige, sollte er keiner "SIMON-Lösung" zustimmen, d.h. sein Land an Neuenkirchen abtreten.
Zitat:"Kurze Erklärzung zu Valoir, auch wenn es meine beschränkten Freiländer Freunde eigentlich nichts angeht: Diese Spinner haben auf meinem Webspace nicht unbeträchtlich gewütet - ich bzw. mein Provider hätte Grund zur Klage. Die wird es aber nicht geben, da ich mich mit "Roi Valoir" (den richtigen Namen werde ich selbstredend nicht nennen) darauf geeinigt habe, die Sache stattdessen SIMON zu lösen."
Link nach Freiland
Er hat also nicht die Freiheit, die er für eine echte Zustimmung nach §5(2) brauchen würde. Selbst wenn er hier sein "Ja" postet, es ist nicht das Resultat seines Willens, sondern das Resultat der Erpressung Neuenkirchens. Wie würde er wohl entscheiden, wenn er das frei könnte?
Sehr geehrtes Direktorium, meine sehr verehrten Damen und Herren Gesandte,
Der Antrag mag zwar dem Text des §5(2) OIK-Regelwerk entsprechen, er widerspricht aber dem Sinn dieses Paragraphen. Es war nie im Sinn der OIK, Staaten zum Hacken anzuhalten.
Ich schlage deshalb dem OIK-Direktorium vor, diesen Antrag abzulehnen. Ihm stehen höhere Gesetze entgegen, als lediglich das OIK-Regelwerk.
Anhang: Zur Vorgeschichte
Bereits seit längerem plante man in Neuenkirchen, das Königreich Valoir zu übernehmen und überlegte, wie man es am besten anstellen könne. Am 29.04. postete Fips von Fipsenstein (damals noch Bürger Neuenkirchens): "
Zitat:wir warten lieber Leute! Sonst müssen wir Länger wartenum Valoir zu nehmen!
" (
Link: Anhang 1 - bitte etwas scrollen)
Auch ein Hacken des Forums wurde in Neuenkirchen schon vorher genutzt. In anderem Zusammenhang (Dostarusien, was auch von Neuenkirchen gehackt wurde) postete besagter Fips von Fipsenstein: "
Zitat:Was nützt den wenn sie hacken können, wenn wir besser sind?
" und "
Zitat:Wir könnten ihm jetzt stecken, das die Atackke neulichst wohl eine Retourkutsche auf unseren ersten angriff war. das die also auch hacken können.
"
Link: Anhang 2 - bitte etwas scrollen
Lediglich die Tatsache, daß Valoir dem zuvorkam (indem dortige Bürger anscheinend ihrerseits Neuenkirchen hackten), lieferte einen Grund für den Hackerangriff Neuenkirchens auf Valoir.
Ein Posting des "Executors für Krieg und Rüstung" - Steiner zeigt das:
Zitat:"Das wir überrascht wurden würde ich aber ungern öffentlich zugeben. Ein paar Maßnahmen haben wir ja schließlich auch schon vor der offiziellen Kriegserklärung eingeleitet.
(Alarmbereitschaft der Grenztruppen, Flotte lief aus etc.).
Mein Vorschlag am Anfang noch etwas „neutraler“ darauf hinzuweisen, das Valoir diesen Krieg begonnen hat."
Link:Anhang 3 - bitte etwas scrollen
Am 28.06. erklärte Heinrich Louis II. Valoir für besetzt (
Link. Gleichzeitig erschien im Kopf des Valoir-Forums ein Logo "Generalgouvernement Valoir" zusammen mit der Flagge Neuenkirchens. Das Forum war also zu diesem Zeitpunkt bereits gehackt. Daß der Foreninhaber sein Paßwort freiwillig rausgerückt hat, kann ausgeschlossen werden. Am 02.07. postete Roi Valoir:
Zitat:"So, ihr habt gewonnen und was wird nun aus Valoir? Bekomme ich mein Forum zurück? Und wann startet diese Friedenskonferenz? Ich will eine öffentliche Bestätigung, das ihr mich nicht anzeigt. Die Bedingungen haben wir also doch schon geklärt, aber ich will es öffentlich."
(Link: Anhang 4 - bitte etwas scrollen)
Anhang 5
Zitat:§ 202a StGB. Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, sich oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.