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[Gebietserweiterung] Dreibürgen
#11
Zitat:Die beantragte Fläche liegt nicht im Vetobereich einer anderen Nation, daher wird der Antrag zurückgewiesen.

Es ist dem Antragsteller unbenommen, beim Beirat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen.


gez.

von Kurland

OIK-Vizedirektor für Kartenanträge
#12
Wo bitte steht das in den Kartenregeln? Eine Zurückweisung ist unrechtmäßig.
#13
Es steht in den Kartenregeln... Allerdings ist dies ein Ausnahmefall (Besiedelung eines neuen Kontinents)
#14
Ich weiß sehr genau, was in den Kartenregeln steht und da steht was von einer Ausnahme, nicht dass es abgelehnt werden darf.
#15
Zitat:Original von Flavian Bolled
Es steht in den Kartenregeln... Allerdings ist dies ein Ausnahmefall (Besiedelung eines neuen Kontinents)


Herr Bolled, wo bitte ist das die Besiedelung eines Kontinents?
Die Antragsteller sprachen von einer Insel. Und das scheint mir doch ein gewaltiger Unterschied zu sein. :O

Und Ihnen, Herr Gried, darf ich, bei aller Wertschätzung sagen, dass die Voraussetzungen für eine "Gebietserweiterung" im Sinne des Kartenregelwerkes nicht vorliegen.

Herr Kurland hat aus meiner Sicht völlig richtig entschieden.
#16
Ich wüsste nicht, Herr Bermann, dass das Regelwerk Meinungen zulässt. Nachdem man mich freundlicherweise einmal zu oft über die Regeln belehrt hat, sehe ich sie nun als absolut an. Ich verstehe Ihre Ansicht, aber hier geht es um Regeln, nicht um Meinungen.
#17
Ich zitiere das Regelwerk:

Zitat:§6 Gebietserweiterungen
1. Eine Gebietserweiterung ist nur auf freien Flächen zulässig. Weiterhin gilt §7.
3. Eine Gebietserweiterung ist nur dort zulässig, wo mindestens 1 Staat ein Vetorecht besitzt. Bei Besiedlung eines neuen Kontinents oder einer Insel die weit vom Festland entfernt liegt, muss die
Kartenkommission hiervon eine Ausnahme erlauben
.

Ich bin nicht die Kartenkommission, das ist der Beirat. Damit ist der Antrag zurückzuweisen gewesen, da an den falschen Adressaten gerichtet.
#18
Die Anträge auf Gebietserweiterung sind grundsätzlich hier zu stellen, Sie haben Sie weiterzuleiten, nicht abzulehnen. Wenn überhaupt.
#19
Das Gebiet, auf welches erweitert werden soll, existiert nicht. Insofern "Unmöglichkeit der Leistung" => Ablehnung.

Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das.
#20
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Das Gebiet, auf welches erweitert werden soll, existiert nicht. Insofern "Unmöglichkeit der Leistung" => Ablehnung.

Die "Ausnahmeregelung" bezieht sich auf freie Flächen, Landflächen wohlgemerkt, nicht Wasserflächen. So sehe ich das.
Wo bitte steht das? Und wie war das dann bei Narapul :rolleyes:


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